Demnächst neu: Strafbarkeit von Internetpropaganda

Gesetzesantrag

Der Bundesrat hat am 26.02.2016 einen Gesetzentwurf zur Verfolgung von Internetpropaganda beschlossen. Damit soll die verfassungswidrige Propaganda im Internet eingedämmt werden. Oder zumindest versucht werden, diesen Mißbrauch der Meinungsäußerungsfreiheit mit dem Mitteln des Strafrechts zu verhindern.

Mit dem Gesetz soll eine Strafverfolgung in Deutschland auch dann möglich sein, wenn das Material, also die Propagandamittel oder Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, aus dem Ausland ins Netz gestellt wird. Das ist derzeit nämlich (noch) nicht möglich.

Anliegen der Autoren des Entwurfs ist es, die Wiederbelebung verfassungswidriger Organisationen zu verhindern. Vermieden werden soll auch die Verharmlosung ihrer Kennzeichen infolge einer allgemeinen Gewöhnung.

Der Entwurf geht nun ins Gesetzgebungsverfahren, wird also der Bundesregierung zur Stellungnahme zugeleitet und von dort aus dann zur weiteren Behandlung in den Bundestag.

Was am Ende davon übrig bleibt, ist die erste Frage. Und es bleibt abzuwarten, was das Ganze dann in der Praxis bringt. Ich habe da so meine Bedenken …

Das sind die Rechtsnormen, die der Entwurf geändert haben möchte:

  • Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen (§ 86 StGB)
  • Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB)
  • Katalog der Auslandstaten gegen inländische Rechtsgüter (§ 5 StGB)
Dieser Beitrag wurde unter Politisches, Strafrecht veröffentlicht.

5 Antworten auf Demnächst neu: Strafbarkeit von Internetpropaganda

  1. 1
    Non Nomen says:

    Absurd. Noch ein Schritt in Richtung Legalismus. Quin Shi Huang lässt grüßen.

  2. 2
    Der wahre T1000 says:

    Wenn dann also jemand in den USA ein Hakenkreuz auf seiner Website hat, was dort legal ist, soll er in D strafrechtlich verfolgt werden? So mit Auslieferungsersuchen und so? Oder mit Festsetzung am Flughafen, wenn derjenige bei der Durchreise in D zwischenlandet?

    Deutsches Recht auf der ganzen Welt?

  3. 3
    Steffen says:

    Wie soll da der Nachweis geführt werden?
    Lächerlich, wie 99,9% dessen, was die hohen Herren in Berlin so verzapfen!

  4. 4
    Maus! says:

    Das ist spannend, dass der Gesetzesentwurf potentiell Wirkungslos oder sogar kontraproduktiv enden könnte.
    Das ist allerdings grundsätzlich bei jedem Gesetz so.

    Die spannende Frage ist also nicht, was nicht klappen könnte, sondern geziehlter Vorschläge um es besser zu machen. Am besten direkt bei den Verantwortlichen, die das umsetzen können.
    Motzen ist immer einfach.

    • Klavier spielen zu können, ist keine Voraussetzung für Kritik am Pianisten. Ich bin Praktiker und kein Gesetzgeber. Und wenn ich sehe, mit welchen Problemen die Strafverfolger sogar in ernsthaften Strafsachen mit Auslandsbezug haben, liegt die Wirkungslosigkeit dieses Gesetzes ziemlich nahe. Das Ding scheint mal wieder eine wohlfeile Aktion für die Galerie zu sein. crh
  5. 5

    Das ist doch ein rechtsstaatlicher Fortschritt.Schily wollte noch Nazi-Websites ( die mit den echten Hakenkreuzen und so weiter ) in den USA per Crackerangriff abschalten lassen.