Welche Folgen eine vom Rückenmark gesteuerte Verwendung von Textbausteinen haben kann, zeigt dieses illustre Beispiel.
Das Verfahren gegen meinen Mandanten wurde eingestellt. Nach dieser Einstellung habe ich beantragt, zu meinen Gunsten die Wahlverteidigergebühren festzusetzen. Diesen überschwenglichen Reichtum gönnte mir der Rechtspfleger nicht. Er wird sich geärgert haben. Vermute ich mal. Oder wie kommt sonst ein solcher Unsinn zustande?
Vielleicht sollte ich künftig bei meinen Verteidigungsanzeigen statt einer schriftlichen Vollmacht eine auf mich lautende Geburts- und Abstammungsurkunde beifügen.
Mal unabhängig von dem Quatsch mit Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit – sollen Sie jetzt umsonst arbeiten? Oder warum werden solche Anträge abgelehnt?
Solche Anträge werden z. B. dann zurückgewiesen, denn der Rechtspfleger meint, die Sache sei sehr, sehr unterdurchschnittlich gewesen und deshalb der Verteidiger mit der Pflichtverteidigervergütung nach § 55 RVG bereits genügend bezahlt, so dass kein Raum für überschießende Vergütung nach § 464b StPO bliebe.
Der Staatsanwalt unterstellt Herr Hoenig, daß er vielleicht ein Reichsbürger der deutschen Reich ist.
Man muss die Feste feiern, wie Sie fallen.
Wilhelm und ich möchten Ihnen auf diesem Wege zum Geburtstag gratulieren.
Marianne und Brigitte schließen sich diesen Wünschen an.
Gluffke hat gesagt:
Alle Tage ist kein Sonntag, alle Jahre ist kein Mai…
Mach die Augen zu, dann siehst Du, was es gibt…
Wir finden das Verhalten von Gluffke ungezogen.
Vielleicht gibt’s hier ein Problem aus der Gemengelage Doppelinanspruchnahme der Staatskasse mit Pflichtverteidigervergütung/Wahlverteidigervergütung zu bedenken. Das kann allerdings bei dem rudimentär vorgetragenen Sachverhalt nicht beurteilt werden.
Das liegt nicht an einer rückenmarkgesteuerten Textbausteineingabe des Rechtspflegers,, sondern an der Programmierung der EIngabemaske für Personalien der Verfahrensbeteiligten , die bei Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit als default „ungeklärt/unbekannt“ setzt. Wobei mich etwas wundert, dass das auch bei der Eingabe des Verteidigers nebst Anschrift passiert, Bzw. vielleicht deshalb, weil er in diesem Fall nicht nur als Verteidiger, sondern bei der Vergütungsfestsetzung als Antragsteller in einem quasi-Rubrum auftaucht.
Das verlängerte Rückenmark, der Hirnstamm, ist in seiner Bedeutung unterschätzt! Das Bewusstsein ist wohl dort verortet und nicht wie lange vermutet im Cortex.