Das wäre doch mal ein lohnenswertes Ziel für einen Run – einen Ausflug – des „Bandidos MC“: Zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Dort verhandelt nämlich der 3. Strafsenat am 11. Juni 2015 über die sogenannten „Kuttenverbote“.
Dazu heißt es in der Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 061/2015 vom 16.04.2015:
Das Landgericht Bochum hat die Angeklagten von dem Vorwurf, gegen das Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts verstoßen zu haben, aus rechtlichen Gründen freigesprochen.
Nach den Feststellungen des Landgerichts sind die Angeklagten Mitglieder örtlicher Vereine der Rockergruppierung „Bandidos“ in Unna und Bochum. Der Vereinscharakter wird wesentlich durch das gemeinsame Tragen von Lederwesten, sog. Kutten, bestimmt, deren Gestaltung sich weltweit im Wesentlichen einheitlich darstellt. Durch Verfügung des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein Westfalen vom 23. April 2012 wurden der Verein „Bandidos MC Chapter Aachen“ einschließlich seiner Teilorganisationen sowie die öffentliche Verwendung von Kennzeichen dieses Vereins verboten. Das Verbot ist bislang nicht rechtskräftig, allerdings sofort vollziehbar. Mit Verfügung des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein vom 21. April 2010 wurde der Verein „Bandidos MC Probationary Chapter Neumünster“ rechtskräftig verboten und die öffentliche Verwendung seiner Kennzeichen untersagt. Am 1. August 2014 trugen die Angeklagten auf offener Straße Lederwesten, die sie aufgrund des auf der Weste angebrachten Ortszusatzes „Unna“ bzw. „Bochum“ als Mitglieder dieser Bandidos-Vereine auszeichneten. Das Landgericht vertritt die Auffassung, dass sich die Angeklagten hierdurch nicht gemäß § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 i.V.m. § 9 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 VereinsG strafbar gemacht haben, weil es sich bei den Lederwesten nicht um Kennzeichen der von den Verbotsverfügungen betroffenen Vereine gehandelt habe.
Hiergegen wendet sich die Staatsanwaltschaft Bochum mit ihrer vom Generalbundesanwalt vertretenen Revision.
Je nach Signal, das die Bundesrichter geben, könnten die Kutten auf der Rückfahrt wieder übergezogen werden. Eine abschließende Entscheidung ist jedoch am 11. Juni eher nicht zu erwarten.
Unbedingt vormerken:
Für das Angebot des Gerichts, nach der Verhandlung einen Rundgang zu machen, sollten die Banditen ausreichend Zeit einplanen:
Besuchergruppen haben die Möglichkeit, nach vorheriger Anmeldung an einer Verhandlung eines Strafsenats oder eines Zivilsenats mit anschließender Führung über das Gelände des Bundesgerichtshofs teilzunehmen. Die Besucherinnen und Besucher werden von einem wissenschaftlichen Mitarbeiter betreut.
Das gäbe sicherlich ein paar nette Schnappschüsse für die Bikers News.
Aber Obacht:
Es könnte für anreisende Rocker schwierig werden, zum Gericht zu kommen: Die „Anfahrt zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe“ funktioniert offenbar nur mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Auto, nicht mit dem Mopped. Aber zu Fuß und mit einem Navigationsgerät sollte es dann klappen: Koordinaten: 49.006559, 8.395644.
Sehr netter Tipp.Ist nur die Frage, ob die Bundesrichter, wenn sie wie andere Gericht auch mal einen Auf- und Einmarsch stiernackiger aufgepumpter Moppedfahrer erleben, nicht so verschreckt werden, dass sie zu einer etwas ungüsttigen Rechtsauffassung kommen und die Heimfahrt dann doch ohne Westchen mit entsprechendem Schnupfenrisiko stattfinden muss.