Ein Zierlinienpinsel für die Rostocker Krähen

522446_web_R_K_B_by_Kenneth Brockmann_pixelio.deEinen unverstellten Blick auf die internen Strukturen und Gesinnung eines Richterkollegiums gibt der Beschluss des 3. Strafsenats des BGH vom 12.1.2016 (3 StR 482/15).

Der Kollege Detlef Burhoff hat die entscheidenden Aspekte dieses Beschlusses bereits dargestellt. Und – zu Recht – völlig entsetzt aus dem Beschluß zitiert. Es geht um den Facebook-Account eines Vorsitzenden Richters am Landgericht Rostock (Fettdruck von mir).

Im öffentlich zugänglichen Bereich war auf der Profilseite ein Lichtbild des Vorsitzenden zu sehen, auf dem dieser mit einem Bierglas in der Hand auf einer Terrasse sitzt und ein T-Shirt trägt, das mit der Aufschrift: „Wir geben Ihrer Zukunft ein Zuhause: JVA“ bedruckt ist. Auf derselben Seite war vermerkt: „2. Große Strafkammer bei Landgericht Rostock“. In der Zeile darunter hieß es: „1996 bis heute“. Im Kommentarbereich befand sich ein Eintrag des Vorsitzenden, der wie folgt lautete: „Das ist mein ‚Wenn du raus kommst, bin ich in Rente‘-Blick“. Dieser Eintrag wurde von einem Benutzer mit den Worten: „.,.sprach der schwedische Gardinen-Verkäufer! :-))“ kommentiert, was wiederum von zwei Personen, darunter der Vorsitzende, „geliked“ wurde.

Ein Angeklagter lehnte daraufhin den Biertrinker Richter ab, weil er ihn für befangen hält. Zu Recht, wie der BGH meinte.

[Der abgelehnte Vorsitzende] beurteile die von ihm zu bearbeitenden Strafverfahren nicht objektiv, sondern habe Spaß an der Verhängung hoher Strafen und mache sich über die Angeklagten lustig. […] Dessen Internetauftritt ist insgesamt mit der gebotenen Haltung der Unvorgenommenheit eines im Bereich des Strafrechts tätigen Richters nicht zu vereinbaren.“

Das allein ist schon ein echter Klops. Was mich aber zusätzlich umtreibt, ist die Unverfrorenheit der Krähen, mit der die Richter, die über das Ablehnungsgesuch zu entscheiden hatten, ihren Kollegen das Gesäß zu retten versuchten.

Zur Begründung führte sie [gemeint sind die Krähen] aus, der Internetauftritt des Vorsitzenden betreffe ausschließlich dessen persönlichen Lebensbereich und sei offensichtlich humoristisch geprägt.

Es ist in gewissen Grenzen verständlich, daß die Atmosphäre innerhalb der Kollegenschaft nachhaltig beeinträchtigt werden kann, wenn an einem so überschaubaren Landgericht wie in Rostock einem Ablehnungsgesuch eines Angeklagten stattgegeben wird.

Aber auf dem Altar der Kollegialität die Unvoreingenommenheit des Gerichts zu schlachten, das geht nicht nur für mein Empfinden deutlich zu weit. So ein Gesuch wie das vorliegende abzulehnen, um den Vorsitzenden im Verfahren zu halten, scheint mir ein Beleg dafür zu sein, daß es kein Fehler wäre, die gesamte Kammer zum Aktenabstauben mit dem Zierlinienpinsel ins Archiv zu versetzen.

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Bild: © Kenneth Brockmann / pixelio.de

Dieser Beitrag wurde unter Justiz, Richter veröffentlicht.

18 Antworten auf Ein Zierlinienpinsel für die Rostocker Krähen

  1. 1
    Sebastian says:

    Insbesondere könnte man als Kollegen Richter ja deutlich darauf abstellen, dass man zwar nicht von einer Befangenheit des Kollegen ausgeht und dass er eigentlich über jeden Zweifel erhaben ist, aber eben die pure Besorgnis der Befangenheit ausreicht, für die es bei solchen öffentlichen Äußerungen eben objektive Gründe gibt. Ich gehe davon aus, dass die Rostocker Kollegen da schon die Möglichkeit gehabt hätten, mit dem Spaßvogel pfleglicher umzugehen, als dies jetzt der BGH tat (tun musste)…

  2. 2
    Mirko Laudon says:

    Und hier dann der Originalpost in seiner ganzen Schönheit.

