Monatsarchive: Februar 2016

Zu spät?

Ab heute steht ein 94-jähriger Mann vor einer Schwurgerichtskammer des Landgerichts Detmold. Er war erst Sturmmann, kurze Zeit später SS-Unterscharführer. Und er war eingesetzt als Wachmann im Konzentrationslager Auschwitz. Ihm wird Beihilfe zum Mord in 170.000 Fällen zur Last gelegt. Die Tatzeit liegt ein Dreivierteljahrhundert in der Vergangenheit.

Muß das sein?
Nach so langer Zeit einen Greis noch mit so einem Verfahren zu überziehen? Dessen Verhandlungsfähigkeit zweifelhaft ist bzw. war. Ein Arzt hat ihm attestiert, daß der den Belastungen zwei Stunden am Tag gewachsen sei.

Und wie sieht es denn nach einer Verurteilung aus? Dann stellt sich die Frage nach der Haftfähigkeit. Darf man ein Verfahren führen, bei dem (nahezu) sicher ist, daß eine Strafe gar nicht mehr verbüßt werden kann?

Die Würde des Menschen, Art. 1 Grundgesetz. Dieses Recht gilt für auch Mordgesellen. Was einen Rechtsstaat ausmacht, zeigt sich deutlich am Umgang mit Straftätern.

Also:
Darf ein solches Verfahren noch geführt werden? Es fällt mir schwer, die Frage hier abschließend zu beantworten.

Denn:
Weder im Strafgesetzbuch noch in der Strafprozessordnung gebe es eine Altersgrenze.“ Ok, das ist jetzt die knackige Antwort eines Staatsanwalts, der vorträgt, daß seine Arbeit keine politische sei. Er verfolge Mörder, keine Nazis. Und: Mord verjährt nicht, sagt er zutreffend. Das ist das rein formelle Gleis.

Und:
Wir sind es den Angehörigen der Opfer und den Opfern schuldig, das zu verfolgen.“ Gerade dieses moralische Argument trifft es.

Aber:
Ist das nicht ein bisschen spät? Zu spät?

In den Jahren 1945 bis 1950 durften die deutschen Staatsanwälte und deutschen Richter die Nazi-Verbrechen nicht verfolgen und ahnden. Das wollten die Alliierten lieber selber machen. Nach 1950 durften die deutschen Juristen, aber sie wollten nicht.

Bis weit in die siebziger Jahre saßen Kriegsrichter wie Erich Schwinge als Professoren an den juristischen Fakultäten und bildeten den Nachwuchs aus. Oder schrieben als Gesetzeskommentatoren des Militärstrafrechts der 1930er Jahre ihre Gutachten in Strafverfahren gegen Kriegsverbrecher.

In den Uni-Bibliotheken standen die Bücher von Ernst Forsthoff (dem Zauber Hitlers erlegen), Theodor Maunz (Die Worte des Führers bilden die Rechtsgrundlage der Polizei), Karl Larenz (Rechtsgenosse ist nur, wer Volksgenosse ist; Volksgenosse ist, wer deutschen Blutes ist.) und vielen anderen (ehemaligen?) Nazijuristen.

Sie alle, die Juristen wie die anderen Straftäter, hatten (zunächst) nichts zu befürchten. Denn damals verjährte Mord nach 20 Jahren – spätestens 1965 sollte also der Verjährungshammer fallen. Erst später wurde die Verjährungsfrist auf 30 Jahre an- und schließlich ganz aufgehoben.

Und selbst, nachdem die kapitalen Straftaten, die im zwölfjährigen Reich begangen wurden, nicht mehr verjähren konnten, kamen die wie oben beschrieben ausgebildeten Strafverfolger nicht in die Gänge. Engagierte Staatsanwälte wie Fritz Bauer wurden gemobbt, weil sie sich dem Trend entgegen stellten. Bauer lebte in der Justiz „wie im Exil.“ und wenn er sein Dienstzimmer verließ, betrat er „feindliches Ausland.“

Das war der Zustand der bundesdeutschen Justiz in den Jahrzehnten nach diesen unsäglichen Verbrechen.

