Der Mandant hat ein großes Problem. Er soll die Qualität eines Strafverteidigers beurteilen, bevor der Verteidiger für ihn tätig wird. Aber erst in der Rückschau, also nach der Einstellung des Verfahrens, nach dem Freispruch oder nach der Verurteilung weiß der Mandant, ob sein Anwalt gut war. Oder eben nicht. Im letzteren Fall ist es zu spät.
Es gibt aber ein paar Kriterien, anhand derer der Mandant vorhersehen kann, ob „sein“ (Pflicht-)Verteidiger etwas taugen wird oder nicht. Ich will nicht zu viel versprechen: Es bleibt schwierig, insoweit in die Zukunft zu blicken.
Wie es jedoch auf keinen Fall funktionieren sollte, darüber berichte ich auf www.JVA-Moabit.de.
Es wäre sinnvoll nicht auf http://www.jva-moabit.de/Aktuelles/ sondern auf die explizite URI des Artikels (in diesem Falle http://www.jva-moabit.de/2016/pflichtverteidiger-roulette) zu verweisen; sobald der Artikel nicht mehr der erste in der Liste ist, ist er sonst schwer aufzufinden.