Wir haben für unseren Mandanten einen recht heftigen Unfall reguliert. Der Versicherer weigerte sich zunächst, den Schaden zu ersetzen. Also haben wir für den Mandanten geklagt. Das Gericht hat den Versicherer zur Zahlung eines fünfstelligen Betrags verurteilt.
Und was macht der Versicherer?
Er zahlt immer noch nicht. Nach Ablauf der üblichen Fristen, die die Zivilrechtler kennen, haben wir dann eben förmlich die Zwangsvollstreckung angedroht. Und die dafür entstehenden Kosten – auch schon fast im lustigen vierstelligen Bereich – gleich mit in Rechnung gestellt.
Jetzt auf einmal jault der Versicherer auf.
Besser gesagt, seine Prozeßbevollmächtigten, eine namhafte Berliner Kanzlei mit sechs Anwälten, fünfe davon Fachanwälte für Versicherungs- und für Verkehrsrecht. Und was schreibt uns der qualifizierte Kollege?
Die von uns geltend gemachte Forderung der Anwaltskosten sei nicht begründet. Und warum nicht?
Ist er nicht süß? Versicherern muß man nicht drohen, die zahlen immer freiwillig!
Ja, nee. Is klar. Und Käse ist ein Gemüse.
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Bild: © Astrid Götze-Happe / pixelio.de
Der meint das wahrscheinlich sogar noch ernst.
Das Positive an Versicherungsgesellschaften:
Kontopfändung wird leicht gemacht.
Das Negative an Versicherungsgesellschaften:
Z.B. private Vorsorge im Sinne einer Berufsunfähigkeitsversicherung.
Wenn die Versicherten wüssten, dass regelmäßig Zahlungen ohne juristisches Kräftemessen nicht ausgelöst werden, dann kommt man zu dem Schluss, dass das Geschäft mit der Angst zwar ein einseitig einträgliches, aber das beruhigende Gefühl des Versicherten teuer sowie mit einer Prise Vergeblichkeit eingekauft ist.
Kein Grund zur Annahme? Hatte der Mandant dieses Optimisten nicht gerade genau diesen Grund geliefert? Nun ja, immerhin sollte der Anwalt bei einigem Nachdenken auf die Idee kommen, wie man die Annahme mühelos widerlegen kann: Indem man einen Scheck über eine ausreichend runde Summe schickt …
Natürlich zahlt jede Versicherung!
Und zwar genauso schnell wie ein Mobilfunkprovider Guthaben erstattet.
Man muss nur Log (e³/sin45°)*(Sternzeichen des Sachbearbeiters)Tage warten.
Wie kommt man denn für eine Vollstreckungsandrohung aus einem fünfstelligen Streitwert auf fast vierstellige Gebühren?
Nach meiner dunklen RVG-Erinnerung gibts dafür eine 0,3er, die auch bei einem Streitwert von 99.999 EUR „nur“ 450,90 EUR zzgl. Steuern und Auslagen betragen würde…
Wie man bei einer fünfstelligen Forderung auf eine vierstellige Gebührenforderung für die Erinnerung kommt? Das steht doch in dem Beitrag unten drunter, einfach die aktuelle Version von RA Micro verwenden.
Hat der Kollege Spaßvogel nicht auch schon mit der selben Begründung Klagabweisung beantragt?
Versuchen kann man es ja mal – evtl. ist der Empfänger ja noch nicht ganz wach.
@ct
Im Zweifel weil auf der Gegenseite 3 Gegner waren (Fahrer, Halter und Versicherer) und somit drei Androhungen ausgesprochen wurden. Wenn jetzt noch 2-3 Gläubiger am Start sind, dann werden aus 0,3 Gebühren ganz schnell deutlich mehr.
Gut, wenn man die „Kollegen“ der Gegenseite schon an der Schriftart erkennt, die sie verwenden. Die schreiben ja gerne mal solche Sachen, die kein anderer nachvollziehen kann.