§ 3 Satz 1 Nr. 13 TierSchG ist verfassungsgemäß

603159_web_R_K_B_by_daniel stricker_pixelio.deDer Schutz des Wohlbefindens von Tieren durch einen Schutz vor artwidrigen sexuellen Übergriffen sei ein legitimes Ziel. Das haben diese Richter kurz nach dem Nikolaustag festgestellt.

Dazu und zum Thema: „Eine Verfassungs-beschwerde, die man nicht erwarten konnte.“ gibt es aus Karlsruhe die Pressemitteilung Nr. 11/2016 vom 18.02.2016 des Bundesverfassungsgerichts.

Die Mitteilung in Kürze:

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde gegen einen Ordnungswidrigkeitentatbestand im Tierschutzgesetz nicht zur Entscheidung angenommen. Danach können sexuelle Handlungen mit Tieren, durch die sie zu einem artwidrigen Verhalten gezwungen werden, mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Die zwei Beschwerdeführer fühlen sich zu Tieren sexuell hingezogen. In Anbetracht des vom Gesetzgeber verfolgten Schutzzwecks ist der durch das Verbot bewirkte Eingriff in das sexuelle Selbstbestimmungsrecht der Beschwerdeführer verfassungsrechtlich gerechtfertigt. Der Ordnungswidrigkeitentatbestand genügt darüber hinaus den Anforderungen des Bestimmtheitsgebots.

Wer sich weiter mit dieser Problematik des Ordnungswidrigkeitenrechts beschäftigen möchte, mag sich die Langfassung der Mitteilung zum Beschluss (1 BvR 1864/14) vom 08. Dezember 2015 hier anschauen.

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Bild: © daniel stricker / pixelio.de

Dieser Beitrag wurde unter Ordnungswidrigkeitenrecht veröffentlicht.

11 Antworten auf § 3 Satz 1 Nr. 13 TierSchG ist verfassungsgemäß

  1. 1
    ksu says:

    Wie krank muss man sein, um Sex mit Tieren zu haben.
    Und wie krank, wenn man dafür auch noch nach Karlsruhe zieht.

  2. 2
    Mitleser says:

    @ksu, #1
    Eine solche Ausgrenzung ist mMn völlig unangebracht, denn das liegt doch wohl alleinig im Auge des Betrachters. Ihre Abscheu macht Sie nicht zu einem „besseren“ oder „moralisch überlegenen“ Menschen. Solange dem Tier kein Leid zugefügt wird* sehe ich das Problem nicht.

    P.S. Fun fact: Homosexuelle galten noch vor wenigen Jahren als ebenso abartig.
    Das haben wir Gott sei Dank hinter uns – sage ich als gemeiner ‚priviledged straight misogynic white christian male‘.

    *wenn ich z.B. so sehe, wen oder was z.B. Hunde so rammeln (vom Bein über Schwein, Ziege, Huhn(!)**, ..) kann es nicht so schwer sein, Tieren den ‚zwanglosen Umgang‘ (in beiden Wortsinnen) mit Menschen anzutrainieren. Denn (IANAL) ich lese
    „können sexuelle Handlungen mit Tieren, durch die sie zu einem artwidrigen Verhalten gezwungen werden“ eben als Bestrafung der Ausübung von Zwang.

    ** https://www.youtube.com/watch?v=3oEtsC9xEjQ

  3. 3
    ksu says:

    Jeneeistklar.
    Was kommt als nächstes?
    Sex mit Kindern, wenn es das Kind „auch will“?
    Kannibalismus? Es soll tatsächlich Menschen gegeben haben, die sich aus freiem Willen aufessen ließen.

    Tut mir Leid, Sex mit Tieren ist in meinen Augen pervers und es ist richtig, dass es bestraft wird.

  4. 4
    Mitleser says:

    @ksu, #3
    Urteil lesen:
    „die Bedeutung etwa des Begriffs des „Zwingens“ ergibt sich im Zusammenhang des Gesetzes in Abgrenzung zu einem bloßen „Abverlangen“ und setzt ein Verhalten voraus, welches mit der Anwendung von körperlicher Gewalt vergleichbar ist.“
    und
    „Der Schutz des Wohlbefindens von Tieren durch einen Schutz vor artwidrigen sexuellen Übergriffen ist ein legitimes Ziel.“
    Der ‚einvernehmliche‘ (nicht gegen ihren Willen) Sex mit Tieren ist also selbst nach Auffassung des BGH vom GG gedeckt

    Den Sex mit Kindern hatten wir schon in historischen Zeiten und in den 1960er-1980ern, speziell bei den Grünen. Auch heute bemühen sie sich redlich um die frühkindliche Sexualisierung, z.B. in BaWü: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_Gleichstellung/Gleichstellung_beginnt_im_Kindergarten_2013.pdf (S. 9ff) und Google.

    Kannibalismus hatten wir grade am Montag: https://www.kanzlei-hoenig.de/2016/mahlzeit-4/

    Kann ich Ihr Weltbild sonst noch irgendwie erschüttern? ;)

  5. 5
    Mitleser says:

    @ksu, #3
    …meine ausführliche Antwort wartet auf Freischaltung (da 2 Links enthaltend), aber lesen Sie sich zwischenzeitlich schon einmal hier* oder bei Google ein ;)
    Bevor Sie fragen: Als PWCM bin ich selbstverständlich Gegner dieser Art frühkindlicher ‚Bildung‘.

