Es gibt ja immer mal wieder was Neues. Diesmal sollen es ein paar Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) sein, die für die Verteidigung nützlich sein können.
Um welche es sich handelt und wie man sie im Zusammenhang mit Ablehnungsgesuchen (§ 24 StPO) im Strafverfahren „fruchtbar“ machen kann – darüber referiert am morgigen Samstag, den 19.11.2017, der geschätzte Kollege Stefan Conen auf dem GLS-Campus in Berlin Prenzlauer Berg.
Veranstalter ist der RAV. Wer sich am Samstag also nicht über das Novemberwetter ärgern möchte, kann sich hier noch anmelden.
Ich freue mich auf eine spannende Veranstaltung.
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