Voll schuldfähige Erschießung eines Finanzbeamten

Der Bundesgerichtshof teilt über seine Pressestelle in der Mitteilung Nr. 174/2015 vom 13.10.2015 lapidar mit:

Verurteilung wegen Mordes im Finanzamt Rendsburg rechtskräftig

Beschluss vom 30. September 2015 – 5 StR 347/15

Das Landgericht Kiel hat einen Steuerberater wegen Mordes an einem Finanzbeamten im Finanzamt Rendsburg zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Nach den Feststellungen des Landgerichts erschoss der voll schuldfähige Angeklagte am 1. September 2014 heimtückisch den Beamten in seinem Büro.

Der 5. (Leipziger) Strafsenat hat die gegen dieses Urteil gerichtete Revision des Angeklagten entsprechend dem Antrag des Generalbundesanwalts als offensichtlich unbegründet verworfen. Das Urteil des Landgerichts Kiel ist damit rechtskräftig.

Landgericht Kiel – Urteil vom 7. April 2015 – 8 Ks 1/15 (598 Js 40394/14)

Bemerkenswert an dieser Mitteilung ist der ausdrückliche Hinweis des Gerichts, daß der (wohl ehemalige) Steuerberater im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte war, als er den Finanzbeamten erschossen hat. Mich treibt das Steuerrecht regelmäßig in den Wahnsinn.

In der LTO vom 07.04.2015 findet man einen Bericht über die erstinstanzliche Entscheidung des LG Kiel.

Dieser Beitrag wurde unter Gericht, Steuerstrafrecht, Strafrecht veröffentlicht.

3 Antworten auf Voll schuldfähige Erschießung eines Finanzbeamten

  1. 1
    Mathan says:

    Der BHG schreibt/sagt aber nicht „Vollbesitz seiner geistigen Kräfte“ sondern „voll schuldfähig“. Das kann man auch so auslegen, dass jemand, der (freiwillig) Steuerberater wird, selbst (voll) schuld(fähig) ist (wenn er dann den Verstand verliert). ;)

  2. 2
    pirx says:

    Hmmm… ist regelmäßiger Wahnsinn nicht schädlich für die Zulassung als Rechtsanwalt, oder ist dieser gar eine Erfordernis für den Beruf?
    Fragen über Fragen…

  3. 3
    Kaffee am Morgen says:

    Bisweilen habe ich den Eindruck, dass Finanzbeamte und Steuerberater ihren Verstand vollständig verloren haben.

    Stimmt natürlich nicht.

    Es ist der Gesetzgeber gewesen.