Monatsarchive: Februar 2016

Pudding, Torten, Tinte und Wein

Nicht nur Pudding und Sahnetorten sind bewährte Mittel in der politischen Auseinandersetzung. Zaubertinte und Wein gehören auch zu den szentypischen Umgangsformen.

So, jetzt ist aber Schluß mit Lustig. Jetzt wird gearbeitet.

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#TortalerKrieg und das Pudding-Attentat

K1Aus gegebenem Anlaß erinnere ich an die West-Berliner Kommunarden („Kommune I“), Autoren und aktiven Teilnehmer der Studentenbewegung (von denen später leider ein Teil auch in den bewaffneten Kampf abgeglitten ist).

Fritz Teufel, Ulrich Enzensberger, Dieter Kunzelmann, Rainer Langhans und ein paar andere hatten 1967 ein „Attentat“ auf den US-Vizepräsidenten Hubert H. Humphrey vorbereitet. Sie wurden allerdings nach einer Trainingsrunde festgenommen, bevor Sie die geplante Tat umsetzen konnten.

Die verhinderten „Attentäter“ wurden mutmaßlich von einem V-Mann verraten. Ihnen wurde zu Last gelegt,

… Anschläge gegen das Leben oder die Gesundheit des amerikanischen Vizepräsidenten Hubert Humphrey mittels Bomben, mit unbekannten Chemikalien gefüllten Plastikbeuteln oder mit anderen gefährlichen Tatwerkzeugen wie Steinen usw. geplant …

zu haben. Tatsächlich hatten sie sich mit Pudding, Joghurt und Mehl bewaffnet.

Hier ein Zeitdokument:

Die Sahnetorte – auch unter dem Begriff Nazipantorte bekannt geworden – für Frau von Storch („Germany’s next Tortmodel„) steht also in allerbester Tradition.

Ich gratuliere den Clowns und drücke ihnen die Daumen für das nun anstehende – hoffentlich spektakuläre – Ermittlungsverfahren. Wenn die beiden Jungs Hilfe brauchen, läßt sich da bestimmt was arrangieren.

Hier gibt es weitere seriöse Stellungnahmen zum #TortalerKrieg

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Komm her Puppe!

Aus gegebenem Anlaß:

Hey, de-zop-ba-ronie, hap-de-dee-ba-lat da-dat-dat-non. Hey, a-baby-dot-doo zaba-doo-doo-day-doo-bop doo-boo-doo-day, ze-bonz za-bob-bob-bobby. Za-bah-doo-dee! Well, a-ree-bah-naza. He-beh-do-beh-doy. Well, a-lah-bah-zini. Wadahlabat-boodalabat. Seebahlalat-dodie. Hoo-hoo-hoo! Le-Ha! Ha! Ha! Rahrrr-rahrrr! Komm her, Puppe! Hall-owallo-a-la la la. Mahata alottado. Hodolata-deetle-do. Do-zeetle-do-dot-dot-dot. Gingle doot do do doot. Zeep-i-da-hab a daah.

Sie kennen das

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Umfrage zur Performance: Geht’s noch?

450459_web_R_K_by_Thorben Wengert_pixelio.deWir möchten mal in die Runde fragen, ob und wie die Besucher unserer Seiten mit der Geschwindigkeit der Präsentation zufrieden sind.

Die Datenbanken des unter WordPress laufenden Angebots liefern uns die folgende Zahlen:

  • 5.000 Beiträge
  • 200 Seiten
  • 32.000 Kommentare
  • 3.300 Zugriffe täglich (in 2015)
  • 500 FeedLeser

Hoster
Unsere Seite wird seit nun fast 10 Jahren zu – wie die Arbeitsrechtler sagen – unserer vollsten Zufriedenheit von all-inkl.com gehostet. Wir teilen uns den zur Verfügung gestellten Server mit 50 weiteren Kunden. Ein Umzug auf einen Managed Server wäre mit einer spürbaren Kostensteigerung verbunden – nicht unverhältnismäßig teuer, aber eben nur dann, wenn es nötig werden sollte.

