Rohrkrepierender Anwaltsfluchhafen

Hat sich eigentlich noch niemand gewundert? Über die Ähnlichkeit zweier Abkürzungen? Ok, dann sprechen Sie mir mal nach:

  • BER
  • beA

Und? Klingelt’s? Nein? Nun, dann noch ein Hinweis:

  • Was hat also der Berliner Fluchhafen mit dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) zu tun?

Na? Keine Idee?

Dann lesen Sie doch mal diese Presseerklärung Nr. 20 v. 26.11.2015 der Bundesrechtsanwaltskammer

beA kommt später

BRAK verschiebt Starttermin für besonderes elektronisches Anwaltspostfach

Das Präsidium der Bundesrechtsanwaltskammer hat beschlossen, das besondere elektronische Anwaltspostfach nicht wie vorgesehen am 01.01.2016 zu starten. Grund dafür ist die bisher nicht ausreichende Qualität des beA in Bezug auf die Nutzerfreundlichkeit. Sie entspricht noch nicht den hohen Erwartungen, die sich die Kammer selbst gestellt hat.

Kann es sein, daß da irgendjemand ein paar Brandschutztüren verkehrt herum in das Postfach programmiert hat.

Die BRAK verhandelt jetzt mit Atos, dem mit der Entwicklung des beA beauftragten Unternehmen, über einen neuen Projektplan, aus dem sich auch ein neuer Starttermin ergibt.

Diesen Satz habe ich so ungefähr vor ein paar Jahren schon einmal gehört. Wo war das bloß?

Das Datum wird dann auf der speziell zum beA eingerichteten Internetseite der BRAK (http://bea.brak.de) veröffentlicht.

Neuer Termin von Amts wegen. Wenn das mal gut geht …

Dieser Beitrag wurde unter Behörden, Rechtsanwälte veröffentlicht.

23 Antworten auf Rohrkrepierender Anwaltsfluchhafen

  1. 1
    Maste says:

    Überragender Beitrag!!!! Bald gibt´s dann sicher auch (wie beim BER) noch einen Tatort zum Thema beA:-)
    Tatverdächtiger ist ein Rechtsanwalt, der vor lauter Wut über den Bürokratie-Irrsinn die BRAK bedroht….

  2. 2
    Lemmy says:

    Nein? Doch! Ohh!! Wer hätte das nur wissen können? Nimmt jemand Wetten an, ob die Justiz es vor der Anwaltschaft schafft, den elektronischen Rechtsverkehr im Großbetrieb einzuführen?

  3. 3
    RA Frese says:

    Bedrohen ? Womit? Ende-zu-Ende-Verschlüsselung?

  4. 4
    RA Markus Stamm says:

    Haben Sie denn Ihre Karte schon bekommen? Ich habe bislang nur eine Bestätigung, daß mein „Antrag“ eingegangen sei, aber noch nicht einmal eine Auftragsbestätigung, wonach der Antrag auch angenommen wurde, und natürlich noch keine Karte.

  5. 5
    Alexandra Braun says:

    Die Realität ist schöner als jede Satire.

  6. 6
    RA Bimmel says:

    @Markus Stamm

    Wir haben gerade E-Mails von der BRAK erhalten, daß die BeA-Karte versandt sei, man möge doch bitte auf einen Link klicken, sobald man die Karte erhalten habe. Kein Wort von Verspätung in der Mail.

  7. 7
    RA Bimmel says:

    Ach nein, die E-Mails kamen von der Bundesnot-Kammer. Anwälten kann man das ja nicht überlassen…

  8. 8

    Wenn in zehn Jahren vielleicht die Umstellung auf halbwegs sichere Messagingdienste vollzogen ist, wird vermutlich dieses Projekt, gegen Zahlung einer Entschädigung versteht sich, beendet.

    Da bisher alle Starttermine der letzten ca. 10 – 20 Jahre – gefühlte 50 – welche für den BER angekündigt worden waren, nicht eingehalten worden sind, ist rein statistisch nicht zu erwarten, dass der nächste Starttermin zustande kommt. Was bleibt ist dann die Umwidmung des Geländes zur Unterkunftsstätte für Flüchtlinge aus dem mittleren Osten oder etwa Osteuropa. Wenn die einsturzgefährdeten Teile des Flughafens in etwa 5-10 Jahren entfernt sind, kann er für diese humanitäre Verwendung bereitgestellt werden.

