Was nichts kostet, taugt nichts

Es bewegt sich was in der Law-Blogger-Szene:

Heute beginnt eine neue Ära für JuraBlogs. Nach fast 11 Jahren als kostenfreies, werbefinanziertes Angebot, habe ich mich entschieden, zukünftig einen anderen Weg zu wählen. Die Teilnahme mit einem Blog an dem Angebot wird kostenpflichtig.

schreibt Matthias Klappenbach in seinem und über sein Projekt.

Bis Mai 2015 hat sich der Lawblogger bei Jurablogs angemeldet und per RSS-Feed wurden seine Beiträge auf dem Aggregator unter jurablogs.com verbreitet. Fertig.

Jetzt ist es für Mehr-als-5-Artikel-pro-Monat-Blogger nicht mehr ganz so einfach: Matthias Klappenbach möchte für die Aggregation das Beste vom Blogger – sein Geld. Sein ganzes Geld? Nein, nur ein paar Cent: Zwischen 16,6 und 3 Cent pro Beitrag, je nach Tarif.

Das ist einigen Bloggern zuviel. Sie können und wollen sich das Bloggen leisten, aber nicht für das Einsammeln und Weiterverbreiten ihrer Beiträge zahlen.

Ich habe mir kurz Gedanken gemacht, wie ich mit der Umstellung von Werbefinanzierung zu Bloggerfinanzierung umgehe. Dazu habe ich meine Statistik an einem belieben Werktag angeschaut: 10 % der Leser eines Blogbeitrages kamen über Jurablogs.com. Das waren 10 mal mehr als über alle Suchmaschinen, die nicht Google heißen. Kostet mich – berechnet nach dem „Professional-Tarif“ – ganze 6,6 Cent. Die habe ich übrig. Deswegen war meine Entscheidung klar.

Nun, gut; als landblawgender Rechtsanwalt nutze ich dieses Weblog nicht nur zur Spielerei, wie beispielsweise Herr Graf mit seinen Archivalia. Dieses Medium hilft unserer Kanzlei und mir auch bei der Kontaktaufnahme zu Straftätern, an deren Bestes wir herangekommen wollen.

Aber was erspare ich unseren Lesern und mir dabei, wenn ich einmal im Jahr 99,00 Euro an Matthias überweise? Sie und ich müssen uns fortan nicht mehr mit überflüssiger Werbung auseinandersetzen, die Gewerbetreibende betreiben, um an mein Bestes und das der Leser heranzukommen.

Lieber Herr Graf, lieber Herr Endell. Leistung um der Gegenleistung Willen, das ist das Prinzip, nach dem unsere Wirtschaft funktioniert. Sie (und wahrscheinlich noch ein paar mehr Blogger) haben sich entschieden, keine Gegenleistung zu liefern und damit die Leistung von Jurablogs.com nicht mehr zu beziehen. Das ist OK. Einen Anspruch auf kostenlose Leistung haben Hartz-IV- und Prozeßkostenhilfe-Empfänger, weil es bei denen um Unverzichtbares geht. Blogbeiträge gehören nicht dazu. Auch Ihre nicht.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemeines (Kanzlei), In eigener Sache, Unerwünschte Werbung veröffentlicht.

12 Antworten auf Was nichts kostet, taugt nichts

  1. 1
    klausi says:

    beziehe ihre beiträge durch routinemäßiges anklicken meines bzw ihres lesezeichens. auf dem jurablog verirre ich mich nur selten, obwohl da zum teil recht interessante artikel sind und ich gerne mal die ein oder andere meinung eines paragraphenritters durchlese.

    ob der schritt von werbefinanzierter zu beitragsfinanzierter sinnvoll ist, vermag ich nicht zu urteilen. schauen wir mal was die zukunft dazu sagt.

    ich werde weiterhin deinen/ihren blog direkt aufrufen und werde mir den kampf des kreuzbergers strafverteidigers gegen die überarbeitete justiz mit voller begeisterung lesen

  2. 2

    […] Diskussion: Was nix kostet taugt nix Ich soll künftig für die Teilnahme zahlen Lexegese verabschiedet sich von Jurablogs GUR verlässt […]

  3. 3
    RA Fuschi says:

    Das Problem haben eher die Blogger – wie ich – die das Ganze umsonst in ihrer Freizeit machen und dann dafür zahlen sollen, gelistet zu werden, obwohl sie selbst weder direkt noch indirekt von der Verlinkung finanzielle Vorteile haben.

