Ersatzlos streichen: § 265a StGB?

Was denkt ein Strafrichter über’s Schwarzfahren? Das – unter anderem – kann man sich mal in einem unterhaltsamen Podcast anhören, über den ich in der vergangenen Woche auf unserer neuen Website www.JVA-Moabit.de berichtet hatte.

Nicolas Semak von „Viertausendhertz“ spricht mit Dr. Ulf Buermeyer, seines Zeichens Richter am Landgericht Berlin, Beisitzer einer Schwurgerichtskammer.

 
Bei etwa 1:06:30 geht es um die Frage, an welcher Stelle der Richter das Strafgesetz ändern möchte. Buermeyer sieht den Reformbedarf u.a. beim Schwarzfahren (§ 265a StGB): Den Straftatbestand der Beförderungserschleichung würde er sofort abschaffen, weil er die Bestrafung des Schwarzfahrens für großen Unsinn hält. Aus seiner Sicht sei eine Sanktion als Ordnungswidrigkeit ausreichend und angemessen.

Ein Argument hat mich aufhorchen lassen; Ulf Buermeyer denkt und rechnet wirtschaftlich (bei etwa 1:09:30):

Wenn jemand wegen Schwarzfahrens zu einer Haftstrafe verurteilt wird, dann kostet das enorm viel Geld. Jeder Hafttag in den Berliner Gefängnissen kostet etwa 100 Euro. Bei 30 oder 60 Tagen Freiheitsstrafe (ich ergänze: oder Ersatzfreiheitsstrafe statt Geldstrafe) investiert das Land Berlin 3.000 bis 6.000 Euro, um diesen Menschen einzusperren.

Dafür könne man ihm viele Monate ein Sozialticket zahlen. Oder man könne mit den Kosten für die vielen tausend Hafttagen jährlich die BVG komplett kostenlos zur Verfügung stellen, wenn man auf die Inhaftierung verzichtete.

Dem möchte ich mich anschließen. Denn die Leute, die beim Schwarzfahren erwischt werden, haben in den weitaus überwiegenden Fällen keine höhere kriminelle Energie als ein Falschparker. Auch diesem Vergleich, den Ulf Buermeyer in dem Gespräch vorträgt, halte ich für überzeugend.

Soll Schwarzfahren eine Straftat bleiben?


     

 

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Dieser Beitrag wurde unter Richter, Strafrecht veröffentlicht.

19 Antworten auf Ersatzlos streichen: § 265a StGB?

  1. 1
    Willi says:

    Hallo,

    war da nicht mal was dass aus gutem Grund die Justiz eben NICHT nach wirtschaftlichen Erwägungen heraus handeln soll?

    Zu den Zahlen, ich bezweifle sehr stark dass die Kosten der „vielen tausend Hafttage“ ausreichen, um tatsächlich die BVG komplett kostenlis zur Verfügung zu stellen. Nehmen wir mal an es währen permanent 1000 Schwarzfahrer eingebuchtet, macht 365000 Hafttage im Jahr oder 36,5 Millionen Euro. Nicht grade wenig, aber im Vergleich zu den insgesamt ca. 919 Millionen Euro Einnahmen eher vernachlässigbar. Diese Aussage darf also schon mal als widerlegt gelten.

    Beim Falschparker gibt es ganz andere wirksame Sanktionsmöglichkeiten als beim Schwarzfahrer. Führerschein weg (ist in letzter Konsequenz, also da wo beim Schwarzfahrer die Gefängnisstrafe droht, durchaus möglich); Pfändung (wo ein Auto ist, ist oft auch was pfändbar, bei den Schwarzfahrern im Knast war definitiv nichts pfändbar).

    Soviel mal zu Argumenten auf der „anderen“ Seite.

  2. 2
    Kerstin says:

    Meiner Ansicht nach hinkt der Vergleich von Schwarzfahren mit dem Falschparken etwas.
    Bei Schwarzfahren handelt es sich um eine Form von Betrug. Am ehesten wäre das dann doch damit vergleichar, dass jemand bei einer Tankstelle vorfährt, tankt und anschließend das Benzin nicht bezahlt. Letzteres wäre eine Straftat.

