In seinen Lichtenrader Notizen berichtet Rechtsanwalt und Notar Rolf Jürgen Franke über die 16. Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG), das Berliner Polizeigesetz:
Auffällig ist die vorgesehene Verdachtsinverwahrnahme von Bürgern auf Grund richterlicher Anordnung für einen Zeitraum bis zu 4 Tagen gemäß §§ 30 Absatz 1 Nr. 2, 33 Absatz 1 Nr. 3 ASOG auf Grund richterlicher Anordnung.
Anders als die Regeln der Strafprozeßordnung (StPO), die – repressiv – angewandt werden, nachdem möglicherweise eine Straftat begangen wurde, findet das ASOG Anwendung, um – präventiv – Straftaten zu verhindern, bevor sie begangen werden. Deswegen heißt es in der Begründung:
Die Neuregelung ist unerlässlich, um die bevorstehende Begehung von Straftaten, insbesondere im Umfeld von länger andauernden Großlagen (wie beim 1. Mai oder Staatsbesuchen), Versammlungen, (sportlichen) Großveranstaltungen (wie der Kirchentag oder bei Fußballspielen) oder äußerst gewaltbereiten Gruppierungen (z.B. im Rockermilieu) zu verhindern.
Also, liebe Kirchentagsbesucher; immer präventiv eine Zahnbürste mit sich führen, man weiß ja nie … und vier Tage sind dann unter den gegebenen Umständen eine lange Zeit.
Einige Dinge aus der DDR kommen wieder: Personalausweisentzug, Präventive Ingewahrsamnahme etc.
Solche Regelungen gibt es in anderen Bundesländern schon lange, mit teils deutlich längeren Fristen (§28 Abs. 3 PolG BW: zwei Wochen). Gleichwohl verschwinden Kirchentagsbesucher dort eher selten.
Ist doch klar, wohin unser „Rechts“-Staat driftet. Immer nur kleine Schritte, aber insgesamt wird es immer heftiger.
Ingewahrsamnahme auf Verdacht. Knast für den Verdacht (!) man habe sich in ein ausländisches Terrorcamp begeben wollen. Totale Kommunikationsüberwachung.
Da passt es dann natürlich ins Bild, wenn man die Mittel braucht, um bösartige Teufelsanbeter kassieren zu können, bevor sie auf dem Kirchentag ein Blutbad anrichten. Fiese Terrorsiten!