Mittwochs-OWi: Ein Schuß – zwei Treffer

728187_web_R_K_B_by_E. Kopp_pixelio.deDie Bußgeldbehörde hatte sich auf mich eingeschossen. Gleich zweimal kurz hintereinander hat sie gegen mich – völlig zu Unrecht, selbstverständlich – ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Nur gut, daß mir ein Bekannter einen guten Strafverteidiger empfohlen hat, der durch nur einen einzigen Schriftsatz mit einer flammenden Verteidigungsrede den unhaltbaren Vorwürfen entgegen trat. Dieser Schuß hat gesessen, gleich zweimal (pdf):

Einstellung

Hätte ich selbst nicht besser hinbekommen. Nicht auszudenken, was passiert wäre, wenn mich das Gericht da verurteilt hätte. Schönen Dank auch!
8-)

Nebenbei:
Wer meint, er brauche in Bußgeldsachen keinen Verteidiger, oder wer sich keinen leisten möchte – der kann sich ja mal zu unserem kostenlosen eMail-Kurs anmelden: Selbstverteidigung in Bußgeldsachen. Mit ein bisschen Glück geht’s auch ohne Verteidiger.

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Bild: © E. Kopp / pixelio.de

Dieser Beitrag wurde unter In eigener Sache, Mittwochs-OWi, Ordnungswidrigkeitenrecht veröffentlicht.

10 Antworten auf Mittwochs-OWi: Ein Schuß – zwei Treffer

  1. 1
    Non Nomen says:

    Haben böse Buben die Wanne wieder vor einen abgesenkten Bordstein geschoben und dann aufs Dach gedreht?

  2. 2
    Miraculix says:

    Die flammende Verteidigungsrede wäre der interessantere Teil …

    • Ich mache Ihnen mal einen Vorschlag: Sie begehen eine Ordnungswidrigkeit (oder besser: eine Straftat), lassen sich dabei erwischen und beauftragen dann meinen Verteidiger. Ich werde dann ein gutes Wort für Sie einlegen, daß er besonders flammende Reden schwingt und Ihnen diese in Abschrift überläßt. Deal? crh
  3. 3
    Kai says:

    Ein Bischen wenig Info – oder habe ich da was übersehen?

    • Ja, Sie haben offensichtlich was übersehen.

       
      Wenn Ihnen das nicht reicht: Warum schreiben Sie dann nicht selbst etwas; bei dem bisschen, was Sie lesen, reicht das doch sicherlich auch, oder? crh

  4. 4
    mog0 says:

    Und wieso nicht auch Kostenerstattung?

  5. 5
    sechzig says:

    Sie werden nächstes Jahr schon 60, Herr Hoenig? Sieht man Ihnen gar nicht an! Ehrlich!

  6. 6
    reChtHabEr says:

    Hmm. Ohne Auslagenerstattung. Damit das wirtschaftlich war, muss aber jeweils schon ein satt dreistelligen Bussgeld gedroht haben. Oder schreibt Ihnen der Kollege etwa keine Rechnung…? ?

    • Die Kosten der Verteidigung werden von meinem Rechtsschutzversicherer übernommen. Sonst hätte ich mich selbst verteidigen müssen. Das können Sie – in Grenzen – auch, wenn Sie vorher unseren eMail-Kurs absolviert haben. crh
  7. 7
    Steffen says:

    Hintergründe bitte!

  8. 8
    reChtHabEr says:

    Das können Sie – in Grenzen – auch, wenn Sie vorher unseren eMail-Kurs absolviert haben.

    Oh ja, das geht ganz gut, vor allem, nachdem ich zusätzlich zu Ihrem Kurs auch noch zwei Staatsprüfungen gemacht habe. Meiner Rechtsschutzversicherung würde ich deshalb im Leben nie nicht eine Ordnungswidrigkeit melden. Die möchte ich nämlich zum Beispiel vor allem dann noch haben, wenn ich mal richtig unter die Räder komme & die Haftpflichtversicherung des Unfallfahrers nicht mal den Rollstuhl zahlen will.

  9. 9
    RA JM says:

    „Nicht angegebener Staatsangehörigkeit“ – na sowas ! ;-)

    Mal wieder die Flicht in die Einstellung, um den kostenpflichtigen Freispruch zu vermeiden?

  10. 10
    Miraculix says:

    Also das mit den Straftaten werde ich sein lassen. Lohnt sich langfristig (für mich) irgendwie nicht so richtig. OWIs kommen schon mal vor, aber da vermeide ich den Teil mit dem Erwischen (so gut es halt geht) :)
    Dann ist da ja noch Ihr eMail-Kurs, der zwar nicht brennt aber gute Dienste leistet.
    Sollte alles nicht fruchten ruf Ich sie an. Versprochen.