    Mein Vorschlag wäre daher, den Tatbestand bei einer Straftat zu belassen, aber die Worte „Freiheisstrafe bis zu einem Jahr“ zu streichen. Die Konsequenz wäre, Schwarzfahren ausschließlich mit einer Geldstrafe zu bestrafen.

    Und sorry: Wenn man schon unter Bewährung steht, sollte man halt wirklich Dinge unterlassen, die die Bewährung aufheben könnten. Gerade der Preis für die BVG ist wirklich bezahlbar.

    An die Juristen: Man kommt doch wirklich nicht wegen dreimal Schwarzfahren in den Bau, oder? Das muss man dann doch schon wirklich richtig dauerhaft durchführen.

  3. 3
    Non Nomen says:

    Die Tatsache, dass sich ein Richter mal Gedanken um die Verhältnismäßigkeit der Sanktionen zur Tat macht ist positiv beachtlich. Iudex non calculat? Manchmal eben doch. Die Entpönalisierung des Schwarzafahrens auf ein Niveau der OWi wäre sehr zu begrüßen.

  4. 4
    DMHH says:

    Wie wäre wohl die Reaktion auf einen Vorschlag, Falschparken als Straftat anzusehen?
    Ernsthafte Frage. Durch Falschparken werden öffentliche Flächen der Allgemeinheit entzogen und aus ganz privaten, eigennützigen Interessen okkupiert. Wissentlich und willentlich.
    Als „Begründung“ für Falschparken kommt: „Nur kurz“, „wo denn sonst“ und „ich darf das eben!“
    Das sind 1:1 die Begründungen, die Schwarzfahrer auch bringen. „nur eine Station“, „wie soll ich sonst nach ABC kommen“, „ich darf das, weil …“

  5. 5
    Duncan says:

    „An die Juristen: Man kommt doch wirklich nicht wegen dreimal Schwarzfahren in den Bau, oder? Das muss man dann doch schon wirklich richtig dauerhaft durchführen.“

    Wegen „Schwarzfahren“ eigentlich grundsätzlich überhaupt nicht, eher wegen der daraufhin ergehenden Geldstrafe, die bei nicht begleichen halt in eine Ersatzfreiheitsstrafe umgewandelt wird. Es sitzt also k(aum)einer weil er schwarz gefahren ist, sondern weil die Strafe/Buße nicht bezahlt wurde.

    Für die Rechner: in Berlin kostete ein Hafttag im Mittel 139 € (2014 – https://www.berlin.de/justizvollzug/service/zahlen-und-fakten/) – neulich hatten wir hier genauere Zahlen zu den Ersatzfreiheitstrafen wegen „Schwarzfahren“, insbesondere in der „Plötze“. Dazu kommen die Verfahrenskosten u.a. auch die Pflichtverteidigervergütung für Herrn Hoenig (wer ihn hier nur liest, weil er ihn nicht leiden kann, kennt nun einen Weg um ihm eine Einnahmequelle zu verbauen ;-) ) aber auch dass Vorhalten entsprechender Justizressourcen. Wenn man das in die Gesamtrechnung zum fahrscheinlosen ÖPNV mit einbezieht …
    Ja, ist nur ein kleiner Part, aber nicht so klein, dass er zu vernachlässigen wäre. Der größte Effekt dürfte aus gespartem Verschleiß von Straßen und anderen Verkehrsflächen, ersparten Neubau derer und ähnlichen Effekten kommen. Je nach Detailregelung kann dafür auch eine sich daraus ergebene Mehreinnahme an Steuern gegen rechnen, klappt aber auch nur wenn man die Leute im Einwohnermeldewesen auch zeitnah als Steuerzahler in der Stadt begrüßt(anmeldet)….

    Noch ein Punkt: beim RA landen wegen Schwarzfahren eigentlich eher die verzweifelten Fälle. Otto-Normal-Verbraucher als Schwarzfahrer, hat seinen Fahrschein vergessen, bezahlt zähneknirschend und fertig. Jugendsünden verlaufen zumeist analog. Kühne „Spekulanten“ ebenso. Wer nicht zahlt ist selten kategorischer Querulant oder wohl viel häufiger hilfebedürftig, weil er sein Leben nicht organisiert bekommt. Sei es aus Drogenmissbrauch, psychischen Defekten, intellektuellen Defiziten oder ähnlichem, gerne wild kombiniert. Eine Haft ist da in den seltensten Fällen hilfreich.