  9. 9
    KL says:

    … und ich hatte mich bei meiner Kammer schon beschwert, dass der feine „Dienstleister“ die Hardware zum beA mal eben 30% über Marktpreis verkaufen will. Mit Werbung auf Kammerbriefpapier. Aus meinen Beiträgen bezahlt.

    Es geht immer noch schamloser.

  10. 10

    Ein Beitrag wie er treffender nicht sein könnte! Wunderschön auf den Punkt gebracht!

  11. 11
    RA Anders says:

    Vielleicht ist den Verantwortlichen auch aufgegangen, daß beA im Alltagsbetrieb in der Kanzlei nicht durchführbar gewesen wäre.
    Die Mitarbeiterkarten oder die Softwarezertifikate für die Mitarbeiter sind nämlich erst für das erste und zweite Quartal 2016 angekündigt worden.
    Zitat https://bea.bnotk.de/faq.html
    „Die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer strebt an, beA-Softwarezertifikate im ersten Quartal 2016 und beA-Mitarbeiterkarten im zweiten Quartal 2016 ausliefern zu können. Wir bitten bis dahin um Ihre Geduld und Ihr Verständnis.“
    Bis März 2016 hätte also der Rechtsanwalt sämtliche Aktionen mit beA selbst mit seiner Karte vornehmen müssen. Extrem alltagstauglich finde ich!

  12. 12
    Joachim Breu says:

    Umsatz- und Lohnsteuer-Voranmeldungen sind seit Jahren nur noch auf Draht (= „online“) zulässig. Da geht’s um’s Geld, das dem Staate gehört. Dafür braucht keiner eine Karte mit Signaturschlüssel, (noch) geht auch der elektrisch heruntergeladene.

    Anders beim Anwaltspostfach. Dort haben sich die Granden der RAKs ohne Not um eine Aufgabe gerissen, die ihnen keiner gestellt hat. EGVP war als Lösung verbreitet und funktionierte. An dessen Beschränkungen und Komfortproblemen hätte man arbeiten können.

    Es ist einfach nicht sexy, eine funktionierende Lösung zu verbessern. Auch mag es als problematisch empfunden worden sein, dass EGVP aus einem Stadtstaat kommt, der einen aktiven Datenschutzbeauftragten hat und – wie Berlin – stets pleite ist und mit dem Buchstaben ‚B‘ beginnt.

    Also gründet man ‚was Neues, das Potenzial hat, die Existenz des BRAK-Wasserkopfes zu legitimieren, dem eigene staatsnahe Aufgaben fehlen ihm. Bisher. Wo aber bleibt das Positive? Nun: Wegen der BeA-Aufgabe wird die BRAK einen Zukunftsauftrag haben, der über den aktuellen Vorstand hinausreicht.

    Auch dabei geht’s nicht nur um’s Prestige (anderer) sowie um’s Geld (meines) und um Haftung (meine). Ich fühle mich von meiner Selbstverwaltung verraten. Vom Projektstart an, übrigens …

  13. 13
    Th. Koch says:

    Man könnte die BRAK zum Beispiel mit Abschaffung wegen Überflüssigkeit öff.-rechtl. Zwangskörperschaften und erwiesener Unfähigkeit bedrohen. Allerdings sind entspechende parlamentarische Mehrheiten nicht zu erwarten, weil es die Hauptaufgabe derartiger Einrichtungen ist, stets und ständig ihre Relevanz und Unverzichtbarkeit zu betonen, weshalb sie verbreitet für relevant und unverzichtbar gehalten werden. obwohl niemand sie braucht.

  14. 14
    BV says:

    So richtig ernst genommen wurde das allenortes aber offenbar auch nicht. Ich las vor wenigen Tgen, dass sich erst 45.000 der 167.000 zugelassenen Anwälte um das beA gekümmert hätten.

  15. 15
    le D says:

    EGVP war auch schon PITA.

    SMTP funktioniert seit Jahren (1982) und dort könnte man von Seiten der Kammer eine PKI aufsetzen (da gibt’s sogar open Source-Lösungen für! 2006 beschrieben, wie das geht). Kein großes Hexenwerk, kein geschlossenes System, kein großer Auftrag und wenn’s einmal läuft kein großer Aufwand mehr, der größere Aufträge rechtfertigt.

