Erlaubt? Verboten? Strafbar?

Grenzen sind dazu da, an sie heranzutreten. Ein Rätsel für Liebhaber von Pozileifahrzeugen.

Leipzig_Paulizei 1

Ist hier die Grenze überschritten? Welche? Warum nicht?

Danke an Regina Warnecke für die Übersendung dieses Fotos.
__
Bild: © Corinna James

Dieser Beitrag wurde unter Allgemeines (Wanne), Kanzlei-Wanne veröffentlicht.

8 Antworten auf Erlaubt? Verboten? Strafbar?

  1. 1
  2. 2
    Steffen says:

    Wenn’s reflektiert isses verboten…
    Strafbar allerdings nicht.

  3. 3
    Olli says:

    Erlaubt, sofern nicht retroreflektierend.
    Keine Hoheitszeichen, keine Sondersignalanlage.
    Bonusfrage: viele Streifenwarben haben auch Werbeaufkleber für Nachwuchsrekrutierung. Wäre die auf diesem Auto hier erlaubt?

  4. 4

    Bedenkllich finde ich in Tateinheit real existierender schriftsprachlicher Kompetenzen (Feldstudie Internet) den Schriftzug „Paulizei“, der für viele Individuen zum gefährlichen Verwechseln mit dem Markennamen „Polizei“ sein wird.

    Waschechte St.-Pauli-Fans werden sich sicherlich freuen und das Gesamtkonzept wenigstens legitim finden.

    Das zur Diskussion gestellte Bild strahlt zumindest eine gewisse Sicherheit aus.

    Tiefer laienjuristisch möchte ich mich nicht in die Auseinandersetzung begeben, da nicht ausgeschlossen ist, dass das unter dem Objekt der Wissbegierde liegende Grundstück ggf. privater Widmung entspricht. In dem Falle wäre dann sogar eine Sondersignalanlage polizeilicher Prägung kein wirklich justiziables Problem (sofern die Grundstücksgrenzen Richtung Außenwelt nicht überschritten würden).

  5. 5
    whocares says:

    Ich würde sagen, solange die Paulizei nicht retroreflektierend ist, ist die Grenze nicht überschritten. Es gibt hier in der Nähe, in Köln, schon seit zig Jahren die „Polente“, ein 2CV (vulgo „Ente“, daher das Wortspiel Pol-Ente), die mit grün-weißer Lackierung eben jenes Polente aufgeschrieben hat – soweit ich weiß, ist das damals sogar gerichtlich geklärt worden, ob das so darf. Mittlerweile hat die echte Polizei in Schläfrig-Holzbein diese Idee auch aufgegriffen; in Kiel fährt eine „echte“ Polente rum…

  6. 6
    Roger says:

    Da fällt mir nur dieser Klassiker ein:
    Warum steht „POLIZEI“ immer auf der Fahrer- und Beifahrertür?
    Damit die Herren und Damen wissen wo sie einsteigen müssen…

  7. 7
    WPR_bei_WBS says:

    Ach, die gute alte Polente. Nur echt mit Oberwachtmeister Hund, Hund wie Katze. Die Idee hat man sich in Köln wohl vom Kinderprogramm des ZDF abgeguckt.

  8. 8
    illson says:

    Meiners Erachtens nicht zulässig. Ich habe mal einen Bericht gelesen, in dem stand, dass die gestrichelten Reflektorstreifen den Einsatzfahrzeugen vorbehalten seien.

    • Die Reflektoren sind nach der StVZO unzulässig. Das ist richtig. crh