Es geht auch ohne.
Der Wirtschaftsstrafkammer beim Landgericht in Frankfurt am Main fehlen zwar die rechtlichen Grundlagen – wie allen andern Strafgerichten in der Republik auch. Noch. Die digitale Akte im Strafprozeß ist gesetzlich nocht nicht (abschließend) geregelt.
Trotzdem gelingt es dem Hessischen Gericht, in einer größeren Wirtschaftsstrafsache die zahlreich versammelte Verteidigung mit einer zeitgemäßen Akteneinsicht zu versorgen. Und zwar kostengünstig.
Es gibt an der einen oder anderen Stelle zwar noch Optimierungspotential, aber die Hessen sind auf dem richtigen Weg.
Wie wird so etwas denn „altmodisch“ gelöst, wenn es z. B. Ca 20 Angeklagte und 40 Verteidiger („Piraten“prozess Hamburg) gibt? Da dauert allein die Akteneinsicht ja ein paar Monate….