Techniker
Die hervorragenden Ideen der uns beratenden Techniker von Compositum, ohne die hier rein gar nichts liefe, sind ebenfalls seit vielen Jahren die solide Basis dieser Präsentation. Sie haben bereits das Optimum aus dem vorhandenen Material herausgeholt und drehen weiter an den Stellschrauben.

Besucher
Wie beurteilen nun die Besucher, Leser, Kommentierer, Trolls und staatlichen Überwacher die Darbietung unserer Seiten?

Die Performance der Website und des Blogs ist ...


     

 

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Gern gesehen sind kreative Vorschläge der Crowd in den Kommentaren. TIA.

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Erfolgreiche Weiterbildung zum Kaffeeröster

Die Zubereitung von Caffè allein ist schon an gehobene Voraussetzungen geknüpft und – wenn es gut werden soll – auch nicht ganz trivial.

Aber gemäß der Regel „Stillstand ist Rückschritt“ entwickeln wir uns weiter. Mein „kleiner“ Bruder hat mich heute mit dieser Fortbildungs-Bescheinigung überrascht; er darf sich nun Kaffeeröster nennen:

Kaffeeröster

Nun steht der „Marienborner Mischung“ (und vielleicht auch einem Strafverteidiger-Caffè: „Schwarz wie die Nacht und heiß wie die Hölle“) aus der Rösterei Hoenig nichts mehr im Wege.

Jedenfalls: Einen herzlichen Glückwunsch aus Kreuzberg nach Siegen für diesen Fortbildungserfolg

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Demnächst neu: Strafbarkeit von Internetpropaganda

Gesetzesantrag

Der Bundesrat hat am 26.02.2016 einen Gesetzentwurf zur Verfolgung von Internetpropaganda beschlossen. Damit soll die verfassungswidrige Propaganda im Internet eingedämmt werden. Oder zumindest versucht werden, diesen Mißbrauch der Meinungsäußerungsfreiheit mit dem Mitteln des Strafrechts zu verhindern.

Mit dem Gesetz soll eine Strafverfolgung in Deutschland auch dann möglich sein, wenn das Material, also die Propagandamittel oder Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, aus dem Ausland ins Netz gestellt wird. Das ist derzeit nämlich (noch) nicht möglich.

Anliegen der Autoren des Entwurfs ist es, die Wiederbelebung verfassungswidriger Organisationen zu verhindern. Vermieden werden soll auch die Verharmlosung ihrer Kennzeichen infolge einer allgemeinen Gewöhnung.

Der Entwurf geht nun ins Gesetzgebungsverfahren, wird also der Bundesregierung zur Stellungnahme zugeleitet und von dort aus dann zur weiteren Behandlung in den Bundestag.

Was am Ende davon übrig bleibt, ist die erste Frage. Und es bleibt abzuwarten, was das Ganze dann in der Praxis bringt. Ich habe da so meine Bedenken …

Das sind die Rechtsnormen, die der Entwurf geändert haben möchte:

  • Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen (§ 86 StGB)
  • Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB)
  • Katalog der Auslandstaten gegen inländische Rechtsgüter (§ 5 StGB)
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Herr Schreiber und der Rechtsstaat

Ein Instrument, das unsere Verfassung und die einfachen Gesetze zur Kontrolle der Regierung durch die Legislative zur Verfügung stellt, ist die „Schriftliche Anfrage„.

Tom Schreiber ist für die SPD (direkt) ins Berliner Abgeordnetenhaus gewählt worden. Der studierte Politik- und Erziehungswissenschaftler versucht sich nun im Strafrecht und stellt allerlei (scheinbar) intelligente Fragen:

Schriftliche Anfrage
Zum Beispiel diese hier:

Unter welchen Voraussetzungen erhalten Angeklagte einen Pflichtverteidiger?

oder diese:

Wie hoch sind in Berlin die Sätze bei Strafverteidigern? Was besagt die Gebührenordnung? (Aufstellung der Preissätze erbeten)

OK, als Erzieher muß man das nicht wissen, auch dann nicht, wenn man für das Studium 13 Jahre (von 2001 bis 2014) gebraucht hat. Ein Politikwissenschafler, der aktiv im Geschäft ist, könnte aber vielleicht mal auf die Idee kommen, diese Fragen selbst zu recherchieren – in Bezug auf den Pflichtverteidiger wird er beispielsweise hier fündig und für die Pflichtverteidiger-Gebühren hier. Das sind alles keine Geheimnisse, mit dessen Lüftung man die Senatsverwaltung für Justiz beschäftigen muß, alles transparent und offen zugänglich.