  3. 3
    Alles Wuscht says:

    @Mirko
    Danke für das Foto in seiner ganzen Schönheit. So bekommt eine miese Geschichte auch ein Gesicht.
    Bei Lawblog schrieb jemand: [Zitat gelöscht. crh].

    • Wenn das jemand dort geschrieben hat, heißt das nicht, daß das auch hier jemand lesen will. crh
  4. 4
    Ein Ermittlungsrichter says:

    Damit wenigstens einer mal auch für den Kollegen, auf den jetzt alle einhacken (obwohl ihn so gut wie niemand kennt), Partei ergreift: Vielleicht ist das Facebook-Posting kein unverstellter Blick in eine zynische Gesinnung, sondern einfach nur Ausdruck eines naiven Umgangs mit sozialen Medien durch einen älteren Herren, der nicht mit ihnen aufgewachsen ist.

    Ich muss eines vorab einräumen: Auch ich habe in meinem Schrank das eine odere andere T-Shirt mit einem Aufdruck, dass dem JVA-Shirt vergleichbar ist (und falls jemand wissen will, woher: so was ist ein beliebtes „originelles“ Geschenk an Strafrichter von Freunden, Verwandten und manchmal sogar Kollegen). Und manchmal trage ich die Dinger auch: Etwa in meinen eigenen vier Wänden. Oder bei Freunden, die nicht nur mich kennen, sondern auch meine Einstellung zu meiner Arbeit, und die deshalb einordnen können, dass ich durch das Tragen eines solchen T-Shirts gerade nicht meine innere Einstellung zu meiner Arbeit herausposaune, sondern eher mit dem Bild spiele, dass man von einem Haftrichter haben kann.

    Fotos von mir in solchen T-Shirts gibt es meiner Kenntnis nach nicht. Und wenn es sie gäbe, käme ich niemals auf die Idee, diese (noch dazu öffentlich) auf Facebook zu posten, wo sie aus dem Zusammenhang gerissen werden können. Das erste was im Internet und auf sozialen Medien immer verloren geht, ist nämlich die ironische Distanz: Man sieht Sätzen (noch dazu kurzen und drastischen), die man nur geschrieben sieht, nicht an, ob sie ernst oder ironisch gemeint sind, wenn man (anders als bei gesprochener Sprache) keinen Unterton hört.

    Vielleicht sollte man daher zumindest die Möglichkeit erwägen, dass auch der besagte Kollege hier nicht sein wahres Innerstes offenbart hat, sondern einfach nur einen Schnappschuss von einer privaten Feier gepostet hat (in Verkennung der Wirkungsweise sozialer Medien) und auf launische Kommentare ebenso launisch reagiert hat. Ich will noch nicht einmal ausschließen, dass durch eine aussagekräftige dienstliche Stellungnahme (die der Kollege allerdings verweigert hat) die Besorgnis der Befangenheit auch in einer den BGH befriedigenden Art und Weise hätte entkräftet werden können.

    • Ihre (teils zutreffenden) Ausführungen möchte ich mit dem Kommentar eines auf Facebook aktiven RiOLG a.D. ergänzen:
       

      crh

  5. 5
    Stimme der Vernunft says:

    Auf dem T-Shirt wird ein Werbespruch aus dem Bausparkassengewerbe verfremdet, um das „Strafjustizgewerbe“ zu verhohnepipeln. Dem irgendeine ernstliche Bedeutung beizumessen, die bei einem vernünftigen Angeklagten die Besorgnis der Befangenheit hervorrufen kann, ist doch wohl ziemlich fernliegend. Auch Richter müssen in ihrer Freizeit Witze über ihren Beruf machen dürfen. Und wenn sie das dürfen, kann es nicht darauf ankommen, ob es nur die anwesenden Kumpels mitbekommen oder über Facebook ein paar Leute mehr.

