Eine gute Idee, die Herr Senator Heilmann via FAZ/dpa verbreitet:
Das entlastet die Geschädigten. Und ist grundsätzlich zu befürworten (solange dabei auch die Rechte des Beschuldigten berücksichtigt würden).
Wenn dann das Gerät endlich auch noch in ausreichender Zahl bei den Landeskriminalämtern vorhanden wäre und die Beamten in der Bedienung des Aufzeichnungsgerätes geschult worden wären, dann könnten auch die Vernehmungen der Beschuldigten aufgezeichnet werden.
Damit wären die meisten Auseinandersetzungen zwischen Anklägern und Verteidigern hinfällig, wenn es um Fragen der richtigen Belehrung, verbotener Vernehmungsmethoden, Suggestivfragen, Beeinflussungen … durch Polizeibeamte geht.
Man wird ja mal träumen dürfen …
Als Außenstehender wäre die Videoaufzeichnung im Vernehmungszimmer sehr naheliegend und (gefühlt) ein Schutz für beide Seiten.
Die Aufzeichnung wird nach der Vernehmung schneidlos gerichtsfest gesichert, alle Beteiligten haben den gleichen Kenntnisstand und niemand kann sagen, dass es doch ganz anders war.
Warum wird das nicht gemacht?
Wo sind da die Widerstände?
Das Problem ist: es ist kein Verteidiger des Angeklagten dabei, um SEINE Fragen zu stellen .
Allerdings wäre so ein Video m.E. dennoch eine gute Sache. Erfolgt die Befragung sachgerecht, dann sind alle Beteiligten weniger belastet. Und wenn die Befragung nicht sachgerecht war, dann ist das so gut dokumentiert, dass man es hinterfragen/angreifen kann.
Und genau da ist wohl gemeint: es gibt – neben gut geschulten und aufrechten Leuten – bei bei den Behörden genug Deppen, die nicht einmal eine Lichtbildvorlage richtig hinbekommen.
Man muss Dinge anschaffen und Leute in der Nutzung ausbilden. Eigentlich beantwortet der Blogpost ihre Frage bereits.
Wenn bei einer Videoaufzeichnung denn sichergestellt sein könnte, dass dies wirklich die erste solche Befragung ist (kein „Üben“) und keine Schnitte enthalten sind (das kann eigentlich nur über verplombte Funkuhr im Blickbereich der Kamera o.ä. erfolgen), dann könnte man darüber Nachdenken, in Spezialfällen den Beschuldigten außenvor zu lassen. Ziemlich viele Konjunktive ;-)
Der Anwalt des Beschuldigten sollte bei einer Zeugenbefragung aber mindestens anwesend sein und Fragen stellen können.
Wenn dasselbe dann auch noch für Befragungen des Angeklagten und von Zeugen im Vorfeld des Prozesses gelten würde…
Es gibt noch ein weiteres Problem von solchen Aufnahmen: wer stellt sicher, dass diese „auf Ewig“ rein im Gericht verbleiben (bzw. sicher gelöscht werden) und nicht beispielsweise in Prozessen mit gesteigerter medialer Aufmerksamkeit in der Presse oder bei anderen interessierten Parteien (dem „Clanführer“/“Paten“) landen? Immerhin dürfen Prozesse ja auch nicht mitgefilmt werden, aber wenn die Filmdaten einmal existieren…
Was in anderen Ländern Europas längst Standard ist, wird hierzulande immer noch kategorisch abgelehnt. Es würde mich nicht wundern, wenn auch dieser Vorschlag verpufft.
Und am Ende bleibt dann nur der Polizist, der sich in der Hauptverhandlung mindestens ein bis zwei Jahre später daran erinnern soll, wann er wen wie genau belehrt und befragt haben soll.
Ich wäre ja schon froh, wenn eine Aussage wenigtens wörtlich protokolliert würde, anstatt „stille Post“ zu spielen.
Aber das führte ich vor Wochen schon ausführlicher aus…
Ich werde wohl zukünftig auch als Zeuge den Rat des Profis beachten, bei der Polizei niemals auszusagen. Dabei braucht doch jedes Opfer neutrale Zeugen :(