    *http://www.derfreiejournalist.de/?e=190

  6. 6
    Gray says:

    Führt hier jemand Selbstgespräche? Oder wie kommen identische Kommentare hier und bei UV zusammen?

  7. 7
    Mitleser says:

    @Gray, #6
    Lieber Blogwart,
    es gibt nur eine Handvoll lebendiger (viele Blogposts) sowie auch für den juristischen Laien interessanter Blogs und so will es der Herdentrieb, dass deren Leserschaft Schnittmengen bildet. So ist das offensichtlich mit ksu und mir.
    So konsequenter wie (für Manchen) offensichtlich überraschender Weise ändert unsere Meinung nicht, nur weil wir in einem anderen Kommentarbereich kommentieren und da neu-schreiben mühsam ist (und wiederum den Vorwurf der Verschleierung der Identität bewirken könnte) halt das gute alte Copy&Paste ;)
    Wobei das Original natürlich hier steht, im lawblog ’nur‘ die Kopie!

    P.S. Socketpuppets wären es nur, wenn ksu/kinder-sind-unschlagbar und ich dieselbe Person wären oder uns absprächen. Dann sähe man uns aber öfter ’streiten‘.
    Crossposts wären es nur bei Posts in verschiedenen „Brettern“ (Boards) desselben Mediums (BBS/Forum).

  8. 8
    Der wahre T100 says:

    He! Die persönliche Sex-Vorliebe als Maßstab ist völlig daneben. Da haben die Richter total versagt. Ich kann mich nur schämen.

    Ob jemand nur Missionarsstellung oder auch „von hinten“ mag, ist schon so eine Frage des Geschmacks. Geschweige denn „Cowgirl“. Manche mögen Analverkehr, was in einigen US-Staaten verboten ist, ebenso wie in manchen Staaten Oralverkehr. Da gibt es lange Knast für! Und USA ist noch harmlos, wenn man in muslimische Länder guckt.

    Da kann eine Ziege strafrechtlich entspannend sein…

    Wir tolerieren Schwule und Lesben, Anal- und Oralverkehr, Prostitution und Sado-Maso inkl Domina. Aber wenn jemand seinen Schwanz in den Arsch der Kuh steckt, dann ist das eine Straftat? Schlachten darf man die; der Tierarzt auch seinen ganzen Arm reinstecken, um zu tasten. Aber wenn es einen geil macht, dann ist man ein Strafttäter?

    Essen des Tieres ist ein legitimer Grund für die Tötung, aber Sex ohne Zwang ist nicht ok?

    Solange wir keine Vegetarier sind und die Leute ihre Hunde mit einer Leine schlagen, ist die Verurteilung von Zoophilen doch wirklich völlig daneben.

    Die Richter spinnen.

    Nur zur Klarstellung: ich mag als Mann keine Männer, keine Tiere, keinen Analverkehr. Jeder nach seinem Geschmack. Die Grenze liegt beim Partner.

  9. 9
    K75 S says:

    Dazu von der besten Band der Welt:
    „Ist das nicht irgendwie verboten? Ist das tatsächlich legal?
    Es geht mich eigentlich nichts an, aber ich wüsste gerne mal:
    Dürfen die das? …“

    Jetzt hab´ ich ´nen Ohrwurm:

  10. 10
    Gray says:

    Wow, in der ersten Antwort und zweiten Zeile Godwin ist auch nicht schlecht. Und im nächsten Absatz dann noch mangelnde Intelligenz vorwerfen.

    Ich finde c/p halt albern. Insbesondere wenn sich die Leserschaft vermutlich (bzw. ziemlich sicher) überschneidet.

    Ob ihr öfter streitet oder nicht, könnte ich nicht beurteilen. Diesmal war’s sehr offensichtlich. Und es wäre auch nicht das erste Mal, dass jemand den Puppenspieler gibt (nicht speziell jetzt auf crhs Blog gemünzt). Die Wahrscheinlichkeit dafür halte ich bei jemand wie ksu, der, na, sagen wir mal zu erzkonservativen oder reaktionären Kommentaren neigt, für erhöht. Anders ausgedrückt, Trolling und SPs dürften eine erhöhte Koinzidenz haben.

    Wie krank muss man eigentlich sein, jemand die Überprüfung von Recht durch das zuständige Gericht absprechen zu wollen (Satz kann Spuren von Oxymora enthalten)?

  11. 11
    Mitleser says:

    @Lieblingsfarbton (insbesondere in 4,167 Dutzend Schattierungen ;) )

    Welcher Godwin? Nicht einmal die Nazis als technische Vorreiter ihrer Zeit hatten Internet und demzufolge auch keine Blogs (noch nicht einmal nach n-tv oder Guido Knopp). Seinerzeit waren Tagebücher das Höchste der Gefühle.
    Was hingegen echtes Nazi-Gedankengut ist, ist die Bezeichnung unerwünschter/unverstandener Eigenschaften, Ausdrücke oder Verhaltensweisen als „krank“ (Steigerungsform: „entartet“).
    Insbesondere, da wir hier nicht über c/p reden, sondern über Sodomie/Zoophilie. Fun fact: Nicht einmal PeTA bezeichnet Zoophile als „krank“*!

    Mangelnde Intelligenz drücken Sie schlimmstenfalls selbst aus, z.B. sollten Sie „(für Manchen) offensichtlich überraschend“ als Vorwurf mangelnder Intelligenz werten (wollen?).

    * http://www.peta.de/zoophilie-sodomie-oder-der-sexuelle-missbrauch-von-tieren