    Insoweit bin ich noch am Überlegen, ob und wie ich dort weitermache.

  4. 4
    Titel says:

    Der Titel ist verwirrend. Ist das die Meinung des Autors, fehlt ein Fragezeichen oder wie ist der Titel zu verstehen. Aus dem Text kann ich nichts dazu herauslesen.

    Zur Sache: Der Aufwand für einen automatischen Feed-Aggregator ist minimal und einmalig. Außer geringen Serverkosten dürften keine laufenden Kosten anfallen. Die Frameeinbindung der externen Inhalt hat mir persönlich noch nie gefallen. Mir stellt sich die Frage, was jurablogs in der Zukunft bringen wird. Der Grund der Modelländerung hat sicher mit einer anderen Bewertung durch Google zu tun, die solche Meta-Suchmaschinen gar nicht mögen und erst die Werbeeinnahmen und irgendwann die Besucher zusammenstreichen. Dann gibt es auch keine Besucher mehr, egal ob bezahlt wird oder nicht.

    • Es ist ein wenig schade, daß Sie erst an meinem Beitrag herumnörgeln (weil *Sie* der Überschrift den Sinn nicht entnehmen können), und dann ohne die tatsächlichen Hintergründe zu kennen, Matthias Klattenbach eine Täuschung hinsichtlich seines finanziellen und Arbeitsaufwands unterstellen. Was *Ihnen* gefällt oder nicht, welche Fragen *Sie* sich stellen oder nicht und was *Sie* vermuten oder nicht, interessiert hier im Übrigen *niemanden*. crh
  5. 5

    […] übrigen möchte ich mich dem Beitrag des Kollegen Hoenig anschließen, der es – wie gewohnt – auf den Punkt bringt: “Was nichts kostet, taugt nichts[…]

  6. 6
    alter Jakob says:

    Der letzte Absatz erweckt bei mir den Eindruck, dass den Herren Graf und Endell unterstellt wird, sie würden verlangen, weiter auf Jurablogs verlinkt zu werden ohne etwas bezahlen zu wollen. Das ist aber tatsächlich nicht der Fall. Im Gegenteil, Herr Endell sagt bspw. ganz deutlich (in den Kommentaren), dass er sich vermutlich den Luxus leisten möchte nicht mehr in der Umgebung von Kanzleiwerbungsbeiträgen veröffentlicht zu werden. Insofern halte ich es [nicht für in Ordnung editiert. crh], den Eindruck zu erwecken, die beiden Blogger würden die Leistung von Jurablogs kostenlos verlangen. Das tun sie nämlich nicht.

  7. 7
    TitelAW says:

    @crh: Es mag sein, dass Sie das nicht interessiert. Ich kann aber sehr gut einschätzen, was für ein Aufwand (einmalig + laufend) hinter so einem Aggregator steckt – einmalig 1 bis 2 Tage, laufend nahe 0. Google straft solche „Dienste“ gerade ab. Deswegen interessiert es möglicherweise den ein oder anderen Mitleser, der mit dem Gedanken spielt, das günstige Jahresabo abzuschließen. Der sollte sich jedenfalls nicht wundern, wenn demnächst keine Besucher mehr darüber kommen. Auch für Sie ist der Gedankengang interessant, schreiben Sie doch vom „Straftäter“ der auf diese Art zu Ihnen gelangt. Der Betreiber von jurablogs äußert an anderer Stelle, dass die Mehrheit der Besucher über Google und ältere Artikel kommt – oder eben nicht. Wieviele Leser Ihrer Artikel Sie gar nicht auf Ihrer Seite sehen, weil der bildschirmfüllende „Ausschnitt“ (z.B. http://www.jurablogs.com/2015/05/20/vergleichende-staatsanwaelte-und-respektable-richter) dem Leser gereicht hat, weiß auch nur Jurablogs – und erst einen Klick weiter kommt überhaupt die Frameseite mit dem ersten Link auf Ihren Blog. Das war dann eigentlich ein Besucher Ihres Blogs, den Google nur deswegen bei jurablogs abgeladen hat, weil es diesen Inhalt im Web zweimal gab. So ein Dienst mit so langen Ausschnitten war schon vor dem LSR für deutsche Anbieter unmöglich, zumindest wenn keine Zustimmung des jeweiligen Blogautors sondern reine Übernahme der Inhalte über RSS erfolgt. Sonst gäbe es die auch wie Sand am mehr, weil die Umsetzung so einfach ist.

