Promovierte Terminsverlegungskampfansage

Ich frage mich, was einen Bußgeldrichter daran hindert, einem Terminsverlegungsantrag des Verteidigers stattzugeben und mal eben einen neuen Termin festzusetzen. Selbst ein Telefonanruf in der Kanzlei des Verteidigers zur Abstimmung eines neuen Termins (zu dem noch nicht einmal Zeugen geladen werden müssen), macht mit Sicherheit weniger Arbeit als das Abfassen eines Aufsatzes, der nahezu dem Umfang und dem Inhalt einer studentischen Hausarbeit entspricht:

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Aber vielleicht hat der Herr Dr. Direktor auch nur ein Statusproblem, faul scheint er ja nun wirklich nicht zu sein. Diesen Ärger um die Terminsverlegung haben wir fast nur mit Bußgeldrichtern.

Und ja: Nicht nur Richter haben Textbausteine; aber unsere sind deutlich aktueller. Schau’n wer ma; es wäre nicht das erste Mal, daß aus einer filmdünnen Bußgeldakte ein Gürteltier geworden ist.

Dieser Beitrag wurde unter Ordnungswidrigkeitenrecht, Richter, Verteidigung veröffentlicht.

11 Antworten auf Promovierte Terminsverlegungskampfansage

  1. 1
    Verlobte von Wilhelm Brause says:

    Seien Sie dankbar!
    Endlich hat jemand Respekt vor Ihnen!
    Der Name Hoenig knallte wie ein magischer Donner durch die Gerichtsflure und der Herr Dr. Amtsgerichtsdirektor hörte von seiner Tipsse:

    Das ist der aus Berlin, wo immer Moped fährt und im Internet alles darstellt.

    Da hat sich der Herr Dr. Direktor nicht lumpen lassen und nun ist es auch wieder nicht recht.

  2. 2
    Der wahre T1000 says:

    Tja, wenn das Bild einigermaßen scharf ist, wird der Mandant entweder (1.) ganz schnell freigesprochen werden oder (2.) den Punkt an der Backe haben; plus Kosten für den Anwalt.

    Wenn man es nicht war (1.), braucht man nur hingehen, dem Richter ins Gesicht gucken und die Sache ist erledigt.

    Kann man doch vorher wissen, ob man sich bei sowas wirklich streiten möchte. Und ob man wirklich einen Anwalt mit Terminsverlegung benötigt.

  3. 3
    Bagatellsache says:

    Schade, dass man aus Unsympathie keinen Befangenheitsantrag stellen kann. :-(

  4. 4
    RA JM says:

    @Der wahre T1000:

    Sehr schön staatstragend argumentiert – aber wenig sinnvoll.

  5. 5
    RA Schepers says:

    @ Der wahre T1000:

    „Wenn man es nicht war (1.), braucht man nur hingehen, dem Richter ins Gesicht gucken und die Sache ist erledigt.“

    vgl. Schreiben des Gerichts:

    „Ob der Betroffene den PKW geführt hat, kann voraussichtlich ohne großen Aufwand durch Bildvergleich in der Hauptverhandlung festgestellt werden.“

    Wenn sich da das Gericht nicht schon eine Meinung gebildet hat, so nur durch Bildvergleich, ohne großen Aufwand, ohne den Betroffenen bisher gesehen zu haben, ohne Sachverständigen.

    Ich befürchte auch, daß das Gericht nach einem Blick ins Gesicht die Täterschaft klären kann…

  6. 6
    Senfgnu says:

    Naja, in der Praxis läuft es halt wirklich auf eine Kosten-Abwägung raus. Wenn ich nicht sehr sicher bin, den Bescheid angreifen zu können und mir außer kleinen finanziellen Einbußen kein weiteres Ungemach droht, werd ich auch einfach zahlen. Das ist simple Wahrscheinlichkeitsrechnung.

    Wie läuft so eine Terminfestsetzung eigentlich ab? Schließlich gibt es ja meistens mindestens drei (in der Regel gut gefüllte) Terminbücher zu koordinieren, was ich mir ziemlich albtraumhaft vorstelle.

  7. 7
    T.H., RiLG says:

    @Senfgnu

    Man ruft im Büro an, fragt, ob der Verteidiger am soundsovielten um soundsoviel Uhr kann, und fertig is‘ die Laube. Notfalls muss man halt ein bisschen im Kalender blättern.

    Diese Vorgehensweise erspart übrigens oftmals auch Arbeit, zumindest wenn man den Verteidiger selbst am Apparat hat. Manches Mal erfährt man bei solchen Telefonaten, dass es der Verteidigung nur um das Strafmaß geht und man sich deshalb die Ladung des einen oder anderen oder gar aller Zeugen sparen kann.

    Und darüber hinaus habe ich zu meiner Zeit am AG auch die Erfahrung gemacht, dass es die meisten Anwälte durchaus zu schätzen wissen, wenn man bei Terminverlegungen einigermaßen großzügig verfährt. Und davon kann man bei Gelegenheit auch als Richter profitieren.

  8. 8
    Ellen, RiLG says:

    In meiner fast 20jährigen Richtertätigkeit bin ich immer gut gefahren, mich nicht auf Nebenkriegsschauplätze (Terminsverlegung, Pflichtverteidigerbestellung) zu begeben.

  9. 9
    Erasmus von Rotterdam says:

    „Von den Studierten behaupten die Rechtsgelehrten, allen anderen weit voraus zu sein, und niemand ist auf sich so eingebildet wie sie. In einem Atemzug drechseln sie wer weiß wie viel aus der Luft gegriffene Gesetze zusammen, und indem sie Auslegungen auf Auslegungen und Erläuterungen auf Erläuterungen häufen, erwecken sie den Eindruck, daß von allen Wissenschaften die ihrige die anstrengendste Tätigkeit erfordert!“

  10. 10
    Ich_ als_ Rechtsanwältinmann says:

    Ist wahrscheinlich so eine Tagesformsache.
    Manchmal kommen Terminsverlegungsanträge gelegen, weil man mit dem Rechtsanwältinmann für 12:00 Uhr noch den Tennisplatz bekommen hat, manchmal bricht ein ganzer Terminstag zusammen, weil alle möglichen Anwälte meinen, einen Verlegungsantrag stellen zu müssen. Dann ist man auch als Richter pappsatt und muss mal kurz Dampf ablassen.

  11. 11
    WPR_bei_WBS says:

    Der Schlüsselsatz im Brief des Richters ist für mich:
    „Hinzu kommt, dass der Termin bereits einmal auf Wunsch des Betroffenen verlegt worden ist.“

    Die Frage ist: Wie wurde verlegt?

    In Abstimmung mit dem Anwalt? Dann kann ich den Richter verstehen. Es gibt schließlich auch Betroffene, die versuchen durch solche Spielchen die Verhandlung auf den St. Nimmerleinstag zu verlegen, in der Hoffnung es wird glimpflicher ausgehen.

    Oder aber nach GUtsherrenart? Also nach dem Motto „Oh, der Anwalt / Mandant kann am x-ten nicht. Na gut, dann lade ich jetzt halt für deny-ten. Vorher nachfragen, ob die da können brauche ich ja nicht“. Dann zeigt dass in der tat, dass der Richter irgendwie… den Logischen Schuß nicht gehört hat.