Monatsarchive: August 2016

Schluckbewegungen auf dem U-Bahnhof

Protipp: Schluckbewegungen, besonders heftige, auf einem U-Bahnhof, ohne einen Zug nehmen zu wollen, führen zur Einleitung eines Ermittlungsverfahren wegen Handels mit Betäubungsmitteln:

Schluckspecht

Merke: Man sollte den Mund nicht zu voll nehmen haben, wenn Drogenfahnder auf dem Weg in den U-Bahnschacht sind. Auch zur Verdauung bestimmte Döner-Reste im Mund sind verdächtig.

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Schlechte Erfahrungen mit Netzbetreibern

Nicht nur Kunden machen manchmal schlechte Erfahrungen mit den Mobilfunkanbietern, sondern offenbar auch die Staatsanwaltschaft.

Die Ermittler haben beantragt, …

TKÜ-Beschluß1

… anzuordnen.

So ein Beschluß macht dem Anbieter natürlich Arbeit und erzeugt – schlecht oder unbezahlten – Aufwand. Der eine oder andere Netzbetreiber hat dann wohl in der Vergangenheit die Reißleine gezogen. Deswegen enthält ein „moderner“ Beschluß dann auch folgenden vorsorglichen Hinweis:

TKÜ-Beschluß

Es wäre interessant zu wissen, was eine Staatsanwaltschaft unternehmen wird, wenn der Mobilfunkanbieter nach Zustellung eines solchen Beschlusses den Mobilfunkvertrag „aus wichtigem Grund“ fristlos kündigt.

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Kommunistische Ingenieurskunst

Dieses Meisterwerk aus alten Sowjetzeiten begrüßt uns seit ein paar Jahren schon, wenn wir unsere Kalorienspeicher mit Caffè und Engadiner Nußtorte auffüllen müssen:

Dneprblau

Der Fahrzeugbrief beschreibt eine bewegte Geschichte.

Fahrzeugbrief

Das gute Stück steht zum Verkauf. Wer also schon immer mal mit ölverschmierten Fingern von einer Gespanntour zurück kommen will, sollte sich dieses Schnäppchen nicht entgehen lassen.

Aber:
Kiev ist nicht Russland.

Und:
Wo ist Dimitri?

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Grenzenlos

Nicht nur innernhalb Europas sind die Grenzen im Wesentlichen offen. Sondern auch diejenigen zum EU-Ausland. Hier mal ein Beispiel aus dem Gebiet Italien – Schweiz.

Einreisen

Wenn man häufiger mit dem Fahrrad in dieser Gegend unterwegs ist, stößt man immer wieder mal auf solche Schilder. Auch von Österreich kann man unbehelligt von Grenzkontrollen in die Oase hoppeln. Oder in die andere Richtung.

Die Italiener lassen es sich aber auch im Wald nicht nehmen, behördliche Hinweise an die Waldbevölkerung zu geben:

Zoll

Und wehe, wenn man sich beim Schmuggeln von den Schweizern erwischen lässt:

Zoll2

Der „offizielle“ Grenzübergang auf der Nationalstraße ist in diesem Fall weniger als ein Kilometer entfernt.

Wer sich also beim Schmuggeln aus der Schweiz in die EU vom Zoll erwischen läßt, kann entweder keine Karten lesen. Oder er ist zu untrainiert.

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Notruf der Woche

Aus unserer Reihe „Wir beraten auch nachts“ heute ein Fall, der zeigt, wie wichtig es ist, die Notrufnummer eines Strafverteidigers stets (z.B. samstags um 23 Uhr) parat zu haben:

Notruf

Also: Erst der Anwalt, und dann die Polizei. In der nächsten Woche üben wir das dann mit den Brandstiftern und der Feuerwehr.

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Im Gespräch: Strafrichter, Strafverteidiger

RechtsbelehrungWir haben uns gut unterhalten. Der Strafrichter und ich.

Nicht zum Selbstzweck. Auch nicht über einen konkreten Fall. Sondern wir sollten (und wollen) ein paar Einblicke ins pralle Leben der Strafjustiz geben. Motivation und die Arbeitsweise zweier „Organe des Strafrechts“ sind der Leitfaden des Podcasts.

moderieren

Kann man hier hören:

Oder – mit weiteren Informationen und Inhaltsübersicht – vorzugsweise hier, auf der Website der Rechtsbelehrung.

Weitere Podcasts von und mit Thomas Schwenke und Markus Richter, an denen unter anderem ich beteiligt war, finden sich ebenfalls auf der Rechtsbelehrungs-Seite von Marcus Richter und Thomas Schwenke.

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Die Penetranz der Telekom

In einem Kommentar zu einem Blogbeitrag hat der Autor (s)eine Website verlinkt. Und sich dabei vertippt. Passiert schon ‚mal. Der klickende Leser bekommt dann eine Fehlermeldung, auf unseren Seiten sowas hier:

vertippt

Was passiert aber, wenn der Leser seinen Internet-Zugang über die Telekom organisiert. Der bekommt dann dieses hier:

vertippt2

Nota bene: Es ging um die Website eines Juristen, die der Leser besuchen wollte. Die …

Top Suchanfragen: immowelt fewo direkt lidl angebote immobilien conrad maps hse mein schiff facebook

… sowie die Google-Suche nach der Telekom und die bunten Bildchen vom Boulevard sind dabei (höflich formuliert:) nicht hilfreich.

