Rockerparty statt Rechtsanwalt

496740_web_R_B_by_günther gumhold_pixelio.deIch habe da ein paar ziemlich detaillierte Fragen bekommen. Es geht um die Amtstrachten der professionellen Rocker. Also eigentlich um das Kutten-Verbot, das noch im Laufe des Juni beim Bundesgerichtshof diskutiert werden soll.

Was ist derzeit erlaubt, was ist verboten, wann und wo und überhaupt und der ganze Rest. Here we go:

1.) ich würde gerne wissen, ob das Kuttenverbot nur für die bekannten MC gilt – also Gremium MC, Hells, Bandidos u.ä. oder für alle Clubs – auch international. Weil ich würde mir gerne ne Kutte kaufen aus den USA aus der Serie „Sons of Anarchy“ oder ne Kutte anfertigen lassen von MC aus anderen Ländern, die es hier in DE nicht gibt, sodass ich dererseits nichts zu befürchten hätte. Aber wie ist es mit der rechtlichen Lage halt – kann ich solche Kutten tragen oder gilt das Verbot nur für die deutschen MC ?

2.) Und wie sieht es aus mit Schein-MC, also Kutten mit Motorradclub Patches, die es gar nicht gibt, aber das erstmal so aussieht vom Optischen ? Ich meine, dann wärs ja nur Mode und nicht strafbar oder ?

3.) Apropos Strafe: Was wäre das denn für eine – außer, dass man die schöne und vor allem teure Kutte abgezogen bekommt? Nur ne Geldstrafe oder Sozi Stunden oder gar der Vorwurf von Bandenbeteiligung oder sowas ?

4.) Was ist mit den Kutten der offiziellen DE MCs, die das aber nur teils tragen würden – also z.B. nur den Hells Angels Totenkopf und darunter die Stadt, aber eben nicht den Namen. Oder nur Hells Angels und die Stadt, aber nicht das Logo – oder gar nur die Stadt ohne die HA Schrift und das Logo.

Dazu kann ich natürlich auch was sagen, aber allein der Umstand, daß sich damit ein paar Prädikatsjuristen in roten Kutten auseinander setzen, zeigt, daß es ein wenig zeitaufwändig ist, wenn ich die Fragen des Rockers beantworte. Das habe ich ihm mitgeteilt, bevor ich loslege:

Gern beantworte ich Ihnen Ihre Fragen, allerdings ist das nicht so einfach alles aus dem Ärmel zu schütteln. Da sitze ich erstmal eine ganze Zeit dran, wenn ich es so machen möchte, daß Sie auch sich darauf verlassen können.

Ich denke aber, daß die Kosten, die dadurch entstehen, Ihr finanzielles Budget sprengen würden. Wollen Sie mir einen Vorschlag machen, was die Sache Ihnen wert ist?

Einen Tag später meldete sich der Freund nochmal, und schien völlig entsetzt zu sein von meiner Antwort:

Oh, ich wusste gar nicht, dass das Ganze was kosten würde – und dann auch noch ziemlich viel wie Sie sagen. Irgendwie fehlt mir da die Verhältnismäßigkeit, denn diese Infos kann man kostenlos bei jeder Rockerparty erfahren. Ich bin zurzeit jedoch für längere Zeit im Ausland, sodass ich es nicht selbst erledigen kann.

Ok, ich werde mich mal am Wochenende kundig machen. Hat jemand einen Vorschlag, auf welche Party ich gehen soll? Und: Darf ich die Roten Rocker aus Karlsruhe dann mitbringen?

Obiter dictum
Also, mal unjuristisch formuliert: Ich würde mich jedenfalls nicht trauen, mit nem dreiteiligen Rückenpatch auf Tour durch Berlin zu schraddeln. Und das nicht, weil ich mich vor Uniformträgern und Verwaltungsverboten fürchte.

__
Bild: © günther gumhold / pixelio.de

Dieser Beitrag wurde unter Mandanten, Rocker veröffentlicht.

5 Antworten auf Rockerparty statt Rechtsanwalt

  1. 1
    Die andere Seite says:

    Und genau das nebenbei gesagte dürfte auch die kostenlose Auskunft auf einer Rockerparty ad absurdum führen. Frage 4 kostet höchstwahrscheinlich ein paar Schneidezähne. Tja Fernsehen bildet eben nicht immer. Nur weil Jax eigentlich als ganz netter Kerl rüberkommt, sollte man das nicht auf alle seine Kollegen übertragen.

  2. 2
    WPR_bei_WBS says:

    Wie, Kosten? Sie arbeiten nicht bloß für Luft und Liebe?!? ;-)

    Naja, solche Typen sind schon echt komisch (um’s mal freundlich zu formulieren) – wenn’s doch so einfach ist, warum bemüht er sich dann extra einen Anwalt zu befragen?

    • … weil er keine Gelegenheit hat, auf eine Rockerparty zu gehen? crh
  3. 3
    roflcopter says:

    Wie war das doch gleich bei § 17 StGB?
    Wer sich vorher sach- und fachkundig informiert, kann einem nicht vermeidbaren Verbotsirrtum erliegen?

    „Aber Herr Richter, die Rocker haben mir da Abends auf der Party genau erklärt wie das geht!“

  4. 4
    Daarin says:

    Man bekommt diese Informationen bestimmt auf diversen Rockerparties. Sogar mehrfach. Und dann diese Fantasie dabei, das klingt keine zwei Mal gleich.

    Jetzt mal ernsthaft: Das einzige wozu ich diesem Menschen raten könnte wäre die SoA-Kutte. Mit dieser hat man in der Regel keine Probleme, wird höchstens von den Rockern ausgelacht. Was die auswertigen oder erfundenen Kutten angeht wird es schon sehr spannend. Also ich will nicht, dass die Hells Angels in meiner Gegend glauben ich würde zu einem MC gehören der sich hier einnisten will. Noch dazu wenn sie niemanden kennen den sie mal fragen können.
    Und was die Dreiteiler angeht, so gibt es zwar Leute die kein Mittelpatch haben (muss man sich eventuell verdienen), aber auch diese Kutten würden wahrscheinlich unter ein Kuttenverbot fallen nehme ich an. Da es ja wohl eher um die Identifizierbarkeit als Teil des Clubs geht.

  5. 5

    Völlig kostenlos, nur lesen muss unser Freund noch selber:
    http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/15-04/index.php?sz=7