Verbrechen lohnt sich doch!

Das Ermittlungsverfahren begann mit reichlich und großem Getöse im Jahr 2010. Ziemlich schnell hatte die Staatsanwaltschaft allerlei Gerät beschlagnahmt, auf denen sie Daten vermuteten, die den Beschuldigten u.a. eines gewerbsmäßigen Betruges überführen sollten. Die Rechner und Datenträger genügten den Strafverfolgern aber nicht, sie beschlagnahmten daher auch gleich ein paar Kontenguthaben. Runde 2,5 Millionen Euro.

Das war vor rund 5 Jahren. Seitdem ist nicht allzuviel passiert. Die Anklage wurde zwar (aber nur knapp) zum Hauptverfahren vor der Strafkammer zugelassen, es wurde auch ein paar Tage verhandelt und dann stockte das Verfahren. Es wurde im Rahmen der beginnenden Beweisaufnahme zunehmend deutlich, daß der Staatsanwaltschaft es nicht gelungen war, den Sachverhalt so auszuermitteln, daß die Strafkammer damit arbeiten konnte. Die Verteidigung tat das, was eine Verteidigung tun muß: Finger und Salz in offene Wunden.

Das Verfahren wurde ausgesetzt und die Staatsanwaltschaft bekam ein paar Hausaufgaben. Das war irgendwann im Jahre 2014. Genützt hat es nichts:

Arrestaufhebung

Der dingliche Arrest wurde nun aufgehoben; die Pfändungsmaßnahmen sind durch den Wegfall der Arrestgrundlage unwirksam geworden. Der Beschuldigte ist wieder liquide.

Dieser Beitrag wurde unter Cybercrime, Staatsanwaltschaft veröffentlicht.

5 Antworten auf Verbrechen lohnt sich doch!

  1. 1
    Phillipp says:

    Hätte der Beschuldigte für die Überbrückung des Liquiditätsengpasses (rein theoretisch, praktisch wird das kaum jemand gewähren) einen Kredit aufgenommen: wären dann Zinsen und Bearbeitungsgebühren von der StA oder Staatskasse zu erstatten? Kann man einem Beschuldigten die Barmittel entziehen und von ihm verlangen dass er ohne die selben einige Monate oder Jahre leben muss?

  2. 2
    Der wahre T1000 says:

    @Philipp: Man könnte sicher die Herausgabe von Zinsen verlangen, die auf das Guthaben angefallen sind. Ansonsten mutmaße ich mal (wie nahezu immer, wenn der Staat seine Bürger „bearbeitet“): Pech gehabt.

    Im Sinne des Rechtsstaats muß der Bürger auch Willkür hinnehmen, denn die Willkür ist keine Willkür, da die Gesetze entsprecht gemacht werden. Und schwupps ist alles in Ordnung – aus Sicht des Staates.

    Das ist genau wie bei der Steuer. Man wird nicht gefragt, wieviel man abgeben möchte. Der Staat nimmt sich, was er zu brauchen meint. Legitimiert wird diese Enteignung wider Willen durch Gesetze und schon ist alles in Ordnung. Will man nicht auch noch alles freiwillig abliefern, dann kriegt man als Steuerhinterzieher deftige Strafen. Einbrecher – also echte Verbrecher – bekommen regelmäßig weniger Probleme als Steuerhinterzieher.

  3. 3
    jj preston says:

    Da hat der Beschuldigte aber Glück gehabt. Hätten wir die Vorratsdatenspeicherung, dann wäre er längst in einem CIA-Foltergerängnis gelandet, wenn er in seinem Telefon die Nummer von einem Dönerladen gehabt hätte, wo einer arbeitet, dessen Cousin einen kennt, dessen Nachbar mal einen Syrer getroffen hat, der mal mit einem IS-Kämpfer ins gleiche Badehaus gegangen ist…

  4. 4
    Arno Nym says:

    Wieso die Überschrift? Hat er’s denn getan? Und damit 2,5 Mio. ergaunert?

    • Sie gehören nicht zur Zielgruppe dieses Beitrags. crh
  5. 5
    Stud. jur. says:

    Sind die Pfändungsmaßnahmen durch den Wegfall der Arrestgrundlage unwirksam geworden oder muss die Staatsanwaltschaft die Pfändungen noch formell aufheben?


    • So ungefähr hört sich das auf grauem Altpapier ausgedruckt an:
       
      „1. Der mit Beschluss angeordnete dingliche Arrest in Höhe von 2,5 Mio Euro in das Vermögen des Angeklagten wird aufgehoben.
       
      2. Die auf der Grundlage des aufgehobenen dinglichen Arrest erfolgten Pfändungsmaßnahmen sind durch den Wegfall der Arrestgrundlage unwirksam geworden und werden aufgehoben.“
       
      Der Staatsanwaltschaft bleibt lediglich das Rechtsmittel der Beschwerde, ansonsten ist sie in der Rolle des Zuschauers.
      crh