Wenn der Leser dann diese telekomisierte Zwangsbeglückung (überheblich bezeichnet als „Dienst“) abschalten will, bekommt der Telekomgeschädigte das hier:

Navigationshilfe

Sollte der Beglückte nun meinen, mit dem Klicken auf „Ausschalten“ und „Speichern“ sei es getan, folgt die nächste Überraschung:

Navigationshilfe2

Wenn das mal kein Grund ist, mal eben den 27. Abschnitt unseres altehrwürdigen Strafgesetzbuches aufzuschlagen, liebe Nervensägen in Magenta.

PS:
Ja, wir nutzen die Dienste der Telekom zum Telefonieren und Internetten. Und wir sind grundsätzlich zufrieden mit dem Service, der im Laufe der letzten Jahre immer besser geworden ist. Vielleicht auch deswegen, weil wir nicht aufgehört haben, lautstark zu meckern, wenn was schief läuft. Deswegen auch dieser Blogbeitrag.

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Diskriminierende Kartoffeln

Nicht nur im Postillon findet man Sachen, die Freude machen. Sondern auch beim Deutschen Bundestag.

Petition 66662

Aber anders als die News auf der – seit 1845 ehrlichen – Nachrichten-Plattform ist das hier ernst gemeint. Ehrlich. Oder?

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Zweischneidig: Haftbeschwerde

Hermannsdenkmal Schwert 7 m lang und ca. 550 kg schwerDie Verteidigung hat mehrere Möglichkeiten, sich gegen einen Haftbefehl zu wehren. Eine davon ist die Haftbeschwerde.

Sie ist allerdings ein zweischneidiges Rechtsmittel. Wenn es zum Erfolg führt, wird der Haftbefehl aufgehoben. Dann kann man schonmal ein Kerzlein anzünden.

Wird die Beschwerde jedoch als unbegründet zurückgewiesen, hat die Verteidigung regelmäßig ein zusätzliches Problem.

Darüber berichtet der Kollege Burhoff in seinem Blogbeitrag über den Beschluß des Bundesgerichtshof vom 14.07.2016 (StB 20/16).

Die Verteidigung des Angeklagten Wohlleben in dem NSU-Verfahren hat Beschwerde gegen den Haftfortdauerbeschluß des Oberlandesgerichts erhoben. In in diesem Beschwerdeverfahren ging es auch um die Frage, ob sich der dringende Tatverdacht im Laufe der Beweisaufnahme verfestigt oder verflüchtigt hat.

Das Oberlandesgericht hat in diesem (angegriffenen) Haftfortdauerbeschluss den dringenden Tatverdacht bestätigt. Damit hat das Gericht auch signalisiert, dass es sich auf Verurteilungskurs befindet.

Nun hat der Bundesgerichtshof in diesem Beschwerdeverfahren die Ansicht des Oberlandesgerichts über den Verdachtsgrad bestätigt. Und das auch noch auf über 8 Seiten episch begründet. Damit hat die Verteidigung wohl kaum noch Aussicht darauf, dass sich das Oberlandesgericht am Ende der Beweisaufnahme anders – gegen den BGH – entscheiden wird.

Der Kollege Burhoff schreibt dazu:

Das ist natürlich etwas, was man als Verteidiger gar nicht gerne liest, aber ein solches Präjudiz ist die große Gefahr bei solchen Rechtsmitteln. Man könnte auch sagen: Der BGH richtet es schon mal….

Es (und Burhoff in seinem Blogbeitrag) stellt sich nun die Frage, ob die Verteidiger des Angeklagten Wohlleben dieses Risiko nicht kannten und einen kardinalen Fehler mit der Erhebung der Haftbeschwerde begangen haben.

M.E. hätte man es besser gelassen.

Ich weiß es nicht. Denn die Verteidiger, jedenfalls der Cottbuser Rechtsanwalt Olaf Klemke, sind keine Anfänger in ihrem Beruf. Deswegen gehe ich davon aus, dass die Verteidigung mit der Haftbeschwerde (zumindest auch) andere Ziele verfolgt haben, die für die nicht eingeweihte Öffentlichkeit nicht auf den ersten Blick erkennbar sind.

Das Ergebnis der Entscheidung des Bundesgerichtshofs muss also nicht so zwingend eine Katastrophe für den Angeklagten sein, wie es der Kollege Burhoff darstellt.

Es wäre nicht das erste Mal, dass die Ablehnung eines Antrags der Verteidigung einen (beabsichtigten) Erfolg darstellt. Allerdings ist dem Kollegen Burhoff insoweit zuzustimmen, dass es grundsätzlich empfehlenswert ist, das Ergebnis einer Haftbeschwerde zu kennen, bevor man sie einlegt. Es sei denn, der Angeklagte hat nichts mehr zu verlieren.

Einmal mehr möchte ich an die bewährte Züchterweisheit erinnern:

Am Ende werden die Schweine fett.

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Bild: © UWe / pixelio.de

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Der Vorschlag des Wahlomaten

Ich habe den Wahlomaten befragt. Ein Teil der Antworten hat mich beunruhigt. Dieser Teil eher nicht:

DiePartei

Obwohl:
Laut Auskunft der Bundeszentrale für politische Bildung setzt sich Die Partei für eine „700%ige Erhöhung der Hundesteuer“ ein. Das muß ich mir dann doch nochmal überlegen.

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