Bei einem leckeren Cappuccino in der Sonne auf dem Balkon sitzen und für gute Unterhaltung sorgen:
Polizeibeamte als Zeugen vor Gericht (sponsored link), von Staatsanwalt (GL) Dr. Heiko Artkämper, Dortmund.
Kleine Kostprobe (S. 17):
Auch wenn es etwas pointiert klingt, kann in vielen Fällen eine Verteidigung nur so gut sein, wie Polizei und Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren – und später das Gericht während der Hauptverhandlung – Fehler gemacht haben.
Das hört sich erst einmal schlüssig an.
Noch ein staatsanwaltliches Bonmot (S. 18):
Es soll nicht unerwähnt bleiben, dass an vielen Amtsgerichten die jeweils örtliche Tumultordnung herrscht und die Spielregeln der Strafprozessordnung nicht eingehalten werden.
Ich mache mir dann mal noch einen Caffè und setze die unterhaltsame, dabei sehr lehrreiche Fortbildung auf dem Balkon fort. Der Lehr- und Studienbrief des Staatsanwalts liefert nämlich auch Wertvolles zum Verständnis des Verhaltens manches polizeilichen Zeugen. Schließlich wirbt Herr Dr. Artkämper bei der Zielgruppe seines Buchs – bei den Polizeibeamten – für Verständnis des Verhaltens der Strafverteidiger.
was ist mit dem klassiker „kann ich mich nicht mehr dran erinnern/ weiß ich nicht mehr so genau“?
ein bekannter wurde vor gericht gezerrt und ich habe mir das als zuschauer angeschaut. es war bemerkenswert, dass der zeuge (er war polizist) sich an noch so jedes kleine detail erinnerte und das obwohl eine gefühlte eweigkeit zwischen vorgeworfener straftat und prozess lag.
als es dann um das grobe vorgehen und andere dinge des polizeibeamten ging, konnte er sich an so gar nichts mehr erinnen, weil es zu lange her ist
im raum konnte man eine gewisse anzahl von stirnzunzlern erkennen
Wir hat Ihnen der Teil mit der Klamauk-Verteidigung gefallen?