Drei Strafverteidiger

Die Domain www.drei-strafverteidiger.de gibt es schon länger. Man könnte sie nun umbenennen in www.drei-Fachanwälte-für-Strafrecht.de – denn unser dritter Mann, Rechtsanwalt Thomas Kümmerle, hat nun auch die hohen Hürden für den Titel „Fachanwalt für Strafrecht“ genommen.

Urkunde Fachanwalt für Strafrecht

Nach 120 Stunden strafrechtlicher Fortbildung auf hohem Niveau, drei mit einem Gut bestandenen Klausuren und unzähligen Gerichtsterminen vor Amts- und Landgerichten hat die Rechtsanwaltskammer attestiert:

Rechtsanwalt Kümmerle verfügt über herausragende Fähigkeiten auf dem Gebiet des Strafrechts. Und nur deswegen darf er nun diesen Titel führen.

Wir gratulieren Thomas Kümmerle und freuen uns mit ihm. Glückwunsch!

Dieser Beitrag wurde unter In eigener Sache, Strafverteidiger veröffentlicht.

15 Antworten auf Drei Strafverteidiger

  1. 1
    Johannes says:

    Hmm, ich habe das Klatschen vom Joker eigentlich immer als ironisch befunden. Gibt so dem Text gleich eine ganz andere Richtung ;)

    • Das ist richtig, ich hatte das Bild auch wegen des Gitters im Hintergrund ausgewählt, weil es entfernt an ein Gitterzelle erinnerte. Wer die Story kennt, wird die mit dem Bild verbundene Botschaft aber anders verstehen, als sie gemeint war. Deswegen habe ich das Bild wieder entfernt. Unser Applaus ist ernst gemeint. Wir sind stolz auf unseren „neuen“ Strafverteidiger. :-) crh
  2. 2
    Alles Wuscht says:

    Herzlichen Glückwunsch!

    120 harte Fortbildungsstunden + Prüfungen + zusätzliche praktische Erfahrung… da sollte man immer auf einen Fachanwalt zurückzugreifen. Man geht ja wegen einem undichten Dach nicht zum Hausmeisterservice, sondern gleich zum Dachdecker.

  3. 3
    El Oso says:

    Die Urkunde ist aber nicht sehr schmuckvoll, die könnte die Kammer ruhig etwas aufwendiger gestalten. Selbst der Meisterbrief meines Metzgers ist künstlerisch wertvoller. ;-)

    P.S.: Glückwunsch

    • Naja, dafür ist die Arbeit des neuen Fachanwalts für Strafrecht aber künstlerisch wertvoll. Und darauf kommt es letztlich dann auch an. :-) crh
  4. 4
    Mitleser says:

    Hmmm, das sieht jetzt aber aus, wie ein klassischer Konzern: Der Chef am geringsten qualifiziert :D
    Da müssen Sie nochmal ran, Herr Hoenig!

    Auch von mir Glückwunsch an Herrn Kümmerle, Sie nunmehr überflügelt zu haben.

    P.S. Nichts gegen Metzger! Sie haben wohl noch nie Bärchenwurst u.Ä. gesehen…

  5. 5
    Mandant says:

    Sind das wirklich „hohe Hürden“? Hat nicht nahezu jeder zweite Vollzeit-RA auch eine Fachanwaltsbezeichnung?

  6. 6

    Es ist ein interessantes Phänomen: Man freut sich über einen schönen Erfolg, es gibt Glückwünsche und Menschen, die sich mitfreuen. Und dann dauert es nicht lange, bis diese Miesepeter aus ihren dunklen Löchern herauskriechen, um psychologisch leicht erklärbare Projektionen ihrer eigenen mutmaßlichen Erfolglosigkeit zu formulieren.

  7. 7
    Waschi says:

    Da fehlt jetzt nur noch: DIE FACHANWALTSROBE!!!
    http://www.gewandmeisterei.de/neu_die_fachanwaltsrobe.html

  8. 8
    FA für Strafrecht says:

    Ich würde sagen, die größte Hürde für viele ist, die notwendige Anzahl der Hauptverhandlungen vor einem Schöffengericht innerhalb der 3 Jahre zusammenzubekommen.
    Hinsichtlich der Klausuren habe ich bislang noch niemanden getroffen, der deswegen gescheitert ist. Viele haben doch den Kurs absolviert, die Klausuren bestanden, haben aber noch nicht die Fälle zusammen.

    Um mir selbst jetzt allein wegen des Fachanwaltstitels „herausragende Fähigkeiten im Strafrecht“ zu attestieren, dazu bin ich wohl zu bescheiden.

  9. 9
    123 says:

    Sowas schreiben Rechtsanwälte zum Fachanwaltstitel:

    Fachanwaltstitel werden von vielen Kollegen einfach so „mitgenommen“, weil man im Laufe der Zeit selbst in jenen Rechtsgebieten die notwendigen Fallzahlen zusammenbekommt, in denen man nicht schwerpunktmäßig tätig ist; und die Prüfungen sind ebenfalls lau, erreichen nach meinem Dafürhalten nicht einmal den Schwierigkeitsgrad des Staatsexamina. Was viele Kollegen, die den Fachanwaltstitel führen, in ihrem vermeintlichen Spezialgebiet abliefern, ist dann auch mehr als peinlich und bedauerlich für die Rechtsuchenden sowie für jene Kollegen, die wirklich etwas können. Ich hoffe für meine Gesundheit, daß der Facharzttitel etwas mehr wert ist…

    ( http://blog.beck.de/2012/01/03/der-ghostriter-wird-fachanwalt#comment-36428 )

  10. 10
    Rumpelstilzchen says:

    In Berlin gab es am 1.1.2015

    13774 Rechtsanwälte,

    davon 2810 Fachanwälte,

    373 mit zwei ,

    29 mit drei Fachanwaltstiteln.

