Ich freue mich, als einer der beiden Berliner Top-Anwälte im Fachbereich Strafrecht gelistet zu werden. Der Focus hat auch im Jahr 2015
Deutschlands
Top-Anwälte
Die führenden Juristen und Wirtschaftskanzleien
gekürt. Einer davon betreibt neben seiner Kanzlei in Kreuzberg auch ein Weblog. 8-)
Liebe Kollegen, die Ihr nach 2013 und 2014 auch in diesem Jahr an mich gedacht habt, als Ihr nach einem empfehlenswerten Strafverteidiger gefragt wurdet: Vielen und herzlichen Dank. Offenbar scheine ich nicht allzu oft für Enttäuschungen gesorgt zu haben. Ich werde mir alle Mühe geben, auch künftig dieses Vertrauen in unsere Kanzlei zu verdienen.
Mein herzlicher Glückwunsch geht an die vielen anderen Kollegen, insbesondere Verteidiger, die ebenfalls Erwähnung in dieser Auswahl gefunden haben. Applaus-Applaus-Applaus!
Bemerken möchte ich aber, daß es noch reichlich andere und sicherlich auch bessere Verteidiger gibt, die eher im Verborgenen arbeiten, höchste Qualität abliefern und für ihre Mandanten stets das Optimum herausholen!
—
Im FOCUS-SPEZIAL – Anwälte 2015 kann man aus 800 Experten den richtigen Anwalt in der Nähe finden.
„Juristen und Wirtschaftskanzleien“ – ist das in etwas vergleichbar mit dem „Liebe Wissenschaftler, Ärzte und Chirurgen“? ;-)
Focus^^.. Find ich ja immer lustig. Die eigentliche Aussagekraft erschließt sich mir nicht, da der Focus das ja aus rein finanziellen Gründen veranstaltet. Wenn man bedenkt, was die bloße Nutzung des vermeintliches Siegels so kostet. Soll aber natürlich nicht bedeuten, dass Ihre Arbeit nichts wert ist, sondern ich lediglich jenen Listen keine Bedeutung beimesse.
Wieviele der Anwaltskolleginnen und Kollegen können eigentlich beurteilen, ob ein Strafverteidiger „empfehlenswert“ ist? OK, alle diejenigen, mit denen zusammen man schonmal verteidigt hat (in Verfahren, in denen es mehrere Angeklagte gibt oder in denen ein Angeklagter mehrere Verteidiger hat). Aber wieviele werden das am Ende?
Bei allem Respekt: aber die Empfehlungen scheinen mir vielfach nicht auf Kompetenz, sondern auf der „Prominenz“ des Kollegen zu beruhen. Wer sein Gesicht halt gerne in Kameras hält, ständig zu strafrechtlichen Themen in der Lokalzeitung seinen Senf dazu gibt, o.ä., der wird in solchen Umfragen vielfach „empfohlen“.
Aussagekräftiger wäre es, wenn nicht allgemein Rechtsanwälte, sondern andere Strafverteidiger oder auch Mandanten, Richter, Staatsanwälte, danach befragt würden, wen sie aus rein sachlichen Gründen (keine kumpeligen Gefälligkeitsempfehlungen) empfehlen würden (wobei die Motivation der Empfehlung ohnehin nicht überprüfbar ist).
Und da fallen mir an erster Stelle nicht unbedingt die Kollegen ein, die aus den o.g. Gründen den größten Bekanntheitsgrad haben, sondern die, welche eher im Stillen arbeiten, gleichwohl aber aufgrund hervorragender Rechtskenntnisse ausgezeichnete Ergebnisse erzielen.
Sehr wahrscheinlich hat Herr Hoenig im Speziellen die Auszeichnung auch objektiv verdient. Aber die objektive Aussagekraft dieses Rankings im Allgemeinen scheint mir gegen Null zu tendieren.
P.S.: Nein, ich bin nicht neidisch, ich mache kaum Strafrecht und würde mir so eine Plakette auch nicht zulegen, geschweige denn aufhängen oder mit ihr werben.
Kennt eigentlich jemand einen dieser ominösen „Kollegen“, die vom Focus angeblich nach einer Empfehlung befragt worden sein sollen?
Man findet im Internet immer nur Anwälte, die mit ihrer Aufnahme in die Hall of Focus werben, aber komischerweise hört man nie von Anwälten, die eine solche Empfehlung ausgesprochen haben.
Der Focus ist da ja prädestiniert für. Man denke nur an die ganzen Expertenbeiträge von Rechtsanwälten, die auf Focus Online veröffentlicht sind. Dem Leser wird suggeriert, es handele sich um einen Fachartikel. In Wirklichkeit muss der Rechtsanwalt dafür mehrere hundert Euro sowie monatliche „Keywordpauschalen“ bezahlen, damit sein „Beitrag“ auf Focus Online oder den Seiten des Handelsblatts bzw. NTV veröffentlicht wird und er darüber Mandanten anlocken kann.
Von den selbstgeschriebenen Google-Bewertungen mal ganz zu schweigen :-)
Herzlichen Glückwunsch! Übrigens ist die Domain http://www.TopStrafverteidigerinDeutschland.de noch frei.
Deswegen habe ich diese hier im Portfolio: strafverteidiger-in-Berlin.de.
crh
Herr Vetter hat auch gerade berichtet:
https://www.lawblog.de/index.php/archives/2015/09/21/beim-topanwalt/
;)
Und nun im Ernst: Gratulation zur Auszeichnung, aber ich glaube, so etwas haben Sie gar nicht nötig. Insbesondere, da es wohl – mit Verweis auf die bisherigen Kommentare – doch etwas Zweifel an der Seriosität dieser Plakette zu geben scheint, ist es fraglich, ob hier ein so großer Nutzen entsteht.
Ich gratuliere natürlich auch meinerseits zur Auszeichnung.
crh : Angesichts der Konkurrenzsituation auf dem Berliner Anwaltsmarkt ist es vielleicht besser, die Domain http://www.top-strafverteidiger-in-berlin.de nicht registrieren zu lassen. Obwohl das eigentlich zulässig wäre.
http://www.lto.de/recht/kanzleien-unternehmen/k/umsatz-zahlen-wirtschaftskanzleien-juve-milliarden-umsatzzahlen/
Hier noch ein funktionierender Link auf das umsatzbasierte Ranking der deutschen Anwaltskanzleien von Juve. Da die Zahlen von den gelisteten Firmen stammen, kann sich theoretisch jeder Anwalt in Deutschland als “ stärkster Anwalt “ Deutschlands bezeichnen.