Die Sachsen sind nicht gut zu Vögeln

SeidgutzuvögelnEin paar Spaßvögel haben Nahrungsmittel verschenkt. An andere Vögel, die richtigen. Also Vogelfutter.

Das gefiel den sächsischen Ordnungshütern nicht. Sie kennen das aus dem Zoo: Füttern verboten!

Aber den Beamten ging es nicht ums Vögeln, die nicht gefüttert werden sollen, sondern um das Vogelfutter. Das bestand aus ein paar Samen. Nagut, es waren Samen der Cannabispflanze.

Das hat man in Berlin auch schon gesehen. Also das Füttern der Vögel. Am Kottbusser Tor. Weil die sich sonst nur von Fast Food und damit ungesund ernähren. Und wie es der Zufall wollte, blieben ein paar Samen auf den Grünflächen liegen. Und dort machten sie (die Samen kollusiv mit der Erde) das, was ihnen die Evolution (wahlweise: der liebe Gott) beigebracht hat: Die Samen keimten und gediehen prächtig. Bis ein paar Grüne (also Uniformierte) das Grünzeug gerodet haben. Eine Marihuana-Plantage am Kotti – geht ja gar nich!

Vergleichbares wollten die Sachsen frühestmöglich unterbinden. Und zwar nachhaltig. Die Fütterung der Vögel wurde unterbunden und das restliche Vogelfutter via Hausdurchsuchung und Beschlagnahme aus dem Verkehr (Wortspiel!) gezogen.

Das hätte es gewesen sein können. Aber nicht so in Sachsen (das ist das Bundesland, das gleich neben Bayern liegt).

Es gibt ein Ermittlungsverfahren, ein Angebot, das Verfahren gegen Zahlung einer Auflage wieder einzustellen, ein Mittelfinger der Vogelfreunde und nun zwei Strafbefehle. Das weckt jetzt aber den Raubvogel in den Strafbefehlsverweigerern.

Was jetzt folgt, ist ein öffentliches Strafgerichtsverfahren, in dem geklärt wird, ob das Verteilen von als Vogelfutter deklarierte Cannabissamen (mit anderen Worten: das Samenspenden) nach § 29 Abs. 1 BtMG mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden muß.

Weitere Informationen und Hintergründe zum Sachverhalt und zum Verfahren können auf der Website gebtdasvogelfutterfrei.de und in einem Blogbeitrag des Piraten und Vogelfütterers Mark Neis nachlesen.

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Bild: © Piraten-Onlineshop (wo dieser Aufkleber und weitere nette Gimmicks bestellt werden können.

Dieser Beitrag wurde unter Betäubungsmittelrecht, Politisches, Strafrecht veröffentlicht.

16 Antworten auf Die Sachsen sind nicht gut zu Vögeln

  1. 1
    ich says:

    meiner bescheidenen und sicherlich nicht vollständigen Kenntnis nach fallen Hanfsamen doch insgesamt nicht unter das BtMG und sind nicht unwesentlicher Bestandteil u.a. von Sittichfutter.
    Macht sich also zwischenzeitlich die Firma T**** bzw. ein Sittichhalter wegen BtM-Vertoß strafbar?

  2. 2
    Non Nomen says:

    Hat schon mal jemand den Verfasser der Strafbefehle wegen supranasaler subillumination in Folge von permanentem Alkoholabusus einer Untersuchung zugeführt?

  3. 3
    El Oso says:

    Bin nicht sicher, aber müsste es nicht “gediehen prächtig“ heißen? ;-)

    • Wo Sie Recht haben, soll es Recht bleiben. Oder so ähnlich. Danke! crh
  4. 4
    Duncan says:

    @ich: Ich habe mal Sittiche, Finken und Papageien in etwas größerem Umfang gehalten (ca. 90m² Volierenanlage), in dem Futter war neben vielen anderen auch Hanfsaat mit enthalten. Die Händler verwiesen darauf, dass es sich um Industriesorten handle, die nur einen verschwindend geringen Wirkstoff/THC-Gehalt entwickeln. Wie weit das an dem ist habe ich nie geprüft, auch mangels technischer Ausstattung. Aber ja aus der Spreu entwickelte sich gelegentlich auch mal eine Pflanze, mind. eine davon auch mal im Garten des benachbarten Polizeipräsidenten des Landes… Da kann die Polizei gerne einreiten, sein derzeitiger Aufenthaltsort ist bekannt und wird sich auch nicht mehr wesentlich verändern, wenn ich nicht irre war es das Urnenfeld 2.

    Hanfsaat hat sich übrigens zur Anregung der Brutfreudigkeit durchaus bewährt, so weit ist da der Initiator mit seinem Wortspiel vielleicht gar nicht weg vom Schuss. – Wie war das nochmal mit der Freigabe und Lizenzierung für praktische Forschungszwecke?

  5. 5
    jj preston says:

    Herr Hoenig,
    waren Sie bekifft, als Sie diesen Beitrag verfasst haben? Bei den vielen Innuendos…

    • Ich muß nicht mehr kiffen, ich berausche mich mit (an?) meiner Tätigkeit als Strafverteidiger. crh
  6. 6
    K75 S says:

    Konsequenterweise müssten die sächsischen Strafverfolgungsbehörden nun doch auch Hausdurchsuchungen bei den lokalen Dealern vornehmen, oder?

