Vernichtungsnachweis

Was machen Sie eigentlich mit dem vielen Altpapier in Ihrer Kanzlei??

Mit dieser Frage leitete Rechtsanwalt Andreas Jede einen Beitrags im WebLog der Kanzlei Dr. Schmitz & Partner ein. Und stellte den Lesern seinen Harry vor.

Harry ist ein Reißwolf, ein Aktenschredder der Schutzklasse 3. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit in einer Rechtsanwaltskanzlei; auch in unserer, und wir haben gleich mehrere (kleinere) Vernichter. Es scheint aber wohl nicht der Standard in jeder Kanzlei zu sein. Sonst würde der Kollege nicht darüber schreiben. Es spricht wohl aus seiner (schlechten?) Erfahrung als ehemaliges Vorstandsmitglied der Berliner Rechtsanwaltskammer.

Die hungrigen Kerlchen, die neben den Schreibtischen stehen, sind aber in manchen Fällen überfordert. Wenn nämlich größere Mengen anstehen, die in die Tonne sollen. Dann beauftragen wird die Jungs von den Lichtenberger Werkstätten für Behinderte (LWB). Die kommen mit zwei Mann, wir packen dann unser Papier und unsere Datenträger in einen mitgebrachten Container. Der Deckel wird abgeschlossen. Den Schlüssel wirft der Mitarbeiter dann durch einen Schlitz in diesen Container.

Erst in den Werkstätten kann der Container wieder geöffnet und der Inhalt vernichtet werden. Für diese Dienstleistung bekommen wir dann eine Rechnung und einen solchen Vernichtungsnachweis:

Vernichtungsnachweis

Wenn also jemand dem Rat der Kanzlei Dr. Schmitz & Partner folgt:

Lassen Sie sich doch einfach mal von Ihrem Anwalt seinen Harry zeigen oder fragen ihn nach der Rechnung des zertifizierten Betriebes, der die Datenträger in seinem Auftrag vernichtet.

und sich nach dem Verbleib von bedrucktem und beschriebenem Papier erkundigt, weiß er bei uns, woran er ist.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemeines (Kanzlei), In eigener Sache veröffentlicht.

7 Antworten auf Vernichtungsnachweis

  1. 1
    Klara Skoring says:

    Aus den Augen, aus dem Sinn…
    Haben Sie denn schon einmal überprüft, was mit Ihren Containerinhalten nach dem Abtransport geschieht?
    Wird tatsächlich vernichtet?
    Wird verwertet?

    • Die hochbrisanten Dokumente (und Daten) vernichten wir hier selbst, um die extrem „gefährlichen“ Informationen kümmere ich mich persönlich. Für den „Rest“ reicht das Vertrauen in die unzweifelhafte Zuverlässigkeit unserer Geschäftspartner.
       
      Denjenigen, die darüber hinaus noch Sorgen haben sollten, können wir kompetente Psychiater empfehlen. crh
  2. 2
    Drucker says:

    Man sollte übrigens noch ein wenig übers Papier hinausdenken: Kürzlich erst war in einer Reportage zu sehen, wie ein Fernsehteam größere Mengen an Schriftstücken von der Festplatte eines Leasingkopierers rekonstruieren konnte, den die Leasingfirma nach der Nutzungszeit gebraucht verkauft hatte. Und wie dann unschwer festzustellen war, stand der Kopierer vorher in einer Anwaltskanzlei – dort war anscheinend nicht bekannt, dass etliche Kopierer (und teils auch Drucker) heute Daten auf Festplatten zwischenspeichern.

    • Sehr guter Hinweis! Wir haben bei unserem letzten Multifunktionsgerät (ein Image Runner von Canon) vor der Inzahlunggabe im Zus’hang mit dem Neukauf die Festplatte ausgebaut. Und das werden wir beim nächsten Mal auch wieder tun. crh
  3. 3
    Mitleser says:

    Inwieweit genügen denn Telefax und einfacher Brief den Datenschutzanforderungen (den gesetzlichen sowie Ihren lobenswerterweise deutlich erhöhten)?
    Da gehen die Daten im einfachen Umschlag durch die Post bzw. im verkapselten Klartext über die Leitung oder, insbesondere seit/Dank VoIP*, durchs Internet.
    Das mag kein Risiko bzgl. Hinz und Kunz sein, aber Sie sind ja Strafverteidiger und der Eifer und die hohe Rechtstreue der integren Ermittlungsbeamten ist Ihnen ja nach eigenem Bekunden bekannt ;)

    P.S. Die Frage von Klara Skoring ging mir beim Lesen Ihres Blogposts auch durch den Sinn. Würde Ihnen die LWB z.B. mitteilen, wenn so ein Container beschlagnahmt würde (oder man auch nur Druck Zwecks ‚Kooperation‘ auf die LWB ausübt – sie hängen doch wahrscheinlich (auch) am Fördertopf).
    Aber Berliner Psychiater nützen mir nichts (zu weit). Was machen wir da? ;)

    *www dot tmcnet dot com/voip/1104/FeatureSecurity.htm

  4. 4
    cho says:

    @crh:
    Die LWB bietet für einen kleinen Aufpreis auf Anfrage auf die SKL 3 / Stufe 5 und 6 an – eine wunderbare Sache wenn man sieht wie groß Klasse 2 / Stufe 3 doch noch ist.. ;) Ich habe mir die Anlage vor etwa 2 Jahren angesehen und war wirklich zufrieden. Der Service war immer gut – übrigens auch für Festplatten und andere Datenträger.

