Mal eben was zum Thema „Vereiteln der Zwangsvollstreckung“ nachschlagen. Und dann das hier:
Kann man dem Verlag noch vertrauen? Ist die Kommentarliteratur aus dem Hause Beck noch zuverlässig?
Mal eben was zum Thema „Vereiteln der Zwangsvollstreckung“ nachschlagen. Und dann das hier:
Kann man dem Verlag noch vertrauen? Ist die Kommentarliteratur aus dem Hause Beck noch zuverlässig?
Die aktuelle Website von Rechtsanwalt Carsten R. Hoenig finden Sie unter
www.hoenig.de.
Die Seiten unter www.kanzlei-hoenig.de sind auf dem Stand von 2019 und wurden/werden seitdem nicht mehr aktualisiert.
Dies schließt sich in 20Sekunden
kanzlei-hoenig.de – Verbindung ist nicht sicher – Diese Website stellt keine Identitätsdaten zur Verfügung.
Ja und selbst?
http://a404.de/dnd/screenshots/kanzlei-hoenig-vertrauen.png
Mittlerweile gibt es schon kostenfreie Zertifikate für Websites von einer zugelassenen Certificate Authority, wenn man nicht die 300 Euro für ein drei Jahre gültiges Zertifikat bei einem der klassischen CAs bezahlen möchte.
Aber wenn Beck und/oder die Kanzei Hoenig halt sparen wollen … ;-)
Ausstellende CA für beck.de ist Comodo – hast Du etwa deren Root-Cert abgeklemmt, weil die sich vor einiger Zeit als nicht besonders vertrauenswürdig herausgestellt haben? ;-)
@asca: So wie es von hier aussieht, läuft das Blog hier auf einem virtuellen Server, der sich die IP mit ein paar anderen Angeboten teilt. Damit fällt TLS streng genommen erst mal flach, weil die Identitätsprüfung beim Handshake auf IP-Basis gemacht wird. Es gibt da zwar mittlerweile eine Erweiterung (SNI), um auch mehrere Domains per TLS auf einer IP-Adresse aushandeln zu können, aber das bieten nicht alle vServer-Anbieter auch an.
http://www.startssl.com <- Das können Sie ein kostenlose 128bit/256bit SSL Zerfikat besorgen.
Vielleicht ist ja gar nicht http://www.beck.de angewählt worden. Sondern http://www.bähichhabdichgecrackt.de. Und dann erst Beck.
Nun ja, wem kann man schon noch trauen? Mein Firefox vertraut dem BSG auch nicht (https://www.bsg.bund.de/DE/06_Versand_von_Entscheidungen/versand_von_entscheidungen_node.html;jsessionid=4E2A7FB089C24D47EC1B9D73F5718AA0.2_cid389)
Mir fällt da das Catchword man in the middle ein. Also jemand, der sich zwischen Beck.de und den
Hoenig – Server schaltet. Im Cybercrime – Bereich ist diese Vorgehensweise vor allem bekannt, wenn es um das Abgreifen von Geld aus dem Bestand von fremder Leute Konten geht. Der Anwendungsbereich solcher Vorgehensweisen für den Bereich der
Prozess – Sabotage ist noch nicht richtig aufgeklärt. Fakt ist, dass die extreme Vernetzung die mittlerweile vorhanden ist, professionellen Saboteuren goldene Zeiten beschert hat.
Was soll’s. Vielleicht war es ja nur die NSA oder das BKA. Die Überwachung der laufenden Mandatsbearbeitung kann durchaus taktische Vorteile bringen. Und wer läuft schon mit dem Grundgesetz in der Tasche herum?