Bei Vodafone funktioniert die „Erhebung von Verkehrsdaten“ nach § 100g StPO nur, wenn der entsprechende richterliche Beschluß vor Feierabend eingeht.
Ich denke, dieser Hinweis der „Abteilung Unternehmenssicherheit – Behördenauskünfte“ des Mobilfunkers könnte entbehrlich sein. Jedenfalls zum Wochenende. Denn bei der Staatsanwaltschaft (die solche Beschlüsse verschickt) soll nach gesicherten allgemeinen Kenntnissen der Grundsatz gelten:
Freitags ab Eins, macht jeder seins.
Und versuchen Sie unter der Woche mal, nachmittags nach 14 Uhr einen Staatsanwalt zu erreichen: Eher wird der Mond viereckig.
Übrigens:
Wer sich bei uns „nach Feierabend“ meldet, wird mit Sicherheit auch dann noch Gehör finden. Rund um die Uhr und an 365 Tagen im Jahr. Wir sind aber auch keine Behörde und kein Mobilfunkprovider.
Für „gewöhnliche“ Telefonate mag das stimmen. Aber hat nicht jede Staatsanwaltschaft einen Bereitschaftsdienst, der auch wirklich 24/7 erreichbar und handlungsfähig ist?
Apropos: Vor ca. einem Jahr hatte sich bei mir an einem Freitag um ca. 20:00 Uhr eine Staatsanwältin gemeldet und eine sehr sinnvolle Einstellung des Verfahrens gegen unseren Mandanten vorgeschlagen. Um die Uhrzeit wäre ich eigentlich (Personal hatte ja schon längst Feierabend) gar nicht ans Telefon gegangen. Bei der am Display angezeigten Nummer war ich dann aber doch zu neugierig, wer denn da um diese Uhrzeit bei der Sta noch arbeitet.
Die Kritik finde ich jetzt ein bisschen arg billig:
– Auch Staatsanwaltschaften haben (genau wie Ihre Kanzlei) eine 24/7 Bereitschaftsnummer. Nur wird damit halt weniger Werbung gemacht…
– Wenn Sie nach 14:00 Uhr einen Staatsanwalt nicht mehr erreichen, liegt das vermutlich vor allem daran, dass Sie die Durchwahl nicht haben und an den Arbeitszeiten der Geschäftsstellen scheitern. Ich glaube nicht, dass es viele StAe gibt, die regelmäßig schon um 14:00 gehen (außer natürlich welche, die nur in Teilzeit arbeiten).
– Und ehrlich gesagt: Es ist einfach nicht Aufgabe der StAen, möglichst rund um die Uhr für Strafverteidiger telefonisch erreichbar zu sein. Ich bin ein großer Fan davon, einfach mal Dinge unkompliziert telefonisch oder per Mail zu klären – aber das kommt dann doch nicht so oft vor, und wenn, kann man es auch vormittags oder nach vorheriger (kurzer) schriftlicher Abstimmung machen.
Mal eine kleine Anmerkung aus Sicht eines StA
Ich bin in meiner mittlerweile vierjährigen Tätigkeit als StA in einem nördlichen Bundesland in der Regel mindestens (!) bis 18 Uhr im Büro. Es gab schon etliche Tage, an denen ich bis 20 Uhr und noch länger gearbeitet habe, um die Aktenflut in den Griff zu bekommen. Da bin ich übrigens nicht der Einzige…das gilt für eine große Zahl meiner Kollegen(vor allem für die jüngeren).
Dann noch ein Wort zum Thema telefonische Erreichbarkeit. Als ich bei der StA angefangen habe, habe ich (bedingt durch hohe Motivation und den Wunsch Dinge anders/ besser zu machen) sehr häufig telefonischen Kontakt zu Verteidigern gesucht. Viele Verteidiger waren dafür auch dankbar und es gab konstruktive Gespräche (häufig auch mit akzeptablen Ergebnissen, §§ 153, 153a). Allerdings gibt es auch eine nicht gerade kleine Zahl von Rechtsanwälten, die einen Umgangston pflegen, der hart an die Grenze von § 185 StGB reicht. Mal ein paar Beispiele (Einfach den Hörer auflegen, „Sie haben doch keine Ahnung“, „Den Scheiß muss ich mir nicht anhören“ oder (ganz beliebt) allgemeines Lamentieren über die angebliche Unfähigkeit der StA…die Aufzählung lässt sich fortsetzen). So vergeht einem ganz schnell die Lust, mit Verteidigern zu telefonieren und ich mache so etwas mittlerweile nur noch ausnahmsweise.
StrafverteidigerRechtsanwälte. Und stecken professionelle Gesprächspartner in einen Sack mit den Das-bisschen-Strafverteidigung-mache-ich-auch-Anwälten. crhIhre (nicht nur in diesem Beitrag geäußerte) allgemeine Kritik – letztlich werfen Sie der Mehrzahl von Staatsanwälten Faulheit vor – ist schlicht unfair.
@crh:
ich bin auch der Meinung, daß Gespräche mit Verteidigern zum Job gehören. Hab aber eigentlich auch nichts anderes behauptet…
Die Interna der StA Berlin kenne ich kaum, deshalb kann ich dazu nicht viel sagen. Aber dass die alle um 14:00 nach hause gehen, halte ich für ziemlich ausgeschlossen.
Und zur Mailadresse: wenn ich mich im Kollegenkreis umsehen, fürchte ich, dass viele Richter und StAe aus ihrer Mailadresse kein Geheimnis machen, sondern sie a) nicht kennen und/oder b) nicht nutzen. Was in der Tat etwas peinlich ist.
Der Mond ist NICHT viereckig???
;-)
Ich kann Vodafone verstehen: warum sollen sie Dreischichtbetrieb (oder gar 24/7) Personen bereitstellen, die befugt zur Prüfung und Umsetzung der Beschlüsse sind – und das auch noch auf eigene Kosten (oder würde die StA freiwillig Nacht- oder Eil-Zuschläge zahlen?). In den allermeisten Fällen eilt so eine Telefonüberwachung ja auch nicht (im Gegensatz zu so einigen Anrufen beim (Strafrechts-)Anwalt)
Da ist es doch einfacher, gleich darauf hinzuweisen, dass man nur zu den üblichen Bürozeiten erreichbar ist – und falls doch mal abends jemand das bearbeiten kann ist diese Bearbeitung ja auch nicht ausgeschlossen.
Äh, hier geht’s aber nicht um eine Telefonüberwachung, das wäre §100a StPO, und dafür arbeiten die Telekommunikationsunternehmen mit einer Rufbereitschaft, um der Anforderung aus §12 TKÜV gerecht zu werden. Der gilt aber nicht für Verkehrsdatenauskünfte nach §100g StPO, und deshalb werden die in der Regel nur tagsüber bearbeitet. Und das JVEG sieht tatsächlich keine Nacht-Zuschläge vor…