  6. 6

    Recht hat der Mann! Beförderungserschleichung ist keine Straftat. Der sozial-ethische Unwertgehalt einer Straftat ist beim „Schwarzfahren“ nicht vorhanden. Dies kann effizienter und schneller mit einer OWi geahndet werden. In der öffentlichen Wahrnehmung ist das „Schwarzfahren“ schon lange auf der Schwelle einer OWi angekommen. Mit dem Betrug hat das „Schwarzfahren“ schon lange nichts mehr zu tun. Auch in Zeiten, in denen unsinnigerweise stets höhere Strafen oder die Herabsetzung der Altersgrenze zur Strafmündigkeit gefordert wird, sollte doch mal mit Augenmaß vorgegangen werden. Der o.g. Richter scheint sich dieses bewahrt zu haben.

    An die Nichtjuristen: Ja, ich/ wir haben auch schon „Schwarzfahrer“ in die JVA wandern sehen (natürlich nur selten, aufgrund der fantastischen Verteidigung durch crh und weiteren engagierten Kollegen, die nicht bloße Verurteilungsbegleitung anbieten).

  7. 7
    Mitleser says:

    …ich habe mal mit „Nein, allenfalls eine Ordnungswidrigkeit…“ gestimmt, aber nur weil es keine Option „Nein, allenfalls eine Ordnungswidrigkeit wie Falschparken oder Zuschnellfahren, aber die Bussen sollen mit der Anzahl Wiederholungen exponentiell steigen und in Tagessätzen gerechnet werden“ gab.
    Denn das OWiG macht aus dem Recht ein Zwei-Klassen-Recht: Wer es sich leisten kann, zahlt halt lieber die 20 EUR Busse für’s Falschparken, als lange nach einem Parkplatz zu suchen*.

    Da Sie das „Zuschnellfahren“ schon ansprachen: Da wünsche ich mir ernsthaft Schweizer Recht nach D!

    @Kerstin, #2
    Hmm, und ein Parkplatz ist gratis? Den ohne zu zahlen zu benutzen ist ebenso Betrug (-> schon wären wir beim exponentiell steigenden Risiko für den Delinquenten).
    Wenn man die Tagessätze nicht zahlen kann und nicht abarbeiten will, dann schon. BTW: Man kommt (bei ein wenig ‚bösem Willen‘ der Behörden) auch für eine unbezahlte OWiG-Busse oder als ernsthafter GEZ-Verweigerer in den Bau. Siehe Kommentar 14 hier: https://www.kanzlei-hoenig.de/2016/spam-vom-gefaengnisdirektor/#comments

    @DMHH, #4
    Das wäre eine ernsthafte Alternative zum Downgrade des Schwarzfahrens. Mal ab von den Kosten wäre ich ein grosser Fan davon (weil es endlich auch die Wohlhabenden Falschparker träfe – insbesondere das freche Pack mit den SUVs in 2. Reihe, auf dem Fuss- oder Radweg, etc. pp.). Am Ende ist es ebenfalls ein Erschleichen einer Leistung.

    @Duncan, #5
    Sie vergassen die Möglichkeit, die Tagessätze mit je 1 Tag gemeinnütziger Arbeit abarbeiten zu können. Das sollte nun gerade Hartzern wirklich zumutbar sein.

    * erwähnte ich schon die Versicherungsmathematik? Wenn ich nur bei jedem 10. Falschparken gebüsst werde, kostet mich jedes Falschparken genau 2 EUR. Dafür soll ich einen Parkplatz suchen und dort 1.50 EUR zahlen?! Witz komm raus!

  8. 8

    Als größter Fan der BVG und Bahn bin ich der Auffassung, dass das Nichtvorhalten eines effektiven Kontrollsystems ähnliche Rechtsfolgen nach sich ziehen sollte wie im Bereich der strafrechtlichen Haftung von Vorständen im Fall eines fehlenden
    Compliance – Systems. Solche Systeme dienen der organisatorischen Vorbeugung und Verhinderung von Straftaten.

    Fehlt ein solches System und werden in dem betroffenen Unternehmen Straftaten begangen, dann haften die Vorstandsmitglieder, oder auch
    GmbH-Geschäftsführer persönlich mit, und zwar strafrechtlich. So sieht es zum Beispiel der Bundesgerichtshof. Sie haften auch dann, wenn sie selbst nicht an der Begehung von Straftaten unmittelbar beteiligt waren. Das kann unter Umständen sehr, sehr teuer werden.

