Da haben wir aber nochmal Glück gehabt.
Beim Amtsgericht Tiergarten in der Kirchstraße bekommen Berliner Strafverteidiger die Akten zu Einsicht oft nur mit einer Bitte Aufforderung ausgehändigt. Die Akten sollen müssen nach Einsichtnahme unbedingt(!) persönlich(!) in der Geschäftsstelle auf den Schreibtisch des Sachbearbeiters zurückgelegt werden.
Jetzt weiß ich auch, warum die Akten nicht über die Posteingangsstelle des Gerichts zurück gegeben dürfen sollten (eigentlich). Weil Verteidiger die Arbeit der Wachtmeister zuverlässiger erledigen.
Oder habe ich da etwas flasch verstanden?
Verteidiger arbeiten vielleicht nicht zuverlässiger als ein Wachtmeister, aber für den Staat kostengünstiger…
Ich weiß nicht, ob Sie das flasch verstanden haben, aber vielleicht haben Sie es falsch verstanden.
:-)
Wo war denn „dort“.
Dort, auf dem Schreibtisch des Sachbearbeiters?
„Ich räume ein, daß einige der von mir verwendeten Stilmittel zu viel bei den Lesern voraussetzen …“
Dieses verflixte Wort schreiben aber auch fast alle Rechtsanwälte falsch.