Was erlauben Österreich?

Die Richter und Staatsanwälte in Österreich sind so bettelarm, daß sie für mehr Gehalt streiken müssen:

Mehr als 1000 Gerichtsverhandlungen dürften am Donnerstag österreichweit ausfallen. Richter und Staatsanwälte wollen so gegen befürchtete Gehaltseinbußen ankämpfen.

Die bekannten Bitten um Verständnis für die Absage eines Termins „aus dienstlichen Gründen“ bekommen vor diesem Hintergrund eine ganz neue Bedeutung. Aber so faul, wie es scheint, sollen die Richter und Staatsanwälte nun doch nicht sein:

Christian Haider, Vorsitzender der Bundessektion Richter und Staatsanwälte in der Gewerkschaft öffentlicher Dienst (GÖD) stellt klar: „Das ist kein Streik im Sinn von Arbeitsniederlegung“, betonte er.

Die Richter würden sich in dieser Zeit anderen Tätigkeiten, etwa der Ausfertigung von Urteilen, widmen.

Ja-nee, ist klar.

Da dürfte der eine oder andere Strafkammervorsitzende in unserem Sprengel feuchte Augen bekommen, wenn er sich an seinen kämpferischen Österreichischen Kollegen orientiert.

Quelle: Die Presse

Dieser Beitrag wurde unter Richter veröffentlicht.

13 Antworten auf Was erlauben Österreich?

  1. 1
    Der wahre T1000 says:

    Tja, Juristen verdienen weit mehr als andere Bevölkerungsteile. Im Schnitt würde ich tippen etwa das Dreifache. (Wenn es keine Totalversager sind…)

    Und trotzdem jammern alle. Dabei macht es keinen Unterschied, ob es Anwälte, Staatsanälte oder Richter sind. Und zuviel Arbeit haben sie auch alle.

    Lustig ist es nur, wenn dann jemand über die Kollegen aus der anderen Freaktion herzieht, so wie Sie gerade.

  2. 2
    RA JM says:

    @ Der wahre T1000:
    Schon deshalb Unfug, weil es unter „den Juristen“ bekanntlich zwei Gruppen gibt: Besoldete Richter und Staatsanwälte einerseits und selbständige bzw. angestellte Rechtsanwälte andererseits. Und gerade in letzterer Gruppe sind die Unterschiede durchaus extrem, von Taxi- bis Ferrarifahrern.

    Ansonsten: Unsere Schwarzkittel kämpfen auch, nur anders – nämlich gleich vor dem BVerfG. ;-)

  3. 3
    Akademiker says:

    @RA JM:
    Musste gerade als Nichtjurist über den Vergleich bei den angestellten Rechtsanwälten schmunzeln. Das eine Extrem ist also der Anwalt, der einen Ferrari fährt. Das andere Extrem ist so „bettelarm“, dass es mit dem Taxi fahren muss.

    Als Akademiker nehme ich selbst ja öfters mal für 2,60 Euro den Berliner Nahverkehr, da mir so eine Taxifahrt schon etwas zu teuer wäre.
    Aber es sei gegönnt… ;-)

  4. 4
    Mitleser says:

    @T1000:
    Du machst da einen schweren Denkfehler. Unser wirtschaftlicher „Erfolg“ beruht auf Ausbeutung und Rechtsmissbrauch, Nicht die Juristen verdienen zu viel, sondern der Durchschnitt zu wenig. Deine Argumentation spielt den Abzockern in die Hände.

    @Akademiker:
    Ehrlich? Und dann kennst Du nicht einmal den Unterschied zwischen Taxifahrer und Fahrgast? Es gibt (nach Aussage des RA JM) Juristen, die einen Nebenjob ausüben (müssen??).

  5. 5
    le D says:

    „Juristen, die einen Nebenjob ausüben (müssen??).“

    „Nebenjob“ – Ja, hier mit einer Teilzeitstelle.

    Wobei: müssen nicht – wollen (Syndikus bei einem Unternehmen der IT-Branche [als IT-Rechtler ist das ja naheliegend]).

  6. 6
    Grinsekatz says:

    Wenn man sich mal die Kommentare zum Originalartikel durchliest, schlackert man ganz schön mit den Ohren. Das ist selbst unterhalb dessen, was hierzulande als Stammtischniveau bezeichnet wird.