Nun, Herr Schreiber hat noch mehr Fragen (pdf), mit denen er seine Professionalität als Abgeordneter unter Beweis stellt vorzutäuschen versucht. Und – für den Kundigen jedenfalls – ein merkwürdiges Verständnis von der Funktion einer Strafverteidigung im rechtsstaatlichen Verfahren offenbart.

Ich bin mir ziemlich sicher, daß Herr Schreiber nicht wirklich weiß, wovon er redet, und wenn er fragt:

Wie viele Tatverdächtige und Angeklagte in Verfahren der Organisierten Kriminalität bezogen in den letzten fünf Jahren offiziell Sozialleistungen?

Was Sozialleistungen sind, könnte ihm noch bekannt sein; hinsichtlich des Begriffs „Organisierte Krimininalität“ fürchte ich, daß er seine Kenntnisse aus den Boulevard-Medien bezieht. Denn das ist auch das Niveau, auf dem der Geist seiner Fragen durchklingt.

Ganz in dem Sinne:

Wie kann es sein, daß ein böser Angeklagter einen guten Verteidiger hat?

Für mein Gefühl hat dieser Abgeordnete ein ganz merkwürdiges Verhältnis zum Rechtsstaat. Und zu einer professionellen Strafverteidigung. Ich bewundere die Sachlichkeit, mit der Herr Straßmeir diesen tendenziösen Fragen begegnet, statt ihn auf den Blick in’s Gesetz und – vor allem – in die Verfassungen und Konventionen zu verweisen.

Dem Meister der Freien Erziehungs- und Politik-Künste sei gesagt: Ein Strafverteidiger hat u.a. die Aufgabe, dafür zu sorgen, daß nicht irgendwelche Künstler nach gesundem Volksempfinden über andere Menschen entscheiden.

Mit Verlaub: Wir leben in einer Demokratie und in einem Rechtsstaat.

Weiterführende Informationen über die Stellung der Strafverteidigung in einem Rechtsstaat kann auch ein Nichtjurist hier auf unserer Website und auf vielen anderen Präsentationen von guten Strafverteidigern nachlesen.

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Besten Dank an RJF für den Hinweis auf diese schriftliche Anfrage.

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Ein Zierlinienpinsel für die Rostocker Krähen

522446_web_R_K_B_by_Kenneth Brockmann_pixelio.deEinen unverstellten Blick auf die internen Strukturen und Gesinnung eines Richterkollegiums gibt der Beschluss des 3. Strafsenats des BGH vom 12.1.2016 (3 StR 482/15).

Der Kollege Detlef Burhoff hat die entscheidenden Aspekte dieses Beschlusses bereits dargestellt. Und – zu Recht – völlig entsetzt aus dem Beschluß zitiert. Es geht um den Facebook-Account eines Vorsitzenden Richters am Landgericht Rostock (Fettdruck von mir).

Im öffentlich zugänglichen Bereich war auf der Profilseite ein Lichtbild des Vorsitzenden zu sehen, auf dem dieser mit einem Bierglas in der Hand auf einer Terrasse sitzt und ein T-Shirt trägt, das mit der Aufschrift: „Wir geben Ihrer Zukunft ein Zuhause: JVA“ bedruckt ist. Auf derselben Seite war vermerkt: „2. Große Strafkammer bei Landgericht Rostock“. In der Zeile darunter hieß es: „1996 bis heute“. Im Kommentarbereich befand sich ein Eintrag des Vorsitzenden, der wie folgt lautete: „Das ist mein ‚Wenn du raus kommst, bin ich in Rente‘-Blick“. Dieser Eintrag wurde von einem Benutzer mit den Worten: „.,.sprach der schwedische Gardinen-Verkäufer! :-))“ kommentiert, was wiederum von zwei Personen, darunter der Vorsitzende, „geliked“ wurde.

