Das Glücksspiel mit der Verteidigung

Im Dezember 2013 ging das Verfahren los. Jedenfalls für den Mandanten. Die Wohnung seiner Familie wurde durchsucht. Die zufällig anwesende Putzfrau hat ein bisschen Elektronik „freiwilig“ herausgegeben.

Auf mein Akteneinsichtsgesuch reagierte eine ganz offensichtlich völlig überforderte Staatsanwaltschaft mit einem sinnentleerten Textbaustein:Versandt

Mit viel Einsatz und teils deutlichen Worten habe ich dann Mitte September 2014 einen Teil der Akten zur Einsicht bekommen. Im Februar 2015 folgte der Rest. Im April 2015 hat die Staatsanwaltschaft nach viel Gezeter die sichergestellten Geräte wieder zurückgeben müssen. Dann tat sich erstmal wieder eine Weile nichts.

Meine Sachstandsanfragen (mit Akteneinsichtsgesuch) im Dezember 2015 und im Januar 2016 quittierte die Ermittlungsbehörde hiermit

Ermittlungen dauern an

Im März, April und schließlich am 2. Mai 2016 habe ich erneut daran erinnert, meinem Mandanten den Stand und das Ergebnis der „andauernden Ermittlungen“ mitzuteilen, damit er sein rechtliches Gehör nutzen kann.

Am 3. Mai 2016 wurde mir dann der Strafbefehl zugestellt.

Glückspiel

Ich kann mich nicht des Eindrucks erwehren: Hat die Staatsanwältin als Gruppenleiterin es darauf angelegt, meinen Mandanten und mich zu verarschen bewußt zu täuschen?

Andauernde Ermittlungen sind nämlich nicht identisch mit dem Antrag auf Erlaß eines Strafbefehls, ohne zuvor die Gelegenheit zu geben, sich gegen den Vorwurf zu verteidigen. Oder sind die Rechte der Verteidigung bei der Staatsanwaltschaft in Moabit zum Glücksspiel geworden?

Aber ich gebe nicht auf. Und hoffe, daß der Einspruch und mein erneutes Akteneinsichtsgesuch zumindest beim Gericht sauber bearbeitet werden. Die Staatsanwaltschaft Berlin scheint mit simplen Sachstandsanfragen der Verteidigung an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit zu geraten.

Aber dazu kann sich die überforderte StAin/GLin (nach meiner Akteneinsicht) bei der Anhörung zu meiner erneuten Dienstaufsichtsbeschwerde ja aller in Ruhe äußern.

Dieser Beitrag wurde unter Staatsanwaltschaft veröffentlicht.

4 Antworten auf Das Glücksspiel mit der Verteidigung

  1. 1
    ThoBo says:

    Ach ja … der Anspruch auf rechtliches Gehör.
    Irgendwie witzlos …

    Obwohl duch die Verfassung (Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz) ist dieses Recht einfach ein Papiertiger.
    Denn man kann die Nichtbeachtung nahezu immer „heilen“.

    Manche Staatsanwält/innen verstehen die Möglichkeit der Heilung als bequeme Möglichkeit, den Anspruch aus Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz außer Kraft zu setzen.

    Es ist ja auch viel einfacher, sonst muss man immer so viel „Vorgeschobenes“ und diese ganzen „Schutzbehauptungen“ lesen, die dann von den Spaßverderberanwälten kommen.

    Man hat auch ein weiteren Vorteil. Der Strafbefehl wird ja im Zusammenspiel mit dem zuständigen Richter erlassen. Ist dieser (selbstverständlich nur vorläufig – Zwinker) von der Schuld des Beschuldigten überzeugt, muss man schon fast seine Unschuld beweisen können, um diese innere Überzeugung zum wackeln zu bringen.

    Das hat halt psychologische Gründe – wenn man sich erstmal meine Meinung gebildet habe, so ist man leider versucht dabei zu bleiben.

    Mir ist es auch schon zwei mal passiert. Strafbefehl aus heiterem Himmel ohne mich auch nur darüber zu informieren, dass überhaupt ermittelt wurde und mir die Möglichkeit zu geben, auch mal was dazu zu sagen. (Gegen den zweiten Strafbefehl gehe ich gerade vor – der erste endete mit einem Freispruch)

  2. 2
    Art.103GG says:

    In Artikel 103 Absatz 1 Grundgesetz steht aber nur „vor Gericht“.

  3. 3
    Kannitverstan says:

    @ crh: Wieso fehlte Ihnen „die Möglichkeit, auch mal was dazu zu sagen“?? Sie sagen doch selber, dass Sie seit Februar 2015 – also seit mehr als einem Jahr – alle Akten zur Einsicht bekommen haben!

    • Nach Auskunft der StA wurden weitere Ermittlungen durchgeführt. Über den Umfang und das Ergebnis hätte ich mich gern durch die (ergänzende) Akteneinsicht informiert. crh
  4. 4
    le D says:

    Wenn die erste Dienstaufsichtsbeschwerde noch nicht abgeschlossen ist, würde ich keine neue einlegen, sondern die alte erweitern.