    Selbst die Blogeinträge des RA Nebgen wirken dagegen wie eine Liebeserklärung an die Justiz.

  7. 7
    Hans A. says:

    Die Kommentare zum Originalartikel wundern mich gar nicht. In Österreich, vor allem in Wien, gibt es eben die Tradition des „Suderns“ der Untertanen über die Obrigkeit. In der Republik ist man da immer noch nicht so ganz angekommen, was sich durchaus auch an Demokratiedefiziten zeigt. (So sind in Niederösterreich nichtamtliche Wahlzettel zugelassen. Die Parteien verschicken Wahlzettel nur mit ihren eigenen Kandidaten drauf an die Wähler. Angeblich soll es schon vorgekommen sein, dass es im Wahllokal den offiziellen Wahlzettel nur widerwillig auf Anfrage gab.)

    Und die Missstände in der Justiz kann man sich ungefähr so vorstellen, wie sie sich in Bayern oder Sachsen entwickeln würden, wenn die Bundesebene darüber ganz fehlen würde.

  8. 8
    Hans A. says:

    PS: Falls es jemand nicht glauben sollte, wie schlimm die Zustände in der österreichischen Justiz sind: http://derstandard.at/1334530889638/Landesgericht-Salzburg-Testamentsfaelscher-Die-Laus-sitzt-im-eigenen-Pelz

    Natürlich wurden die Urteile in diesem Verfahren dann auch erst mal wegen handwerklicher Mängel einkassiert. Wäre ja noch schöner, wenn man gegen die eigenen Kollegen so richten würde, dass es Bestand hat.

  9. 9
    Jürgen F. says:

    Schlimm sind auch die Zustände in Berlin, Und Salzburger Gerichte helfen beim Vertuschen von Betrügereien in Berlin durch „Pelzläuse“ im schwarzen Kittel. Ein gerichtsbekannter Betrüger, RA und Notar aus Berlin, durch Ausplünderung seiner Mandanten reich geworden, wird vom LG Salsburg hofiert und darf das Große Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich tragen.

  10. 10
    Leser says:

    „Tja, Juristen verdienen weit mehr als andere Bevölkerungsteile. Im Schnitt würde ich tippen etwa das Dreifache. (Wenn es keine Totalversager sind…)“

    Dann sind wohl die meisten Juristen Totalversager, mich eingeschlossen.

  11. 11

    Werden deutsche Richter usf. dem österreichischen
    Beispiel folgen ? Streiken ?

  12. 12
    Staatsanwalt says:

    Ein kurzer Blick in die per Internet abrufbaren österreichischen Gehaltstabellen zeigt dass die Staatsjuristen weniger als in Deutschland verdienen, wobei allerdings das Gehaltsniveau in Österreich generell geringer ist (Stand 2012, http://www.thueringer-richterbund.de/fileadmin/user_upload/Pdf/Richtergeh%C3%A4lter_im_europ%C3%A4ischen_Vergleich.pdf).

    Auch nur streikähnliche Maßnahmen von deutschen Richtern und Staatsanwälten sind im Hinblick auf die Rechtsprechung seit BVerwGE 53, 330 unzulässig. Jedenfalls die Strafjustiz dürfte dem Kernbereich der staatlichen Hoheitsverwaltung angehören, der auch der EGMR das Streikrecht nicht zubilligt.

    Die Entlohnung bei der hiesigen Justiz scheint aktuell so attraktiv zu sein, dass kompetente männliche Bewerber kaum noch Interesse zeigen. Lediglich die Teilzeitmodelle des öffentlichen Dienstes scheinen noch Anziehungskraft auszuüben.

  13. 13

    In einer hektischen Stadt wie Berlin sind
    Justizgebäude Oasen der Ruhe und Entspannung,
    wo man nur halb so schnell geht wie etwa in
    der U-Bahn. Es sei denn, man verläuft sich.
    Vielleicht würde ein Streik weniger auffallen
    als erhofft.
    Im Tagesspiegel stand gar zu lesen, die Wirtschaftsabteilung der StA B. sei “klinisch tot“.