    Zur Eingangskritik: Da ich selbst einen kostenlosen Dienst betreibe, der etwas aufwendiger ist als z.B. jurablogs und das bietet, wofür andere Anbieter richtig Geld verlangen, reagiere ich bei solchen Titeln etwas allergisch. Ich wollte Sie damit nicht ärgern – tut mir leid.

    • Na, das ist doch mal eine verständliche Erklärung Ihres Standpunkt. Besten Dank dafür. Und ein Pardon für meine harte Reaktion. crh
  8. 8
    Andreas says:

    @Titel / @TitelAW

    Das Google kein Freund von duplicate Content ist, ist hinlängst bekannt. Jurablogs teasert aber bekanntlich nur die Blogeinträge seiner angeschlossenen Blogs an.

    Daher erscheint es mir möglich, dass die Seite von JuraBlogs im Ranking fällt. Ein Sinken des Rankings der angeschlossenen Blogs aufgrund der Aggregation halte ich jedoch für äußerst unwahrscheinlich.

    Wäre auch zu einfach einen unliebsamen Wettbewerber mit 10 fiktiven, in die Welt gesetzten Aggregatoren aus den Top10 zu kicken ;-)

    Im übrigen: Der Betrieb einer Seite wie Jurablogs ist sicherlich nicht mit einem Arbeitsaufwand von „nahe 0“ möglich =) (sage ich als hauptberuflicher Webentwickler). Die Werbeeinnahmen einer solchen Seite erlauben zwar keinen hohen Lebensstandard, sind aber doch ein Zubrot, das mehr als 2 Urlaube im Jahr finanziert ;-)

    Grüße!
    Andreas

  9. 9

    @TitelAW:

    Ich kann aber sehr gut einschätzen, was für ein Aufwand (einmalig + laufend) hinter so einem Aggregator steckt – einmalig 1 bis 2 Tage, laufend nahe 0.

    Ich habe grade mal bei Github nachgeschaut. Die aktuelle JuraBlogs-Version basiert auf bislang 2263 commits. (Nov 3, 2013 – May 21, 2015). Entweder bin ich ein ganz ganz besonders mieser Programmierer (psst, nicht meinem Arbeitgeber sagen!) oder aber Sie wissen, nicht, wovon Sie reden.

  10. 10

    Was für ein uralter Streit in neuem Gewand: Wer muss bezahlt werden, wer zahlt?

    In Digitalien ist das nicht mehr richtig klar, denn alle sind (potenziell) mit allen vernetzt und partizipieren im besten Fall voneinander. Einerseits will man gelesen werden, andrerseits macht auch das längerfristige Betreiben einer Infrastruktur richtig Arbeit – und ist irgendwann eben hauptsächlich „dienend“ und nicht mehr so sehr selbstverwirklichend.

    Kein Grund, sich nur anzustänkern, man könnte auch positive, konstruktive Lösungen suchen.

    Etwa indem man die ganzen kommerziell Interessierten zahlen lässt, aber einen „zweiten Weg“ eröffnet für höchst wünschenswerte, weil tolle Inhalte bringende Blogs.

    Wie man die „Auserwählten“ kreiert, ist eine Frage des Selbstverständnisses des Unternehmens „Jura Blogs“. Man kann das selbst bestimmen oder die Leser/innen daran mitwirken lassen – es jeweils in juristisch sicheren Bahnen abzuwickeln sollte kein Problem sein.

  11. 11

    […] liebe Herr Kollege Vetter hat hier in einer Stellungnahme zu der Jurablogs-Diskussion Herrn Graf und mir vorgeworfen, Leistungen von […]

  12. 12
    jj preston says:

    Was ich an dem Angebot ein wenig absurd finde:

    Eine Preiskategorie wird „Unlimited“ genannt – und hat doch ein Limit auf 10 Blogs und 500 Artikel pro Abrechnungsmonat.

    Wenn Telekommunikationsunternehmen sowas mit ihren Flatrates machen, kriegen sie Ärger von der Regulierungsbehörde…