    Als Fachanwalt kann man sich daher rühmen, zu den oberen circa 20 % zu gehören. Herzlichen Glückwunsch also.

    Erst mit vier Fachanwaltstiteln ist man im Himmel der Rechtspflege angekommen …

  11. 11
    Reiner Unsinn says:

    Zunächst eimal Gratulation zu Fachanwalt.

    Leider musste ich als Mandant die Erfahrung machen, dass ein Fachanwaltstitel nicht der Garant für wirkliche Fachkunde ist. So habe ich mal einen Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht beauftragt, der allerdings nicht wusste, wer in einer Wohnungseigentümergemeinschaft der richtige Beklagte ist.

    Ich würde mir manchmal wünschen, dass auch Richter und Rechstpfleger eine Fachkundeprüfung ablegen müssten. Die Diversifizierung an den Fachgerichten ist leider z.T. völlig unzureichend.

  12. 12
    Mitleser says:

    @Rechtsanwalt Carsten R. Hoenig, #6

    Ich bedauere aufrichtig, wenn/dass Sie sich über meinen Post (#4) geärgert haben.
    Ja, ich wollte durchaus auch ein wenig „necken“, meinte es aber nicht im Ansatz abfällig oder böse.
    So ein Titel ist eine schöne Belohnung für geleistete Arbeit und ein gutes Marketinginstrument.

    P.S. Als ehemaliger Dozent von MCP/MCSE*-Kursen sehe ich wegen Kenntnis der Divergenz der tatsächlichen Fähigkeiten der erfolgreichen Absolventen/Titelträger Titel als weit weniger aussagekräftig an, als Referenzen.
    Als Extremfall haben wir z.B. einen Bäcker zum MCSE ausgebildet – er hat alle Prüfungen recht gut bestanden, (er)kannte aber keine inneren Abläufe oder Zusammenhänge der Produkte.

    * Fachmann für Microsoft Produkte

  13. 13
    RA Michael Seidlitz says:

    Herzlichen Glückwunsch zum Fachanwaltstitel für Strafrecht.

    Warum Fachanwaltsbezeichnungen nicht das entscheidende Qualitätsmerkmal sind
    von RA Andreas Jede

    https://www.drschmitz.de/taetigkeitsfelder.html

  14. 14
    Joachim Breu says:

    Herzlichen Glückwunsch, Herr Kollege, willkommen im Club!

    @Rumpelstilzchen
    Ein Titel ersetzt keine Qualifikation für das anliegende Verfahren, ähnlich wie kein bestandenes Examen Wissenslücken ausschließt. Ob der/die Anwalt für Ihre Herausforderung qualifiziert ist oder nicht, wissen Sie frühestens hinterher und sind dabei nicht gegen eigene Fehlwahrnehmungen gefeit. Was bei der Friseur-Auswahl gilt, ist bei höheren Dienstleistungen wie Ärzten, Architekten und Anwälten nicht wesentlich anders. Nur die Folgen sind unterschiedlich gewichtig.

  15. 15
    rakuemmerle says:

    Ein Titel ist in der Tat nur ein Titel und sagt erst einmal nichts über die Qualifikation des Titelträgers. Die erwirbt man aber auch nicht in einem Fachanwaltskurs.

    Nach über 15 Jahren Anwaltstätigkeit, waren mir die in den 120 Stunden vermittelten theoretischen Kenntnisse im Strafrecht nicht wirklich neu, es waren eher die „besonderen“ Dozenten, die bei mit ihrer unnachahmlichen Art für kritisches Hinterfragen eigener Standpunkte gesorgt haben oder die Gespräche und der nach wie vor bestehende Kontakt mit Kolleginnen und Kollegen, die mich weiter gebracht haben und immer noch weiter bringen. Ich kenne die „Aufbewahrungspflichten für Waffen und Munition“ nämlich wirklich nur rudimentär, aber ich wüsste wen ich anrufen und fragen kann oder wohin ich jemanden empfehle.

    Ich selbst habe niemanden in meinem Kurs erlebt, der die Klausuren nicht bestanden hätte. Ob jemand dabei war, der den Fachanwaltstitel einfach mal so „mitnimmt“, entzieht sich meiner Kenntnis. Zumindest die Kolleginnen und Kollegen, die ich kennen und schätzen lernen durfte, sind ebenfalls „Überzeugungstäter“.

    @Rumpelstilzchen: Mehr als drei Fachanwaltstitel darf man nicht führen (§ 43c Abs. 1 BRAO). Reicht aber auch. Bei 15 Stunden Fortbildung im Jahr pro Fachanwaltstitel kommt man sonst nicht mehr zum arbeiten. :)