Ein Angeklagter lehnte daraufhin den Biertrinker Richter ab, weil er ihn für befangen hält. Zu Recht, wie der BGH meinte.

[Der abgelehnte Vorsitzende] beurteile die von ihm zu bearbeitenden Strafverfahren nicht objektiv, sondern habe Spaß an der Verhängung hoher Strafen und mache sich über die Angeklagten lustig. […] Dessen Internetauftritt ist insgesamt mit der gebotenen Haltung der Unvorgenommenheit eines im Bereich des Strafrechts tätigen Richters nicht zu vereinbaren.“

Das allein ist schon ein echter Klops. Was mich aber zusätzlich umtreibt, ist die Unverfrorenheit der Krähen, mit der die Richter, die über das Ablehnungsgesuch zu entscheiden hatten, ihren Kollegen das Gesäß zu retten versuchten.

Zur Begründung führte sie [gemeint sind die Krähen] aus, der Internetauftritt des Vorsitzenden betreffe ausschließlich dessen persönlichen Lebensbereich und sei offensichtlich humoristisch geprägt.

Es ist in gewissen Grenzen verständlich, daß die Atmosphäre innerhalb der Kollegenschaft nachhaltig beeinträchtigt werden kann, wenn an einem so überschaubaren Landgericht wie in Rostock einem Ablehnungsgesuch eines Angeklagten stattgegeben wird.

Aber auf dem Altar der Kollegialität die Unvoreingenommenheit des Gerichts zu schlachten, das geht nicht nur für mein Empfinden deutlich zu weit. So ein Gesuch wie das vorliegende abzulehnen, um den Vorsitzenden im Verfahren zu halten, scheint mir ein Beleg dafür zu sein, daß es kein Fehler wäre, die gesamte Kammer zum Aktenabstauben mit dem Zierlinienpinsel ins Archiv zu versetzen.

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Bild: © Kenneth Brockmann / pixelio.de

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Nicht geäußert. Oder vereitelte Äußerung?

113414_web_R_by_raps_pixelio.deEs geht um den Vorwurf eines Abrechnungsbetrugs zu Lasten von Krankenkassen. Ziemlich genau vor zwei Jahren habe ich mich als Verteidiger einer der Beschuldigten gemeldet. Zuvor haben Wohn- und Geschäftsraum-Durchsuchungen stattgefunden. Die Ermittler haben reichlich Abrechnungsunterlagen und selbstredend auch die Computer beschlagnahmt.

Vier Monate später habe ich Akteneinsicht erhalten. Ein paar Wochen danach konnte ich das erste Telefonat mit der Staatsanwältin führen. Sie war längere Zeit krank und konnte sich nur dunkel an den Akteninhalt erinnern. Wir haben uns darauf geinigt, einen Monat später noch einmal miteinander zu sprechen. Das war für Anfang Oktober 2014 geplant.

In diesem Gespräch haben wir uns auf eine Besprechung einen weiteren Monat später, für November geeinigt: Die Staatsanwältin hatte noch keine Gelegenheit gehabt, sich in die Akte einzuarbeiten.

Das Ganze zog sich hin. Bis in den April 2015. Zwischenzeitlich habe ich immer mal wieder versucht, sie zu erreichen. Jedes Mal habe ich mir die Zeit genommen, eine kurze Notiz zu schreiben. Diese hier stammt von einem Telefonat vom 19. Dezember 2014:

Erreicht

Ich habe es auch nicht versäumt, mich in Einzelfällen für die Telefonate via Fax bei der Staatsanwältin zu bedanken und noch einmal die Vertagungsvereinbarung schriftlich zu bestätigen. Was in der Akte drin ist, kann nicht vergessen werden. Dachte ich mir.

Im April 2015 ging die Akte nochmal zurück an das LKA zu weiteren Ermittlungen. Im August 2015 haben wir uns auf ein Telefonat in der ersten Septemberwoche geeinigt, kurz vor dem Urlaub der Staatsanwältin. Sie wollte sich melden, wenn sie sich endlich durch die Aktenberge durchgearbeitet hat.