  6. 6
    Duden Dude says:

    „Geliked“ – was soll das bitteschön für ein Wort sein, lieber BGH, bzw. wie möchte man diese Beugung begründen? Wenn es denn sein muss, sollte man gelikt schreiben. Sieht komisch aus, macht aber wenigstens Sinn.

  7. 7
    Mitleser says:

    2. Fürsprecher hier:
    Dieser arme, etwas naive Richter wird völlig zu Unrecht gebasht: Er hat lediglich Werbung für ein hochklassiges Architekturbüro* getragen. Seine Kollegen in HRO wussten das natürlich und konnten das T-Shirt deshalb einordnen.
    Ob dem BGH einfach der Sinn für das Schöne fehlt oder Sie auf den ganz offensichtlich gehobenen Lebensstil und Umgang des leidgeprüften Herrn neidisch waren vermag ich natürlich nicht zu sagen.
    So war das, gaaanz bestimmt!

    @Duden Dude, #6
    Nö, gelikt wäre definitiv falsch, denn der Wortstamm ist „like“ bzw. sogar das Präteritum „liked“. Im Englischen sagt man „He liked it“ (die Genderista natürlich „It liked it“) und da ist eine schöne und intuitiv verständliche Verdenglischung dann schon „geliked“.

    * http://www.jva.no/

  8. 8
    Matthias says:

    Wieder eines von unzähligen Einzelfällen dafür, dass es der deutschen Justiz an Fehlerkultur fehlt.
    Eindrucksvoll durch einen Ermittlungsrichter belegt, der den armen Kollegen in Schutz nimmt, anstatt sich auch nur ansatzweise mit dem Empfinden eines verständigen Angeklagten auseinander zu setzen.
    Dazu passt dann auch die Entscheidung der Dienstvorgesetzten, die meinen, eine zu Recht festgestellte Besorgnis der Befangenheit sei eine Strafe für einen Richter.
    Darauf einen Liebermann.

  9. 9

    Wieder einmal dürfte der wahre Grund für diese Entscheidung nicht in der Begründung enthalten sein.

    Auch fehlt ein belegbarer konkreter Bezug zu dem Verfahren, über das entschieden wurde , was will man jetzt machen? Jedes Verfahren, an dem der fragliche Richter beteiligt ist, wegen Befangenheit auf Eis legen ?

    Die unfreiwillige Bierreklame dürfte auch dienstrechtlich eher eine Bagatelle sein.

    Die Botschaft lautet daher:

    Vorsicht mit Facebook – Accounts !

  10. 10
    hend says:

    Hallo zusammen,

    Ich will nicht bewerten, ob die via Facebookaccount veröffentlichen Fotos des betreffenden Richters in irgendeinem Verhältnis zum Befangenheitsantrag des Klägers oder weiterer Kläger steht – das hat ja der BGH schon erledigt und vermutlich wurden in mehreren Instanzen beide Seiten gehört.
    Vielleicht war es Naivität, vielleicht war es aber auch Arroganz und gerade weil das so klar nicht ersehbar ist, sind Befangenheitsanträge nicht kleinlich, sondern das Mittel der Wahl und im Grunde obligatorisch – über diese Anträge wird ja dann wiederum entschieden und als Begründung für den Antrag reich „Da gab es diese Facebookgeschichte und ein entsprechendes Urteil“ eben nicht aus. Vermutlich hätte es das schon nicht in diesem Fall, wenn das LG-HRO geschickter argumentiert hätte – sie hätten sogar die Wahl gehabt, dem Antrag stattzugeben, der Richter hätte daraufhin seine Seite geändert und es wäre niemandem aufgefallen – das wirklich *so* zum BGH zu eskalieren finde ich schon irritierend und irgendwie vermute ich hier eine ordentliche Portion Arroganz.
    Nicht weniger irritiert mich aber die Argumente, dass Richter doch auch „nur“ Menschen wären und man dann doch Nachsichtig sein müsse und ihre Privatsphäre doch vom Amt trennen müsse.
    Nein, muss man nicht, kann man nicht, und darf man nicht. Richter sind die Judikative unseres Landes und als solcher unterstellen wir Ihnen zunächst einmal eine höhere Integrität, Glaubwürdigkeit und Kompetenz als dem Normalbürger. Diesem Anspruch müssen sie nun einmal gerecht werden, im Beruf und wie auch im Privatleben. Im schlimmsten Fall sind sie eben nicht amtswürdig oder -tauglich, in anderen Fällen besteht eben der Verdacht der Befangenheit. Natürlich messe ich hier mit zweierlei Maß, aber Integrität lässt sich eben nicht einfach mit zwei Staatsexamina prüfen.
    Ähnliche Argumente hört man ja auch über parlamentarische Mandatsträger, die ihre Steuererklärungen nicht veröffentlicht sehen wollen und sich beschweren, dass sie dann Menschen 2. Klasse wären – das sind sie nicht. Sie sind sogar privilegiert, weil wir sie legitimieren und Ihnen Rechte anvertrauen – das darf doch durchaus mit der Bedingung der Überprüfbarkeit der Integrität einhergehen.
    Das alles heißt nicht, dass Menschen nicht fehlbar wären – wir dürfen aber zurecht von Vertretern der Staatsgewalten erwarten, dass sie weniger fehlbar sind als „der Rest“ und im Zweifelsfall eben sanktioniert werden – und sei es mit Hilfe eines begründeten Befangenheitsantrags – was übrigens wirklich keine große Klatsche ist. Andere Menschen haben für weniger Berufsverbote bekommen.

    Schöne Grüße,
    Hend

  11. 11
    Engywuck says:

    „Das ist mein ‚Wenn du raus kommst, bin ich in Rente‘-Blick“ — *könnte* man natürlich auch so interpretieren, dass er dann auch beispielsweise den ’schon wieder ein zu Unrecht Angeklagter‘-Blick draufhat. Rein theoretisch jedenfalls.

    Dass so ein Post die „Besorgnis der Befangenheit“ jedenfalls nicht widerlegt ist allerdings klar.

  12. 12
    Mitleser says:

    Sorry, dass es ausgerechnet das „Witzblatt“ ist, aber Justillon vermeldet (ernsthaft) bereits NULL Konsequenzen für den Herrn Richter:
    http://justillon.de/2016/02/die-jva-gibt-ihnen-auch-in-zukunft-ein-zuhause/

    P.S. Sagte ich doch, war nuuur Werbung ;)

  13. 13
    Thomas Krause, Esq. says:

    Was einige Kommentatoren übersehen, ist der Umstand, dass es nicht das Bild alleine ist. Der Vorsitzende hat es entsprechend kommentiert. Man muss schon die Gesamtumstände bewerten: Einfach nur geschmacklos.

    Ein weiterer Umstand der Bewertung, der hier von einigen übersehen wird, ist, dass der Typ der lustigste und netteste Richter auf Erden sein kann. Es kommt nicht auf konkrete Befangenheit an – sondern auf die BESORGNIS. Wie naiv müsste man sein, hier unbesorgt zu sein?

  14. 14
    Stimme der Vernunft says:

    @ Thomas Krause, Esq.: Ja, geschmacklos schon, aber immer noch ein offensichtlich nicht ernstgemeinter WITZ!! Auf einer privaten Grillparty vor zwei Jahren! Ich würde keinem Angeklagten abnehmen, dass ihn das im Ernst besorgt macht. Oder würde es Sie im Ernst besorgt machen, wenn Sie erführen, dass der Chirurg, der Sie demnächst operieren soll, auf Gartenpartys geschmacklose Sprüche über die Überlebensquote seiner Patienten ablässt?

  15. 15
    Thomas Krause, Esq. says:

    @ Stimme der Vernunft
    Mit der „Offensichtlichkeit“ kann es nicht weit her sein, wenn der BGH und diverse renommierte Blogger so gar nicht lachen können.

    Im Ürigen empfehle ich Ihnen, sich mal mit einem Psychologen zu unterhalten, wie der das Gesamtbild einschätzt, welches der Richter hier gibt.

