In einer komplizierten Wirtschaftsstrafsache war ich mit den sächsischen Ermittlungsbehörden einig geworden.
Das umfangreiche Vefahren läuft seit 2011. Und ein Ende war nicht absehbar, wenn die Verteidigung sich weiter wie bisher auf die Hinterbeine stellt.
Deswegen gab es aus Dresden ein Angebot, das mein Mandant nicht ablehnen konnte: Die Einstellung des Verfahrens nach § 153a StPO gegen Zahlung einer Auflage in Höhe von 1.000 Euro.
Ich habe für meinen Mandanten die Zustimmung erklärt – mit einem kleinen Zusatz:
Wenn ich persönlich etwas wünschen darf, dann würde ich die Zahlung an eine gemeinnützige Organisation vorschlagen, die sich dafür einsetzt, das ziemlich lädierte Bild der Sachsen wieder gerade zu hängen.
Der zuständige Ermittler reagierte darauf mit Verständnis:
Ich habe Ihren Wunsch der Zielsetzung für die Zahlung der zuständigen Oberstaatsanwältin mitgeteilt und gehe davon aus, dass er Berücksichtigung finden wird.
Wenn Sachsen demnächst wieder ein klein wenig freundlicher zu Nicht-Sachsen werden sollte, dann hat mein Mandant (s)einen Teil dazu beigetragen.
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Bild: © Rolf Handke / pixelio.de
Warum wollen Sie denn ein lädiertes Bild geradehängen? Besser Sie tragen es zum Restaurator…
Als Dresdner sage ich da einfach nur Danke!
Teilen Sie uns doch bitte auch mit, welchem Verein dann letztendlich die „Spende“ zugeht, dass wir angeblich lädierten Sachsen auch wissen, ob ihre Bitte etwas genutzt hat.