Anstiftung zur Steuerstraftat?

Das Phänomen des „agent provocateur“ ist im Zusammenhang mit den verschiedenen Ermittlungsmethoden unserer Kriminalpolizei bekannt. Gerade „verdeckte Ermittler“ stehen immer mit einem Bein in der eigenen Straftat, wenn sie verhindern wollen, in der Szene aufzufallen. Das ist hinlänglich bekannt. Aber es gibt auch innovative Ideen der Ermittlungsbehörden.

Seit mehr als zwei Jahren ermittelt die Berliner Polizei gegen über 20 Beschuldigte wegen

unerlaubter gemeinschaftlicher ohne behördliche Erlaubnis öffentlich veranstalteter Glücksspiele (hier: Pokercashgames)

bzw. Teilnahme daran und Werbung dafür. Unter anderem wurden Handys und andere Mobilgeräte sichergestellt und ausgewertet. In einem Dialog ging es um’s Geld, liest man in einem Zwischenbericht.

Beide reden in einem WhatsApp-Chat über ihren monatlichen Pokerverdienst von zusammen 12.000 Euro (unversteuert!).

Das regt natürlich die Phanasie eines Ermittlers an. Und zwar die eines Beamten, der sich auskennt:

Steuerstrasache

Als Strafverteidiger finde ich es echt in Ordnung, wenn die Jungs vom LKA nicht nur bereits begangene Straftaten ermitteln, sondern auch prüfen, ob nicht weitere Straftaten veranlaßt werden könnten. Von irgendwas muß der Mensch – Kriminalbeamter wie Verteidiger gleichermaßen – ja leben.

Dieser Beitrag wurde unter Polizei, Steuerstrafrecht, Strafrecht, Strafverteidiger veröffentlicht.

3 Antworten auf Anstiftung zur Steuerstraftat?

  1. 1

    Ihre vorzügliche Depesche gab mir den Anlass, mir am mündlich vergoldeten Morgen anheimzustellen, per marginoperipherer Einlassung (ferntextlich) beizutragen.
    Diesem freundlichen Ansinnen wird nun Folge geleistet und per Tastendruck (multipel geordnet) endogen und frei äußerer Einflüsse vollstreckt.
    Hier das Resultat:

    Nicht nur orthographisch sollte auf Korrektheit überprüft werden (Aufdeckung von Meta- und Paragraphien), sondern auch nach abstrakteren Kriterien. Hier: politisch.

    Sie schruben: „(…) wenn die Jungs vom LKA nicht nur bereits begangene Straftaten ermitteln (…)“. Hierbei erscheint unsicher, ob nur Knäbleins („die Jungs“ vom LKA“) an der kreativen und motivierten Aufarbeitung der Akten betragen durften. In heutigen Zeiten haben auch Mägdeleins das ausdrückliche Recht, Tiefbegabung zur Selbstverwirklichung auszuleben.

    Im Übrigen sehe ich die Polizei im heutigen Gewand als Dienstleister. Dieser Eindruck wird untermauert, da Behörden vorsorglich regen Gebrauch vom § 27a Umsatzsteuergesetz (UStG) gemacht haben.

    Sollte mein Beitrag ungebührlich (das Thema hatten wir neulich) angegriffen werden, stelle ich mir anheim, Frau Claudia Roth (Chlorophyllpartei, Expertin auf diesem Gebiet) und Frau Alice Schwarzer (Gründerin und Herausgeberin des investigativ-journalistischen Magazins „Emma“) zur Rettung meiner sensiblen Seele anzurufen.

    Ansonsten wünsche ich allen alles Gute!

  2. 2
    Waschi says:

    Vorbildlich finde ich auch, dass die Straftat ordentlich eingeleitet werden soll. Viele Menschen sind da ja eher rücksichtslos und begehen ihre Taten einfach so aus heiterem Himmel, ohne Ankündigung oder saubere Dokumentation. Und man muss sich dann mit all diesen lästigen Beweisproblemen rumschlagen…

  3. 3
    Alles Wuscht says:

    Hallo Herr Hoenig,
    seit über zwei Wochen kein Eintrag mehr. Alles ok bei ihnen?

    Viele Grüße
    Alles Wurscht