Deswegen:
Nein, es ist nicht zu spät, diese Verfahren jetzt noch zu führen. Die würdelose Behandlung der Greise durch die heutige Justiz ist die eine Seite. Aber das ist eben auch eine Folge der Prozeßverschleppung und -verhinderung durch ehemalige Nazijuristen.

Und nochwas:
Auch mit dem Schwurgerichtsverfahren in Detmold wird ein Signal gesetzt: Irgendwann kriegen wir Euch alle. Auch wenn es dauert und sich die Justiz jetzt nur noch mit den kläglichen Überresten der damaligen Zeit auseinandersetzen kann.

Mir tut nur der alte Mann da Leid. Trotz allem.

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Fortschritt in Hessen

In einer uralten Wirtschafts- und Steuerstrafsache haben wir auch mit dem Hessischen Finanzgericht zu tun. Das teilte uns vor ein paar Tagen mit, daß sich wegen eines Senatswechsels das Aktenzeichen geändert habe.

An dieser Mitteilung, die per Fax bei uns einging, war folgendes Beiblatt angefügt:

Fax ans Hessische Finanzgericht

Wenn ich mich unter – auch deutlich jüngeren – Kollegen umhöre, wird das die Kommunikation so mancher Kanzlei auf den Kopf stellen. Zahlreiche Rechtsanwälte sind immer noch in dem Glauben, den Faxen an das Gericht müssen die „Originale“ folgen. Auf vielen Geschäftsstellen der Zivilgerichte hat es sich noch nicht herumgesprochen, daß – jedenfalls von unserer Kanzlei – ein Fax genügt. Offenbar sind Finanz- und Strafjustiz (mit Ausnahme der StA Potsdam ;-)) in dieser Hinsicht schon ein Stückweit in Richtung Gegenwart unterwegs.

Nein, ich diskutiere jetzt nicht über elektronische Postfächer. Soweit sind selbst die Rechtsanwaltskammern noch nicht …

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Ersatzlos streichen: § 265a StGB?

Was denkt ein Strafrichter über’s Schwarzfahren? Das – unter anderem – kann man sich mal in einem unterhaltsamen Podcast anhören, über den ich in der vergangenen Woche auf unserer neuen Website www.JVA-Moabit.de berichtet hatte.

Nicolas Semak von „Viertausendhertz“ spricht mit Dr. Ulf Buermeyer, seines Zeichens Richter am Landgericht Berlin, Beisitzer einer Schwurgerichtskammer.

 
Bei etwa 1:06:30 geht es um die Frage, an welcher Stelle der Richter das Strafgesetz ändern möchte. Buermeyer sieht den Reformbedarf u.a. beim Schwarzfahren (§ 265a StGB): Den Straftatbestand der Beförderungserschleichung würde er sofort abschaffen, weil er die Bestrafung des Schwarzfahrens für großen Unsinn hält. Aus seiner Sicht sei eine Sanktion als Ordnungswidrigkeit ausreichend und angemessen.

Ein Argument hat mich aufhorchen lassen; Ulf Buermeyer denkt und rechnet wirtschaftlich (bei etwa 1:09:30):

Wenn jemand wegen Schwarzfahrens zu einer Haftstrafe verurteilt wird, dann kostet das enorm viel Geld. Jeder Hafttag in den Berliner Gefängnissen kostet etwa 100 Euro. Bei 30 oder 60 Tagen Freiheitsstrafe (ich ergänze: oder Ersatzfreiheitsstrafe statt Geldstrafe) investiert das Land Berlin 3.000 bis 6.000 Euro, um diesen Menschen einzusperren.

Dafür könne man ihm viele Monate ein Sozialticket zahlen. Oder man könne mit den Kosten für die vielen tausend Hafttagen jährlich die BVG komplett kostenlos zur Verfügung stellen, wenn man auf die Inhaftierung verzichtete.

Dem möchte ich mich anschließen. Denn die Leute, die beim Schwarzfahren erwischt werden, haben in den weitaus überwiegenden Fällen keine höhere kriminelle Energie als ein Falschparker. Auch diesem Vergleich, den Ulf Buermeyer in dem Gespräch vorträgt, halte ich für überzeugend.