    Aber das wäre natürlich zu einfach gewesen. -.-

  16. 16
    Falbala146 says:

    fun fact: BRAK bedeutet auf Polnisch „Mangel“.

  17. 17
    RA Robin says:

    Anspruch auf Rückerstattung der Sonderbeiträge?

  18. 18
    laktagoga says:

    Fun Fact 2: Auf russisch bedeutet brak „Scheidung“ – da könnte man ja direkt mal überlegen, wer aus dem BRAK-Vorstand ausscheiden sollte… ;-)

  19. 19

    Als Verschwörungstheoretiker befindet man sich mittlerweile im Schlaraffenland. Das prekäre an der Situation ist, dass etwa der Zustand des BER auf Sabotage beruhen könnte, aber auch auf Dekadenz, oder aber Demenz.

    Die BRAK hat einmal die Sicherheitsbehörden als die größte Gefahr für den Datenschutz bezeichnet. Das war weit untertrieben. Was soll ein zentralisiertes elektronisches Anwaltsregister, kombiniert mit einem unsicheren Kommunikationsmedium? Eine Datenbank, die öffentlich zugänglich ist, und alle Rechtsanwalts- Adressen enthält, ist sicher förderlich. Eine Datenbank mit dem gesamten anwaltlichen Schriftverkehr eines Staates eine Vision, die natürlich nur Verschwörungstheoretikern einfällt….

    Bekanntlich leben wir in einer Zeit, in der der gesamte Internetverkehr aufgezeichnet wird. Dies ist in der Flut der Snowden – Enthüllungen etwas in den Hintergrund gerutscht. Der gesamte Medienkomplex hat zudem einen eleganten Bogen um die Tatsache geschlagen, dass NSA diese Datenbestände zu militärischen Zwecken einsammelt. Denn sie untersteht dem Pentagon, und nicht dem Präsidenten direkt.

    Es ist zudem davon auszugehen, dass etwa Russland oder China die gleichen Fähigkeiten haben. Das ergibt ein Szenario der vielschtigen Überwachung des gesamten Internetverkehrs.

    Es fragt sich dann, wie man als Anwalt die Verpflichtung zur Geheimhaltung effektiv durchsetzen kann. Zunächst einmal sollte man die Benutzung gewisser elektronischer Kommunikationsmedien unterlassen. Insbesondere dann, wenn sie verschlüsselt eingesetzlt werden Gerade dann sind sie ein besonders attraktives Ziel. Der Gedanke, eine mechanische Schreibmaschine einzusetzen, ist zunächst erfolgversprechend, aber: wenn man versucht, eine solche käuflich zu erwerben, wird man frustriert. Es ist schwer, eine zu bekommen.
    Oder gar Farbbänder.

    Die komplette Digitalisierung der anwaltlichen Kommunikation bietet zudem ungeahnte Möglichkeiten der Säuberung des Berufsstandes. Per Klick sozusagen.

  20. 20
  21. 21
    Mitleser says:

    @Arne Rathjen RA, 17:44

    http://www.amazon.de -> 40.613 Ergebnisse für „Schreibmaschine“ – da sollte auch für den aluhuttragenden Anwalt etwas dabei sein ;)

    Die „Verpflichtung zur Geheimhaltung“ einzuhalten ist so simpel, dass es Ihnen gar nicht mehr ein-/auffällt: Das DE-Mail-Prinzip wird angewandt, der Gesetzgeber (notfalls OLGs / BGH) definieren beA als „(hinreichend) sicher“ (ich fürchte: als „sehr sicher“) und dessen Nutzung als „Stand der Technik“. Schon haben Sie als Anwalt alle Auflagen erfüllt.

    P.S. Ich sehe es prinzipiell genauso, wie Sie. Aber: *SCNR

  22. 22

    Mitleser
    Leider haftet man, wenn man Behördenauskünften vertraut, ohne diese nachzuprüfen. Wieso wurde das beA storniert ? Da der globale Cyberkrieg offizielle Regierungspolitik ist und sogar der Papst vom Dritten Weltkrieg redet, sollte man die Standards der Neunziger abhaken. Darauf aber basiert das beA, gewisse Betriebssysteme usf…

  23. 23

    Mitleser
    Selbst die BRAK hat das beA System nicht abgenommen und den Start auf unbestimmte Zeit verschoben. Daher ist es sicher, denn es wird nicht benutzt, wie der Realitätscheck ergab.