    Wir vernichten bestimmte – wirklich vertrauliche – Sachen auch direkt im Hause mit einem Vernichter Klasse 3 Stufe 6 gem. DIN 66399. Das ist dann auch wirklich nur noch Staub.

    Beispiele für die Schutzklassen nach DIN 66399:
    http://www.ideal.de/de-de/ideal/neue-din-66399/

    Jetzt braucht ihr nur noch verschlüsselte Mails mit S/MIME + PGP ;)

    • Ernsthafte Kommunikation erfolgt bei uns nicht via eMail, sondern über die WebAkte. PGP akzeptiert kaum jemand, der Aufwand lohnt nicht. S/Mime ist ne Option, die sich in unserem System nur mit Schwierigkeiten implentieren ließe (ich arbeite daran); wir leiden aber auch nicht, wenn wir das nicht nutzen (#WebAkte). crh
  5. 5
    RA JMN says:

    Bin ich nur froh, dass ich die jeweils Hunderte von Seiten Urteilskopien, mit denen die Gegenseite mich in den „Nettopolicenfällen“ wieder und wieder beglückt, relativ mühe- und insbesondere kostenfrei dem Altpapier zuführen kann. ;-)

  6. 6
    cho says:

    @crh:
    Die WebAkte ist aber ein sehr unbequemes Mittel der Kommunikation – jedenfalls für den Mandanten der keine Schnittstelle in einer Kanzleisoftware verwendet ;)

    • Wir haben derzeit knapp 1.000 laufende Akten in der WebAkte. Wir nutzen die WebAkte seit 15 (?) Jahren. Es gibt keine 5 (ernsthaft) Mandanten, die sich über das System beschwert haben. Unter den 5 war/ist ein Rechtsanwalt, der als (liebenswerter!) Nörgler bekannt ist. crh

    Außerdem ist die Sicherheit durch die Konfiguration nicht gerade optimal – wenn ich es sehr nett ausdrücken möchte.
    Siehe: https://www.ssllabs.com/ssltest/analyze.html?d=secure.e-consult-ag.de&hideResults=on

    • Mir ist bisher kein „Einbruch“ in das System bekannt. Wenn Sie es schaffen sollten, kommen Sie gewiß auf das Titelblatt der NJW. crh

    Ersetze mal in dem Link die Domain durch die Domain die ich in der E-Mailadresse zu diesem Kommentar angegeben habe – dann siehst du den Vergleich mit einer richtigen Konfiguration.

    • Sieht gut aus. crh

    Für die Einführung von S/MIME (und auch PGP) muss man keinen großen Aufwand betreiben – dafür gibt es s.g. Gateways (SMGW). So müsste an keiner Stelle in den vorhandenen Systemen etwas angepasst werden.

    • Ich zitiere mal aus einer „Bedienungsanleitung“ für ein SMGW:

      [Zitat]
      Wenn Sie noch keine Zugangsdaten besitzen oder Ihre Postfach erloschen ist:
      Registrieren Sie sich bitte mit Ihrer E-Mail-Adresse wie folgt:

      1. Füllen Sie das Registrierungsformular für die Registrierung am Secure Mailgateway (passiv) aus und reichen Sie es elektronisch über die Schaltfläche „versenden“ ein.
      2. Nach der Prüfung erhalten Sie per E-Mail einen personalisierten Zugangslink und separat einen Aktivierungscode.
      3. Klicken Sie auf den personalisierten Zugangslink.
      4. Geben Sie den Aktivierungscode ein (Einmalcode!).
      5. Erstellen / Ändern Sie Ihre Zugangsdaten (Passwort, Sicherheitsfrage zur Passwortwiederherstellung!).
      [/Zitat]

      Diese Prozedur macht kein Mensch mit, der nicht über ein abgeschlossenes Studium an einer Techn. Universität hat. Genau deswegen bieten wir unseren Mandanten – auch in Cybercrimeverfahren – die WebAkte an. Wem das nicht reicht, schicken wir die Briefe mit der Post. Dafür haben wir extra Sonderbriefmarken drucken lassen. Und wem das zu riskant ist, soll vorbei kommen. Dann bekommt er einen leckeren Caffè und alles ist wieder gut.

      crh

    @RA JMN:
    Aber da sind keine Bezüge auf die eigenen Mandanten / Verfahren auf dem Papier? ;)

  7. 7
    RA JM says:

    @ cho:

    Natürlich nicht! Es sind immer die selben (angeblich einschlägigen) Urteile des BGH und einiger Instanzgerichte, daneben abwegige Gutachten aus anderen Verfahren. Die haben der Gegenseite zwar noch nie geholfen, was diese aber offensichtlich nicht daran hindert, es immer wieder zu versuchen.