    Also natürlich nur, wenn die sich ermitteln lassen.

    Auf DIE Schlagzeile bin ich mal gespannt.

  7. 7
    Mathan says:

    Die Überschrift steht aber schon im Widerspruch zum Artikel. Augenscheinlich gibt es ja sehr wohl ein paar Sachsen, die gut zu Vögeln sind.

    Und auch ich, als (mittlerweile schon länger Eigeplackter) Ex-Sachse, muss der Überschrift vehement widersprechen.

  8. 8
    Der wahre T1000 says:

    Herr Hoenig! Ich bin irritiert ob Ihrer Bebilderung! Wissen Sie denn nicht, dass es einen Unterschied macht, wie man etwas schreibt?

    „Monika war gut zu Vögeln“ ist etwas anderes als „Monika war gut zu vögeln“.

    Wenn Sie also alles gleich schreiben, was soll dann das ominöse „SEI GUT ZU VÖGELN“ in Ihrem Bildchen heißen? Also welcher Sinn war nun gemeint?

    Lernen Sie doch bitte sich korrekt auszudrücken, damit man dem Kontext nicht hinterhersteigen muß.

    :-)

  9. 9

    In der momentan politisch aufgeheizten Atmosphäre kann nach der Beschlagnahme von zwei Kilo Vogelfutter einiges herauskommen, was in keinem Lehrbuch steht.

    Theoretisch denkbar wäre jetzt eine Kette weiterer Durchsuchungen und Beschlagnahmen von weiteren nicht unbeträchtlichen Mengen Vogelfutter, die weitere Bearbeitung des Vorgangs unter dem Gesichtspunkt des bandenmäßigen Drogenhandels und die Verurteilung einiger Politik – Aktivisten zu einer Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren. Möglich wäre das Abhören einer großen Zahl von Telefonen und sonstigen Kommunikationsmitteln nach dem guten sächsischen Grundsatz je mehr desto besser, und das Auffinden von Anhaltspunkten für die Planung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Es könnte ja sein, dass Vogelfutter und Ähnliches nicht nur als Tarnbezeichnung benutzt werden für illegale Drogen, sondern auch für Waffen. Immerhin sind Drogen – und Waffenhandel oft miteinander verknüpft.

    Von politischer Seite könnte die ganze Aktion dann als ein wirkungsvoller Schlag gegen Drogenhandel und Terror verkauft werden.

    Dabei ging es nur um Vogelfutter.

  10. 10
    Tom says:

    Da lauert auch noch ein Fehler, ganz am Schluss.

    wird bestraft werden muß.

    Ansonsten einigermassen nett geschrieben. Vielleicht etwas zu sehr konstruiert, ein oder zwei der gzwungenen Gags hätte man zugusten etwas mehr Infos durchaus Opfern dürfen. zB den „Spenden“ Link ;)

  11. 11
    Hugo Trawny says:

    Bei den bekannten lokalen Dealern lohnte sich die Hausdurchsuchung wohl nicht. Wenn die keine Papiere haben und nach Maghreb aussehen gilt wohl auch in Berlin das Kieler-Agreement“! ;-)
    Wenn F.-J. Strauss noch lebte, würde ich unterstellen, daß der das „befohlen“ hat!

  12. 12
    Steffen says:

    Es geht wohl eher um die versteckte Hilfestellung in einem Flyer, dass man die Samen auch „einpflanzen“ kann.

  13. 13
    Dieter says:

    @Steffen: „Einpflanzen“… genau das steht auf dem Flyer so nicht. Und es gab auch nie solche Aussagen.
    Es wurde erwähnt, das Futter könne auch in die „Erde gedrückt“ werden, um den Vögeln die Futtersuche etwas zu erschweren, woran Vögel aber generell auch ihren Spass hätten.

  14. 14
    K75 S says:

    Und selbst wenn … die im Vogelfutter verwendeten Hanfsorten sind regelmäßig nicht als Betäubungsmittel geeignet – da ist in frischen Gewürznelken mehr Wirkstoff enthalten.

  15. 15
    Ostpirat says:

    Man siehtr´, das kommt dabei heraus wenn sog „Prädikatsjuristen“ (die mit dem Alpmann-Schmidt-Blick) als Staatsanwälte arbeiten dürfen. Bitte nochmals die Vorlesung zu „Nulla poena sine lege“ durcharbeiten, aber husch husch

  16. 16

    Raab, Ströbele und andere haben 2002 ein Video abgedreht mit dem Titel “ Gebt das Hanf frei “ :

    http://www.dailymotion.com/video/x6empy_stefan-raab-ft-shaggy-gebt-das-hanf_music

    1994 hatte das Bundesverfassungsgericht die Bundesländer aufgefordert, eine bundeseinheitliche Regelung über die ( Nicht – ) Verfolgung von BTM-Delikten zu treffen, bei denen es um den Erwerb geringer Mengen für den Eigenverbrauch geht.

    Diese Regelung gibt es bis heute nicht. Stattdessen muss man lesen, dass in Sachsen kiloweise Vogelfutter beschlagnahmt wird. So ändern sich die Zeiten.