    Wenn das Schwarzfahren zum Massendelikt geworden ist, dann kann man auf das Nichtvorhandensein eines effektiven Kontrollsystems schließen. Auch soll es in der Vergangenheit schon zu massiven Fahrplanreduzierungen gekommen sein, weil man die nötigen Sicherheitsvorkehrungen für die Züge nicht geschaffen hatte ( in Berlin ).

    Um wieder Platz in der einen oder anderen JVA für wirkliche Straftäter zu schaffen, ist es an sich ausreichend, wenn der jeweilige Generalstaatsanwalt oder Justizsenator eine allgemeine Weisung erlässt, nach der Vergehen nach 265 a StGB nur in Ausnahmefällen verfolgt werden. Es wäre sicher kein Problem, den besagten Paragrafen einfach zu streichen und die Geldbußen für die inkriminierten Aktivitäten deutlich nach oben zu setzen.

    Die trübe Vision am Schluss: in bestimmten Amtsstuben stapeln sich dann Berge von Akten mit unerledigten Erzwingungshaft – Vorgängen …

  9. 9
    Der wahre T1000 says:

    Ich verstehe die ganze Diskussion nicht wirklich. Wer ohne Fahrschein unterwegs ist und erwischt wird, der zahlt ein erhöhtes Ticket und bei Wiederholungstätern kommt eine Geldbuße (Tagessätze) dazu. Kurz: wie bei anderen Ordnungswidrigkeiten kostet Fehlverhalten Geld. Das wars.

    Dass die Leute dann nicht bezahlen und deswegen einfahren, das haben sie doch selbst zu verantworten, indem sie nicht bezahlen und die Sache gleich doppelt falsch machen. Nämlich erst Schwarzfahren und dann nicht dazu stehen wollen.

    Genauso könnte man im Übrigen auch bei Falschparken verfahren. Wers macht bekommt ein Knöllchen. Und wer es nicht bezahlt, der fährt ein. Würde ich ok finden. Man hat es selbst in der Hand: sowohl das Ticket als auch die Haft kann man vermeiden.

    Würde man die Strafbarkeit § 265 StGB abschaffen, dann könnte jeder ohne Geld beliebig Schwarzfahren, denn es drohen (außer Schulden) keine weiteren Konsequenzen, wegen Wegfall der Ersatzhaft. Sozusagen dauerhaftes Hartz4-Freiticket. Das kann es nicht sein. Wenn man das möchte, dann sollte man auch so ehrlich sein und den Leuten ein solches Ticket kaufen.

    Mit der gleichen Begründung – das soll nur eine Ordnungswidrigkeit sein – könnte man Diebstahl gleich auch entkriminalisieren. Da wird auch jemand finanziell geschädigt. Ob der Schaden im Verlust einer Sache oder der fehlenden Einnahme (welche zur Begleichung der Kosten benötigt wird) besteht, dürfte nur gradueller Natur sein.

    • Sie lassen verschiedene Aspekte unberücksichtigt:
       
      1. Es gibt Menschen, die mobil sein müssen, aber kein Geld dafür haben (zB. der Kranke zur ärztl. Versorgung, oder der Mittellose zur Behörde…). Die werden erwischt, bekommen eine Geldstrafe, die sie nicht bezahlen können und sitzen dann die Geldstrafe als Ersatzfreiheitsstrafe ab.
       
      2. Wenn man eine Geldbuße (z.B. wegen Falschparkens) nicht zahlt, gibt es Erzwingungshaft, einen Kostenbescheid und muß die Geldbuße trotzdem zahlen.
       
      3. Das mit dem Ladendiebstahl hat eine ähnliche Qualität. Auch in jenem Zus’hang wird die Straflosigkeit gefordert.
      crh
  10. 10
    Kaputtnik says:

    An einer Stelle beisst sich die Katze in den Schwanz.
    Ob owi oder Straftat ist am Ende egal, wenn nicht gezählt wird oder nicht gezählt werden kann. Dann kommt es eben zur erzwienungshaft oder ersatzhaft.
    Am Ende stehen es aber die aufgeführten kosten.