    Letztlich steckt noch immer ein Funken Wahrheit in jedem Scherz.

  16. 16
    RAHH says:

    @Stimme der Vernunft: Ich kann in Ihrem und den weiteren ähnlichen Beiträgen keine Vernunft erkennen, sondern falsche Solidarität mit (ggf.) Richterkollegen.

    Ich finde es vollkommen unbegreiflich, dass ein Vorsitzender Richter einer Großen Strafkammer am Landgericht ein solches Bild auf einer öffentlich und für jedermann zugänglichen FB-Seite einstellt und hierfür nun noch in Schutz genommen wird.

    Ich finde es kaum noch nachvollziehbar – auch nicht wenn man die Äußerungen hier als wohlmeinende Kollegialität interpretiert – wie Berufsrichter es erträglich finden können, wenn einer Ihrer Kollegen offenkundig nicht in der Lage ist, einzuschätzen, wie ein solches FB-Profilbild auf einen Angeklagten und die Öffentlichkeit wirken muss.

    Es ist eine beispiellose Unverfrorenheit und zeugt davon, dass auch die hier solidarische Kollegenschaft offenbar den Bezug zu Ihrem Beruf, der Wirkung von Freiheitsstrafen auf den Betroffenen, deren Familien und dem notwendigen Minimum von Würde eines Strafgerichts vollständig verloren zu haben scheint!

    Eine Strafkammer verlangt den Respekt aller Verfahrensbeteiligten sowie der anwesenden Öffentlichkeit, indem sich diese zu Verfahrensbeginn und bei der Urteilsverkündung erheben. Zuwiderhandlungen können mit sitzungspolizeilichen Maßnahmen geahndet werden.

    Es dürfte von den Mitgliedern einer Großen Strafkammern (und insbesondere dem Vorsitzenden) nicht zu viel verlangt sein, auf solche Späßchen auf Kosten von Verurteilten mit hohen Freiheitsstrafen wenigstens zu verzichten.

    Der BGH hat ganz vollkommen zu Recht und auch noch unzweideutig herausgestellt, dass das Facebook-Profil mit der gebotenen Haltung der Unvorgenommenheit eines im Bereich des Strafrechts tätigen Richters nicht zu vereinbaren ist. Dem sollte vor dem Hintergrund des FB-Profils nichts, aber auch gar nicht mehr hinzuzufügen sein.

    Die Chuzpe, soweit es sich bei den Kommentatoren hier tatsächlich um Berufsrichter halten sollte, muss man erst einmal haben, bei dem in Rede stehenden öffentlichen Bild und den dazugehörenden Kommentaren, um Verständnis für diesen Vorsitzenden zu bitten. Dies belegt nmA allein, dass hinsichtlich des Berufsverständnisses von Richtern am Landgericht Rostock (und ggf. anderswo) etwas aus den Fugen geraten und die erforderliche Sensibilität bzgl. ihrer Berufsausübung verloren gegangen ist.

    Ich wäre zutiefst bestürzt, wenn der Vorgang folgenlos bleibt und hoffe sehr, dass sich die lokale Strafverteidigervereinigung vor Ort in Rostock diese am Landgericht Rostock offenbar ubiquitäre Auffassung vom Berufsstand eines Richters nicht bieten lassen und den nun folgenden Umgang mit dem Vorsitzenden und den Zuständen am Landgericht Rostock im Blick der Öffentlichkeit halten wird.

  17. 17
    Mitleser says:

    @Thomas Krause, Esq.
    Ich denke zwar, dass so ein T-Shirt zum Ausdruck bringt, wenigstens der mitleidslosen „Selbst schuld!“/“Hättste früher dran denken sollen!“-Fraktion angehört, siehe aber auch den Beitrag von „Ein Ermittlungsrichter“, #4 – beliebtes Geschenk unter Kollegen.

  18. 18

    […] ein Zuhause: JVA…“. oder: Das unfassbare Facebook-Profil eines StK-Vorsitzenden), und dazu dann Ein Zierlinienpinsel für die Rostocker Krähen, und […]