Danach passierte nichts. Bis in den Januar 2016. Überraschend wurde den Beschuldigten die Anklageschrift zugestellt. Aber ohne daß den Beschuldigen Gelegenheit gegeben wurde, zum Gegenstand und Ergebnis der Ermittlungen Stellung zu nehmen. Unerhört, wie ich meine. Denn dadurch hatten sie keine Chance, auf den Inhalt der Anklageschrift Einfluß zu nehmen.

Der letzte Absatz der Anklage sieht dann so aus:

NichtzumTatvorwurfgeäußert

Liebe Frau Staatsanwältin M.

Erst erwecken Sie den Eindruck, mit Ihrem Dezernat vollkommen überfordert zu sein. Die Verteidigung hat stets darauf Rücksicht genommen, obwohl dieses offene Verfahren die Beschuldigten massiv belasten; es geht hier schließlich um nichts weniger als deren gesamte berufliche und wirtschaftliche Existenz.

Dieser kurze Satz, die Angeschuldigten hätten sich nicht zur Sache geäußert, empfinde ich als Boshaftigkeit. Er unterschlägt nämlich den Umstand, daß Sie es entgegen Ihrer wiederholten Zusagen unterlassen haben, den Beschuldigten rechtliches Gehör zu gewähren.

Das ist ein nicht akzeptables Verhalten und einem fairen Umgang der Beteiligten nicht dienlich. Ich sehe es als meine Pflicht an, andere Verteidiger darauf hinzuweisen, daß Sie Ihre Versprechen nicht halten und wir uns nicht auf Sie verlassen können.

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Bild: © raps / pixelio.de

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Diskussion über Zwangsverteidigung

Über ein Problem, das besonders in umfangreicheren Verfahren immer mal wieder auftaucht, wird nun anhand eines konkreten Falles diskutiert.

Die Vereinigung Berliner Strafverteidiger lädt ein zur Diskussionsveranstaltung:

Diskussionsveranstaltung

Aus der Einladung:

Zwangsverteidigung – gibt es Mindeststandards der Verteidigung?

Die Korrumpierung der Verteidigung ist Anlass für Andrea Großbölting (Wupptertal) und Ricarda Lang (München) uns von einem Fall zu berichten, der vor dem Oberlandesgericht Stuttgart spielte.

Der Aktenumfang betrug knapp 200 Leitzordner, über 50 Zeugen wurden abschließend vernommen, mehrere Dutzend noch nicht abschließend, als nach über 240 Verhandlungstagen neben dem 1. auch der 2. Pflichtverteidiger dauerhaft erkrankte.

Der Vorsitzende erklärte, dass eine Beiordnung eines weiteren Verteidigers nur erfolge, wenn dieser zusichere, dass er sich innerhalb der Sommerunterbrechung (4 Wochen) in das Verfahren einarbeite und keinen Unterbrechungs- bzw. Aussetzungsantrag stelle. Weiter wies der Vorsitzende darauf hin, dass ein Anwalt die Zusicherung bereits abgegeben hatte. Dieser wurde beigeordnet; die vom Angeklagten gewählten Verteidiger wollten und konnten die Zusicherung nicht abgeben.

Der Fall wirft die Frage nach den Mindeststandards der Verteidigung auf. Eine erhöhte Vergütung der Verteidigungstätigkeit durch das RVG und die Neuregelung der Beiordnungspraxis machen das Pflichtmandat zu einem Geschäftsfeld. Die Anbiederung von an Pflichtmandaten interessierten Anwältinnen und Anwälte an zuständige Richter erleichtert eine unzureichende oder gar die Interessen der Mandanten verletzende Verteidigertätigkeit.

Hilft das Standesrecht oder bedarf es Mindeststandards und wenn ja, welche?

Die Teilname an der Diskussion ist kostenlos. FAO-Bescheinigungen werden nicht erteilt. Anmeldung per E-Mail oder via Fax.

Ein spannendes Feld, auf dem sich Strafkammervorsitzenden die Möglichkeit bietet, z.B. bereits durch Terminierungen der Hauptverhandlung indirekt auf die Besetzung der Verteidigerbank Einfluß zu nehmen. Selbstredend nur ausnahmsweise, wenn es sich um böswillige Richter handelt, die es aber nur in der Phantasie von ebenso böswillig denkenden Verteidigern geben soll.

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