  11. 11
    RARO says:

    „Es gibt Menschen, die mobil sein müssen, aber kein Geld dafür haben (zB. der Kranke zur ärztl. Versorgung, oder der Mittellose zur Behörde…“

    Ein Sozialticket kostet rund 35€ / 1€ am Tag.

    Kann nicht erwartet werden, dass als allererstes von den zur Verfügung stehenden Mitteln (ALG2?) die notwendigsten Bedürfnisse – dazu zählt Mobilität – bezahlt werden? Könnte es sein, dass manche ihre Prioritäten hier falsch setzen?* Dann, sobald das Geld alle ist, fahren sie schwarz und werden erwischt. Wo liegt also der Fehler?

    (*Ich habe selber ALG2 bezogen und für mich war es sonnenklar, dass ich ein Ticket brauche, ohne wenn und aber)

  12. 12
    Mitleser says:

    @Kaputtnik, #8
    Sie vergessen die Möglichkeit, die Tagessätze durch die Ableistung von gemeinnütziger Arbeit (1 Tagessatz == 1 Tag Arbeit) abzuleisten.
    Die wirklichen Verlierer sind (’nur‘) die Aufstocker: Kein Geld zum Zahlen und keine freie Zeit zum Ableisten.

    @RARO, #9
    http://www.hartziv.org/regelbedarf.html (oder Google): Für Verkehr sind 25,45 € vorgesehen – für das Sozialticket muss der Hartzer also in anderen Bereichen einsparen. Einsparen von dem absolut Notwendigen, um „menschenwürdig leben“ zu können (höchstrichterliche Meinung).
    Wenn ich meine unabdingbaren Lebenshaltungskosten der letzten Jahre ansehe weiss auch ich, dass das locker drin liegt. Aber verlangen darf man es nicht. Ganz im Gegenteil sollte es mal Verbandsklagen geben, dass das Sozialticket nicht teurer sein darf, als der für Verkehr vorgesehene Satz (der umgekehrte Weg (Satz == Ticketkosten) geht wegen der extrem unterschiedlichen Sozialticketpreise nicht).

  13. 13
    Der wahre T1000 says:

    @Hoenig:

    „1. Es gibt Menschen, die mobil sein müssen, aber kein Geld dafür haben“

    In den staatlichen Leistungen, die hier jeder bekommen kann, ist auch ein Teil Geld für Mobilität vorgesehen. Wer stattdessen Kippen und Bier kaufen muß, der macht was falsch.

    Mit der Begründung „ich brauch das, habe aber kein Geld dafür (weil ich es mir falsch einteile)“ wollen Sie ein Verhalten legitimieren, welches nicht legitim ist. Genauso könnte man sagen: „weil ich irgendwo wohnen muß und nicht genug Geld habe, brauche ich keine Miete zahlen.“ Es lassen sich zahlreiche andere Beispiele finden, die sicher noch besser treffen.

    Wenn es (wie z.B. in den USA) keine staatliche Unterstützung außer ein paar Essensgutscheinen gäbe, dann könnte man über Ihre Argumentation nachdenken. Das ist jedoch nicht der Fall. Also: Entweder wir streichen die staatlichen Leistungen und lassen die Leute dafür klauen und Schwarzfahren („weil sie es brauchen“), oder wir lassen die Leistungen und versuchen die öffentliche Ordnung aufrecht zu erhalten.

  14. 14
    Kerstin says:

    „Es gibt Menschen, die mobil sein müssen, aber kein Geld dafür haben (zB. der Kranke zur ärztl. Versorgung, oder der Mittellose zur Behörde…“

    Das Argument kann man so nicht gelten lassen.
    Wenn ein Arbeitsloser bei der Arbeitsagentur kurzfristig vorsprechen muss, kann er die für die An- und Abreise anfallenden Kosten vollständig einreichen und bekommt sie erstattet. Und es gibt durchaus auch die Möglichkeit, den Weg zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurück zu legen, wenn einem die Kosten für den ÖPNV zu hoch sind und man das Geld lieber anderweitig verwenden möchte. Letzteres ist sicherlich nicht immer möglich, aber infolge der in Berlin vorliegenden Nähe der Bürgerämter zur Wohung durchaus oft so durchführbar.

