Entschuldigungsverfahren

Manchmal reicht ein einziges Wort, um sich von der Qualität der anwaltlichen Dienstleistung überzeugen zu können.

Entschuldigungsverfahren

Sorry, aber so wird das nix, lieber Kollege.

Dieser Beitrag wurde unter Rechtsanwälte veröffentlicht.

8 Antworten auf Entschuldigungsverfahren

  1. 1

    Kühl (passend zur bisherigen April-Wetterlage)!
    Unter in Anspruchnahme der Fantasie lässt sich konstruieren, dass dieser Absatz ggf. sogar ein Massentextbaustein aus einer Vielzahl selbstgebastelter Vorlagen darstellt und damit multipel in Umlauf gebracht worden ist (hilfweise: sein könnte).

    Eine Entschuldigung ist auch eine Art – ein kunstvoller Baustein – der Wiedergutmachung. Das sehe ich nicht als verwerflich an.
    Meine persönlichen Grenzen sähe ich als erreicht an, wenn sich (m)ein Anwalt bei der Gegenpartei dafür entschuldigt, dass sein(e) Mandant(in) es wagte, überhaupt auf die Welt zu kommen.

  2. 2
    RA Herfort says:

    Vlt. hat sich der Kollege dieses Machwerkes bedient:
    Arbeitshilfe InsO – Ein Praxishandbuch für die Beratung und Vertretung im Entschuldigungsverfahren, (Hrsg), Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e V, 2001

    Es wäre eine Erklärung. Die Qualität der Anwaltsleistung kann ich hieraus aber nicht erkennen.

  3. 3
    timon1973 says:

    Die Spracherkennung ist eben unaufhaltsam auch im anwaltlichen Bereich auf dem Vormarsch. Ich habe da schon die dollsten Schreiben erhalten – offensichtlich in eine Diktiergerät-App diktiert, an den Rechner angeschlossen und unredigiert als Schreiben rausgeschickt. Teilweise mussten wir raten, auf was der werte Kollege hinaus wollte.

  4. 4
    Fry says:

    *auch* im anwaltlichen Bereich?

    Ich kenne Diktiergeräte/Spracherkennung nur von Ärzten und Juristen. Ein behinderter Anwalt hat mich mal mit seinem System beeindruckt.

    Ansonsten kenne ich nur Leute, die Emails und Briefe tippen. Selbst das „Tippen lassen“ lässt nach, Vertraulichkeit geht vor Bequemlichkeit. Jedenfalls für mich.

  5. 5
    Miraculix says:

    automatische Rechtschreibkorrektur?

    Man sollte solche Funktionen abstellen und
    sich mehr auf seinen Verstand verlassen.

  6. 6
    Kai says:

    Herr Hoenig ist wohl nicht verheiratet. Sonst würde er das Entschuldigungsverfahren in und auswendig und mit allen Taktiken und Fallstricken kennnen.

  7. 7
    Catweazle says:

    Ein Rechtsbegriff ist „Entschuldungsverfahren“ jedenfalls auch nicht.

  8. 8
    RA Ullrich says:

    Na ja, sicher ein ebenso amüsanter wie peinlicher Schreibfehler, aber der belegt m.E. im Zweifel nur, dass entweder die Spracherkennungssoftware oder die tippende Angestellte oder die Autokorrektur das Wort Entschuldungsverfahren nicht kannte und dass der Kollege vielleicht etwas zu flüchtig Korrektur liest. Dabei ist indes zu berücksichtigen, dass der Verfasser eines Textes gerade solche Fehler beim Durchlesen leicht übersehen kann, da er ja weiß, wie das Wort heißen müsste, und es dementsprechend beim schnellen Lesen eventuell auch dann richtig „liest“, wenn es tatsächlich nur so ähnlich aber falsch dasteht. Sagt über die tatsächliche Qualität der Arbeit nicht viel aus, kommt in den besten Familien vor.

    (Ich denke da an mein Lieblingszitat aus einem jugendgerichtlichen Urteil, das auf ähnliche Weise entstanden sein muss: „Der Angeklagte war zur Tatzeit Heranwachsender, jedoch liegen in seiner Entwicklung erhebliche Defizite vor, so dass er hinsichtlich seiner geistigen Reife noch einem Jugendrichter gleichzustellen war.“