Soll Schwarzfahren eine Straftat bleiben?


     

 

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Anwalt in den Knast

JVA Oldenburg

JVA Oldenburg

Haftstrafe für ehemaligen Rechtsanwalt. So lautet die Überschrift der Pressemeldung des Oberlandesgericht Oldenburg vom 04. Februar 2015.
 
Berichtet wird von einem Verfahrensgang, an dessen Ende sich ein (ehemaliger) Rechtsanwalt eine nun rechtskräftig Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten eingehandelt hat.
 
Der Pressemitteilung ist nicht zu entnehmen, ob er sich hat verteidigen lassen oder nicht. Bekannt ist aber, daß es eine umfangreiche Beweisaufnahme gegeben hat; die Ursache dafür war vermutlich, daß der angeklagte Rechtsanwalt die ihm zur Last gelegten Taten bestritten hat.
 
Ich kenne nun die Akten nicht und war auch nicht im Saal. Aber bei diesem Strafmaß von „Zwei-Neun“, auch wenn es anfangs noch „Drei-Vier“ waren, wäre zu überlegen, ob es bei einer geständigen Einlassung und einer (beginnenden) Schadenswiedergutmachung noch für eine glatte „Zwei“ gereicht hätte.
 
Das hätte dem Anwalt zwar auch die Lizenz gekostet, aber dann wäre zumindest noch eine Strafaussetzung zur Bewährung möglich gewesen, § 56 StGB.
 
Aber nun wird der Verurteilte erst einmal entsozialisiert, verbunden mit der Hoffnung, ihn dadurch wieder zu resozialisieren.
 
 
Dank an die Rechtskanzlei Dr. Brucker, bei der ich den Hinweis auf die Entscheidung gefunden habe.

Es gibt solche und solche…

Posted by Rechtskanzlei Dr. Brucker – Advokat 2.0 on Freitag, 5. Februar 2016

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Bild oben: © Ingo Büsing / pixelio.de

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Zivilisten unter sich

In einer weltbewegenden Verkehrsunfallsache vor dem Amtsgericht Mitte kam gestern Abend der ultimative Schriftsatz einer mit fünf hochqualifizierten Rechts- und Fachanwälten (alles Zivilrechtler) besetzten Kanzlei.

Zivilisten

Ist das nicht grausam, was diese armen Menschen sich da gegenseitig antun?

Hier noch sowas, aus derselben Kanzlei:

50von20

Ich bin heilfroh, daß ich mit diesem Kindergarten seit Jahrzehnten nichts mehr zu schaffen habe. Wegen 12,95 Euro ans Gericht zu schreiben, einfache und beglaubigte Abschriften an die Gegenseite?? Warum gehen die nicht einfach irgendwo in einer netten Neuköllner Eckkneipe ein paar Bier miteinander trinken. Das wäre intellektuell allemal anspruchsvoller, als so ein Zeug zu schreiben.

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Prominente Knackis

In der JVA Moabit saßen seit dem 9. September 1881, dem Tag der Eröffnung der Haftanstalt, einige zehntausend Gefangene ein. Nicht nur Strauchdiebe und mehrfache Mörder waren dort inhaftiert, sondern auch Menschen, die da gar nicht reingehörten, also solche, deren Unschuld sich später herausstellte

Auch einige Prominenz bekam dort das Frühstück auf’s Zimmer gereicht. Am 08. Februar 2016 werde ich auf www.JVA-Moabit.de/Aktuelles acht herausragende Persönlichkeiten vorstellen, die in Moabit ihren unfreiwilligen Aufenthalt hatten.

Welche waren es?

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Neue Seite: www.JVA-Moabit.de

Moabit_Alt-Moabit_UntersuchungshaftanstaltDie Verteidigung von inhaftierten Beschuldigten bedeutet nicht allein juristische Arbeit. In den meisten Fällen hat der Strafverteidiger es nicht nur mit einem Mandanten zu tun, der Trost und Zuspruch braucht. Sondern auch die Angehörigen haben Betreuungsbedarf und anfangs viele Fragen.