    Wenn man krank ist, fallen die Kosten für den BVG sowieso kaum mehr ins Gewicht. Verschreibunsgsfreie Medikamente werden grundsätzlich nicht durch die Kassen erstattet und müssen selbst bezahlt werden. Bei verschreibungspflichtigen Medikamenten zahlt man 5-10 Euro an Zuzahlung pro Medikament. Viele Hilfsmittel werden sowieso nicht durch die Kasse erstattet. Ein Tag Krankenhausaufenthalt fällt je mit 10 Euro Zuzahlung ins Gewicht.

    Ich sehe es so: Man nutzt eine entgeltpflichtige Leistung. Dazu hat man zwei Möglichkeiten, die einem der BVG zur Auswahl stellt.
    a) Man zahlt vor Benutzung 2,70 Euro für die Fahrt.
    b) Man wählt die Möglichkeit, des erhöhten Beförderungsentgelts. Manchmal zahlt man hier gar nichts. Wenn man erwischt wird, zahlt man halt voll.

    Es steht jedem völlig frei, für welche Möglichkeit er sich entscheidet. Wer aber Möglichkeit b wählt, möge sich über die höheren Kosten und die Konsequenzen dann bitte nicht beschweren.

  15. 15
    Duncan says:

    „Ich sehe es so: Man nutzt eine entgeltpflichtige Leistung. Dazu hat man zwei Möglichkeiten, die einem der BVG zur Auswahl stellt.“ nun ist aber die BVG als Bahntochter ein Dienstleistungsunternehmen, dass stark politisch geführt ist und wie auch Wasser- und Stromversorger aber auch die Straßen zur Daseinsvorsorge gehören. Wann haben sie dass letzte man für die Benutzung der Straße vor ihrer Tür bezahlt? Der ÖPNV erhält hohe Zuschüsse zu seinen durch Fahrpreise erzielten Einnahmen, (Werbung lasse ich mal außen vor) nun lassen wir mal die Kontrolleties in der U-Bahn weg (Lohnkosten, dauerhaft) und regeln den Zugang zum Bahnhof/Fahrzeug über eine Elektronik, der Chip im Perso/Pass lässt sich dazu z.B. nutzen. Man ist in DE sowieso gut beraten solchen bei zu haben. Der ÖPNV wird vollständig von den Bürgen der Stadt aus Steuern finanziert, dafür fahren die Bürger der Stadt „kostenfrei“. Folge: höhere Nutzung des ÖPNV, da die kurzfristige Zahlschranke wegfällt und geringere Nutzung der Straßen und höhere Motivation sich auch in der Stadt zu melden in der man wohnt (so die Stadt dies nicht vereitelt, andere Baustelle). Schon kommen wir dahin, dass es richtig schwer wird in die Verlegenheit zu kommen schwarz zu fahren, zumindest in der eigenen Stadt. Böse ich könnte sogar ALG-2 um den Beförderungssatz kürzen/diesen Posten den anderen Verwendungen zuschlagen. ÖPNV muss so geil und attraktiv sein, dass ich gar nichts anderes nutzen möchte und nur in höchster Not auf den Komfort ÖPNV verzichte.Weil halt die Schrankwand nun doch nicht in die U-Bahn passt.

    Nochmal, die Fälle die Herrn Hoenig und vielen anderen RA wegen Schwarzfahren in die Finger bekommen, haben zumeist nicht mit rational und klar denkenden Menschen zu tun. Wir haben da Personen die Hilfe benötigen, da wäre ein psychologisch geschulter Betreuer deutlich besser zur Problembehebung geeignet als StA, Richter, JVA-Personal und RA es je leisten können.

  16. 16
    Kerstin says:

    @Duncan:
    „Wann haben sie dass letzte man für die Benutzung der Straße vor ihrer Tür bezahlt?“
    Vor etwa 2 Monaten, als ich den Jahresbetrag der KFZ-Steuer meines Autos überwiesen habe. Über die Mineralölsteuer errichte ich weitere Beträge. Und ab 2017 werde ich wohl auch die Mautgebühr für die Straßennutzung zahlen müssen.

    Ich hatte mir beim Schreiben meiner Antwort auch überlegt, ob ich formulieren soll, dass man das ALG 2 um den entsprechenden Betrag kürzen und man den Leuten besser dafür ein Ticket für den ÖPNV zur Verfügung stellen soll. Das hätte durchaus Vorteile. Ich habe es bleiben lassen, da ich denke, dass ein ALG 2 – Empfänger mündig genug ist, sich selbst um ein Ticket zu kümmern. Außerdem: Nicht jeder braucht den ÖPNV.

