Özdemir: Viel Rauch um nichts.

Das gegen den Migranten Cem Özdemir geführte Strafverfahren wegen Besitzes von Rauschgift ist nun eingestellt worden. 473336_web_R_K_by_tokamuwi_pixelio.deDer Grünenpolitiker hatte neben einem brandgefährlichen Kübel mit grünem Gras gestanden, als er sich einen Kübel mit Eis über den Kopf geschüttet, das Szenario gefilmt und veröffentlicht hatte.

Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte daraufhin den Anfangsverdacht, daß Herr Özdemir gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen haben könnte. Deswegen mußte ein gewaltiges Immunitätsaufhebungs- und Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet werden. Ein Sprecher der Strafverfolger teilte jetzt aber die Einstellung des Verfahrens nach § 153 StPO mit.

Anders als die Zeit Online berichtet, erfolgte die Einstellung aber nicht deswegen, weil der verdächtige Rauschgiftbesitzer nur gering schuldig gewesen ist. Die Einstellung nach § 153 StPO spricht von einer theoretisch möglichen geringen Schuld, die aber eben gar nicht feststeht bzw. festgestellt wurde.

Also: Selbst wenn das Pflänzchen eine echte THC-haltige oder -produzierfähige Cannabispflanze gewesen wäre und kein Gummibaum, wäre die Schuld des Kübelbesitzers – wer auch immer das gewesen sein könnte – nicht so schwer gewesen, daß es einer Bestrafung bedurft hätte. Sagt der Staatsanwalt! Und genauso steht es im Gesetz.

Richtig ist aber der Bericht in der Zeit über den Unsinn der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen eines grünen Pflänzchens in einem grüne Video insoweit:

Die Staatsanwaltschaft hatte begonnen, gegen Özdemir zu ermitteln, nachdem dieser in einem Video auf seinem Balkon mit einer Hanfpflanze zu sehen war. Zudem hatte Özdemir auf einem Landesparteitag in Berlin statt Blumen eine Hanfpflanze entgegengenommen. Während der Ermittlungen war auch die Immunität des Bundestagsabgeordneten aufgehoben worden.

Conclusio: Es gibt sicher sinnvollere Möglichkeiten, das Geld des Steuerzahlers sinnlos zu verbraten.

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Bild: tokamuwi / pixelio.de

Dieser Beitrag wurde unter Betäubungsmittelrecht, Medien, Politisches, Staatsanwaltschaft veröffentlicht.

10 Antworten auf Özdemir: Viel Rauch um nichts.

  1. 1
    matthiasausk says:

    Gilt man in Berlin schon als „Migrant“, wenn man als in Schwaben geborener nach Berlin kommt?

    • Wieso „schon„? Wir Kreuzberger haben hier nichts gegen Migranten. Aaaaber diese Schwaben, also die sind nicht von hier! crh
  2. 2
    Kollege says:

    Man fragt sich bei diesem Zirkus auch, welche neuen Erkenntnisse sich nach der Aufhebung der Immunität noch ergeben haben, die diese erforderlich gemacht haben…

  3. 3
    Baum says:

    Also ich finde ja schon, dass „…ein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht.“.
    Und sei es nur für Unterhaltungszwecke, da wären mir auch meine Steuern nicht zu schade.

  4. 4
    Staatsanwalt says:

    Wie viele Strafanzeigen gegen Özdemir wohl bei der StA Berlin eingegangen sind? Ich schätze eine satte dreistellige Anzahl.

    Nachdem man einen Anfangsverdacht nicht hinwegdiskutieren konnte und das Unterlassen eines Immunitätsaufhebungsverfahren mindestens Dutzende von Strafanzeigen wegen Strafvereitelung im Amt nach sich gezogen hätte, ist die gewählte Lösung m.E. sachgerecht. Im Übrigen entscheidet über die Aufhebung der Immunität das Parlament. Eine Verschwendung von Steuergeldern kann ich nicht erkennen, „umfangreiche Ermittlungen“ wurden wohl kaum geführt, wenn selbst die TAZ zu den Ermittlungen titelte „Staatsanwaltschaft ist ganz gechillt“.

    P-S.: Der Link funktioniert nicht. War der Artikel von gestern gemeint?

    • Link repariert. Danke für den Hinweis.
       
      Die Frage nach dem Sinn des Einsatzes der Ressourcen stellt sich nicht im Zusammenhang mit dem Prozeßrecht; insoweit ist Ihr „Einspruch“ konsequent und richtig. Die Ursache und damit das Problem stecken in der Anlage I zu § 1 Abs. 1 BtMG iVm §§ 29 ff BtMG. Legalize it und dann habt Ihr Staatsanwälte wieder Luft, „die richtigen Verbrecher zu jagen“. :-) crh
  5. 5
    schmidt123 says:

    so ist das eben, wenn Staatsanwälte für ihre Dummheit keine Verantwortung übernehmen müssen.

  6. 6
    Wachtförster Stix says:

    Was wird hier wieder gejammert? Es gibt das Legalitätsprinzip, oder gilt das für einen Politiker nicht, nur weil hier manche Nutzer gras-geil sind?

    Hochachtunsvoll
    Wachtförster Stix

  7. 7
    Juri says:

    @schmidt123:

    Selbst Herr Hoenig hat klargestellt, dass es sich hier um ein Problem des Gesetzgebers und nicht der Staatsanwaltschaft handelt (vgl. Anmerkung zu Kommentar 4).

  8. 8

    Gebt das Hanf frei. ;-)

  9. 9
    Thomas R. says:

    @Wachtförster Stix

    Leider gilt das Legalitätsprinzip immer nur, wenn jemand in einem Video vor einer Hanfpflanze steht (manchmal reichen auch schon ein kleiner Ahorn oder ein paar unscharfe Kastanienblätter, Recht darf schließlich dem Unrecht nicht weichen einself!)

    Wenn Videos existieren, in denen, sagen wir mal, Polizisten vor einer Discothek einen Gast verprügeln oder auf einer Demo einen Fahrradfahrer schlagen, dann ist vom Legalitätsprinzip plötzlich nichts mehr zu hören. Dann ist das alles eine Frage der Perspektive und Videos sind ja -soooo- wenig aussagekräftig.

    Die meisten „gras-geilen“ hier sind möglicherweise der Ansicht, dass wir uns erstmal um die Oury Jallohs kümmern sollten, die in unserem vom Legalitätsprinzip so vornehm durchdrungenen Land verbrennen, bevor wir allzu viel Energie darauf verwenden, noch schnell ein paar Leute einzusperren, bevor Cannabis in ein paar Jahren ohnehin legalisiert wird.

  10. 10
    Pascal says:

    Die Aufhebung der Immunität ist übrigens eine reine Formsache, da ja ohnehin davon ausgegangen wird, dass eine politisch motivierte Strafverfolgung ohnehin nicht stattfindet bzw. wenn doch wie bei Bodo Ramelow eine politisch motivierte Strafverfolgung stattfindet, der „Umschuldsbeweis“ nur durch Aufhebung der Immunität geführt werden kann.