Diese Fragen sind uns bekannt; wir beantworten sie auch immer wieder gern und umfassend. Und wir unterstützen die Angehörigen in ihrem Bemühen, Kontakt zu unserem Mandanten zu bekommen und ihn mit dem Notwendigsten zu versorgen.

Dazu haben wir nun auch eine Website eingerichtet – und zwar unter der einfach zu merkenden Adresse www.JVA-Moabit.de.

Auf dieser Internetseite beschreiben wir

  • den Weg in die Haftanstalt, also den Besuch,
  • die Erstversorgung des Mandanten mit Wäsche,
  • wie dem Gefangenen Briefe und Postkarten geschickt werden können,
  • wie man dem Häftling Geld zukommen lassen kann.

Und weil es sich anbietet, werden wir unter der Domain www.JVA-Moabit.de auch den einen oder anderen Blogbeitrag veröffentlichen, der zu dem Thema Knast in Moabit paßt.

Apropos Knast: Wer mag, erreicht die neue Seite auch unter www.Knast-Moabit.de.

Und wie es mit neuen Seiten immer so ist, wird es trotz aller Mühe noch Fehler geben oder Wichtiges fehlen. Gern nehmen wir Hinweise und Vorschläge entgegen – entweder hier in einem Kommentar oder via eMail an Strafverteidiger@kanzlei-hoenig.de oder via Kontaktformular. Besten Dank für Hinweise, Vorschläge und Kritik schon vorab.

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Der braune Apfel fällt nicht weit vom Stamm

Sprichwörter haben manchmal ja was Wahres. Manchmal geben sie aber auch nur die halbe Wahrheit wieder.

Gucken wir uns mal folgendes Bild an.

Berlin, Reichstagssitzung, Goebbels, Ribbentrop

Der Herr dort, in der Bildmitte links, neben dem Propagandaminister Josef Goebbels, ganz in schwarz; ist der bekannt? Eher weniger, nicht wahr? Das war ab 1932 der Herr Reichsminister der Finanzen, nach dem 2. Mai 1945 Leitender Minister in der geschäftsführenden Regierung Dönitz und dort zugleich Reichsminister des Auswärtigen. Er wurde 1949 als Kriegsverbrecher verurteilt.

Das ist der Herr Johann Ludwig Graf Schwerin von Krosigk.

Und wen interessiert das heute?
Ich bin der Ansicht: Viel zu wenige! Deswegen gucken wir mal weiter.

Der Reichsfinanzminister a.D. hatte (seit 1941) eine Tochter; das war die Gräfin Felicitas Schwerin von Krosigk. Sie war die Ehefrau des Bauingenieurs Huno Herzog von Oldenburg. Diese beiden wiederum hatten zwei Töchter, die eine heißt seit 1972 Sophie und interessiert in diesem Zusammenhang nicht weiter.

Die andere Tochter, also die Enkelin dieses Kriegsverbrechers von Krosigk, trägt den Namen Beatrix, mit Mädchenname Herzogin von Oldenburg, nach ihrer Eheschließung heißt sie Beatrix von Storch.

Beatrix_von_Storch

Diese Beatrix von Storch ist diejenige, die von einem Kommentator auf Facebook gefragt wurde: „Wollt Ihr etwa Frauen mit Kindern an der grünen Wiese den Zutritt mit Waffengewalt verhindern?“ (erst einmal) knapp mit „Ja“ beantwortete.

Kann es sein, daß manche Äpfel noch gar nicht gefallen sind, sondern noch an dem Baum hängen, also noch ziemlich unmittelbar und tief verwurzelt sind in der braunen Kloake?

Und komme mir jetzt keiner mehr und sagt, das habe man nicht gewußt! Das mit dem „Bitte teilen!“ hier unter diesem Beitrag meine ich diesmal ernst.

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Oberes Bild: Von Bundesarchiv, Bild 101I-808-1236-08 / Unbekannt / CC-BY-SA 3.0, CC BY-SA 3.0 de, $3
Unteres Bild: Von Flickr user blu-news.orghttp://www.flickr.com/photos/95213174@N08/12168958073/, CC BY-SA 2.0, $3
Die Daten zu von Storch und von Krosigk habe ich Wikipedia entnommen

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