Erfolgreiche Weiterbildung zum Kaffeeröster

Die Zubereitung von Caffè allein ist schon an gehobene Voraussetzungen geknüpft und – wenn es gut werden soll – auch nicht ganz trivial.

Aber gemäß der Regel „Stillstand ist Rückschritt“ entwickeln wir uns weiter. Mein „kleiner“ Bruder hat mich heute mit dieser Fortbildungs-Bescheinigung überrascht; er darf sich nun Kaffeeröster nennen:

Kaffeeröster

Nun steht der „Marienborner Mischung“ (und vielleicht auch einem Strafverteidiger-Caffè: „Schwarz wie die Nacht und heiß wie die Hölle“) aus der Rösterei Hoenig nichts mehr im Wege.

Jedenfalls: Einen herzlichen Glückwunsch aus Kreuzberg nach Siegen für diesen Fortbildungserfolg

Dieser Beitrag wurde unter Kanzlei Hoenig Info veröffentlicht.

6 Antworten auf Erfolgreiche Weiterbildung zum Kaffeeröster

  1. 1
    Michael says:

    Auch von mir Gratulation. Schönes Seminar, da hätte ich auch Lust drauf.

    Punkt 7 im Seminar hat mit der Kaffeesteuer einen ernsten Hintergrund. Mit diesem nationalen deutschen Sonderweg kann man sich leicht wegen Centbeträgen in ernste Schwierigkeiten bringen.

    Was vielen nicht klar ist: Es gibt zwar eine Reisefreigrenze, aber es gibt keine Freimenge beim Onlineversand – weder innerhalb der EU noch aus Drittstaaten. Es muss jeder Cent beim zuständigen Zollamt in einem aufwändigen Verfahren (vorab!) angemeldet und versteuert werden. Auch, wenn es nur 1 ct ist! Gnadenlos werden deswegen Steuerstrafverfahren angestoßen.

    Ich habe vor Jahren mal eine Tasse aus USA bestellt und dort war eine Miniportion gemahlener Kaffee beigefügt: Ein Riesentheater bei der von mir blöderweise initiierten (nachträglichen) Verzollung. Ich glaube 7 ct musste ich entrichten, nach langem Schriftverkehr und den wildesten Drohungen, was mir alles im Wiederholungsfall widerfährt. Auch wurde mir in dem sehr langen Bescheid (Porto 1,45 €) ein Verzollungsverfahren erklärt, das für die Abfertigung von Schiffsladungen geeignet scheint aber bei 100 g Kaffee schon reichlich merkwürdig anmutet.

    Herr RA Hoenig, Sie sollten es Ihrem Bruder gleichtun und auch dieses Seminar als juristische Fortbildung besuchen. Ich kann Ihnen in diesem Zuge meinen Steuerbescheid vom HZA als Begleitunterlage zukommen lassen.

  2. 2
    doppelfish says:

    Gut, die Grundlagen sind gelegt. Möge er mit viel Geduld, Spass und Nasen- und Fingerspitzengefühl loslegen!

  3. 3
    Duncan says:

    Ach, die Drogensucht liegt in der Familie. Das erklärt einiges…
    Und immer schön vorsichtig, nicht zu heiß und nicht überdosieren, auch das gute Zeug nicht.
    ;-)

  4. 4

    Moin Duncan,
    Drogensucht ist aber ein unschöner Begriff!
    Ich finde, dass dieser Spruch viel besser paßt:
    „Das Leben ist viel zu kurz für schlechten Kaffee!“
    Gruß aus dem Siegerland
    Burkhard

  5. 5
    Duncan says:

    @ Gebrüder Hoenig: och, rein technisch stimmt das mit der Droge schon. Ich habe ja mal ein paar eifrigen Polizisten vorgeschlagen so als gutes Vorbild mit einem drogenfreien Polizeirevier anzufangen, allein nach Ankündigung zum Entzug von Schokolade und Kaffee wurde Arbeitsunfähigkeit vermeldet….

  6. 6
    K75 S says:

    @Duncan: Hier ist zwischen Drogen und Dopingmitteln zu unterscheiden. ;-)