Im Amtsgericht Tiergarten hört man schlecht. Deswegen hängt an der Wachtmeister-Loge seit gefühlten 100 Jahren ein gammeliges Hinweisschild:
Es gäbe ja auch die Möglichkeit, an der „Akustik“ zu feilen. Aber so ein Provisorium tut’s ja auch. Das Berliner Strafgericht in der Kirchstraße ist eben arm. Aber ganz bestimmt alles andere als sexy.
BTW:
Fehlt da nicht ein Komma?
Seit der offiziellen Revjtschreib-Verschlimmbesserung ist das Komma beim erweiterten Infinitiv mit „zu“ fakultativ.
Im Sinne der reformierten deutschen Rechtschreibung (nach Flughund et al. 2016 „offizielle(n) Revjtschreib-Verschlimmbesserung“) handelt es sich bei dem schildlichen Inhalt bezüglich Kommasetzung um einen erweiterten Infinitiv mit einer Infinitivgruppe vom Typus „inkohärente Konstruktion“.
Die Befürchtung, die grammarikalische Einlassung des Herrn Flughund könnte sich als zutreffend erweisen, erweist sich als nahezu unumstößlich begründet.
Ich bedauere sehr, Ihnen, Herr Rechtsanwält Hoenig, keine perspektivisch günstigere Mitteilung an diesem – hoffentlich erholsamen – Wochenende sowie in diesem Kasus grammatikalischer Natur machen zu können.
Dieses illustre Sommerloch kann und sollte somit in Hinblick auf den bevorstehenden Winter und den damit verbundenen möglichen konsekutiven Schäden durch Frost geschlossen werden.
Sofort wenn der BER fertig ist, die Staatsoper eingeweiht und das Stadtschloss fertig gebaut ist, kümmern wir uns….