Getrennte Haltung

Thema eines weiteren Blogbeitrages auf unserer Seite www.JVA-Moabit.de sind die

Haftgrundbezogenen Beschränkungen während der Untersuchungshaft„.

Das ist auch die Überschrift des § 119 StPO, der unter anderem die Einzelhaft regelt. Welche erheblichen Konsequenzen damit verbunden sein können, darüber habe ich heute unter dem Titel Tätertrennung und die Gegenmittel auf unserer Seite  berichtet .

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Bild: © Peter Reinäcker / pixelio.de

Dieser Beitrag wurde unter JVA Moabit, Knast veröffentlicht.

Eine Antwort auf Getrennte Haltung

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    Ralf Möbius says:

    „jva-moabit.de“ ist eine wirklich souveräne Domain, von deren Auswahl ich einem Anwalt auch aus wettbewerbsrechtlichen und jedem Anderen schon aus namensrechtlichen Gründen abraten würde. Viel Erfolg.

    • Lieber Kollege, der Unterschied zwischen einem Rechtsanwalt, der sagt: „Geht nich!“, und einem Strafverteidiger, der sagt: „Geht nich gibts nich!“ ist aber schon bekannt? ;-) An wen soll ich mich wenden, wenn es die von Dir gefürchteten Probleme geben sollte? crh