    Was die Attraktivität des ÖPNV angeht: Gerade Berlin hat einen außerordentlich attraktiven Nahverkehr. Flächendeckend verfügbar – sogar nachts, zeitlich sehr attraktiv getacktet und mit 2,70 Euro für das gesamte Stadtgebiet preislich sehr attraktiv. Das einzige, was man in Berlin wirklich bemängeln kann, ist die Versifftheit der U- und S-Bahnstationen und der Wägen.

    Wo ich Ihnen Recht gebe: Die Kontrolldichte muss in Berlin deutlich erhöht werden – entweder durch Zugangsbeschränkungen am Bahnsteig oder durch mehr Kontrolleure. Die Stadt Berlin hat hier im letzten Jahr den Betreiber gewechselt, der die Kontrolldichte deutlich erhöht hat. Dementsprechend hat sich die Anzahl der erwischten Schwarzfahrer innerhalb eines Jahres verzehntfacht. Das ist durchaus eine wirksame Methode, die Anzahl an Schwarzfahrern zu reduzieren.

    Kostenfreiheit wurde in Berlin durchdiskutiert. Von den Piraten wurde ein Positionspapier dazu entwickelt. Letztlich ließe sich nach diesem Papier der Monatsbeitrag von etwa 80 Euro auf eine monatliche Abgabe von je 40-60 Euro reduzieren, wenn man jedem ein Ticket zwangsweise geben würde. Das zahlt dann aber auch derjenige, der den ÖPNV überhaupt nicht nutzt. Ich selbst finde das ungerecht. Und das gäbe dann bei uns Berlinern auch echt einen Aufschrei…

  17. 17
    Der wahre T1000 says:

    Irgendwie werden hier zwei Themenbereiche vermischt.

    Das eine Thema ist die Frage. ob Schwarzfahren bestraft werden soll. Da gibt es verschiedene Meinungen. Die Einen sagen das sei eine Bagatelle, die Haft kostet zuviel, in der Haft wird entsozialisiert. Das sei nicht gut für uns alle. Die Anderen sagen man müsse Leistungen, die man in Anspruch nimmt, bezahlen und das muss auch durchgesetzt werden, weil sonst die Anarchie immer näher kommt. So ganz salopp formuliert.

    Das andere Thema ist die die Frage, wie man mit dem öffentlichen Nahverkehr umgehen soll. Da kommen dann die ewig gleichen (und oft falschen) Argumente, dass der Staat die Straßen finanzieren würde und das beim öffentlichen Nahverkehr auch machen solle usw. Das ist ein weites Feld mit sehr vielen – richtigen – Argumenten auf beiden Seiten. Letztlich dürften hier politische Entscheidungen maßgeblich sein.

    Klar ist jedenfalls, dass dieses Land von seiner Infrastruktur und von seiner Bildung lebt (ansonsten gibt es 1 Mrd. Chinesen, die sehr viel fleißiger sind). Und da stellt sich tatsächlich die Frage, warum Nahverkehr, der ein Teil der Infrastruktur ist, vernachlässigt wird (ebenso wie schnelle Internetanschlüsse).

    Man könnte durchaus überlegen daran etwas zu ändern, ganz oder teilweise. M.E. spricht nichts dagegen Hartz4-Empfängern 20 Euro weniger und einen Freifahrtschein mehr zu geben. Ich würde das richtig finden.

    Solange das aber nicht so ist, müssen sich auch diese Leute an die Regeln halten. Ich kann z.B. nicht einfach Heizöl statt Diesel tanken, nur weil „ich 10km einkaufen fahren muss und es hier keinen Bus gibt“. Das könnte man auch als Bagatelle ansehen, es wird jedoch existenzvernichtend (!) bestraft.

  18. 18
    Waschi says:

    Als StA würde ich noch zwei weitere Tatbestände auf die Wunsch-Streichliste setzen (auch wenn § 265a sicher der wichtigste ist):

    – Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, wenn’s nur zu Sachschaden gekommen ist
    – und wenn man schon dabei ist: Fischwilderei

  19. 19