Gute und schlechte Nachrichten

Der Deutschlandfunk teilt mit:

Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz wies die Beschwerde Erdogans als unbegründet zurück.

Das ist die gute – und erwartete – Nachricht.

Aber dann kommt Mist:

1.

Sie folgt damit der Entscheidung des Mainzer Landgerichts, das das Verfahren gegen den ZDF-Moderator kürzlich einstellte.

Es war nicht das LG Mainz, das das Ermittlungsverfahren eingestellt hat, sondern die Staatsanwaltschaft Mainz.

2.

Erdogan hatte Böhmermann wegen Beleidigung verklagt.

Erdogan hatte Strafantrag gestellt. Dann hat die Staatsanwaltschaft ermittelt. Das war ein Strafverfahren, im engeren Sinne ein Ermittlungsverfahren. Aber kein zivilrechtliches Klageverfahren mit Erdogan (der Präsident) als Kläger. Das ist eine andere Baustelle, die noch bearbeitet wird und zwar in Hamburg.

Vielleicht bemühen sich die Herrschaften beim Deutschlandfunk später wieder mal um sauberes Arbeiten. Eine Meldung nur rechtschreibfehlerfrei hinzubekommen, reicht noch nicht aus für klugen Journalismus.

Dieser Beitrag wurde unter Medien, Strafrecht veröffentlicht.

14 Antworten auf Gute und schlechte Nachrichten

  1. 1
    123schmidt says:

    da erwarten Sie aber zu viel, Herr Hoenig. Da in Redaktionen immer häufiger Praktikanten das Tagesgeschäft übernehmen, sind Rechtschreib- und Grammatikfehler nebst inhaltlichen Fehlern als normale Begleiterscheinungen des Niedergangs des bezahlten Journalismus zu akzeptieren.

  2. 2
    Aggiepack says:

    Grober juristischer Unfung bis an die Grenze der Desinformation ist mittlerweile bei allen vermeintlichen deutschen „Qualitätsmedien“ an der Tagesordnung. Zivil- und Strafrecht werden da munter durcheinandergeworfen, besonders schlimm ist es momentan bei der SZ und dem Manager-Magazin. Selbst die FAZ ist diesbezüglich fast scon im freien Fall. Beliebt ist insbesondere auch das Anklagen im Rahmen eines Zivilprozesses. Und wenn man die entsprechenden „Redakteure“ dann gezielt darauf anspricht, bekommt man einen ganzen Strauß von Ausreden präsentiert: Hoch im Kurs stehen Stress, familiäre Probleme und die bislang schönste Ausrede eines Redakeurs des Manager-Magazins: er habe Rechtswissenschaften nur im Nebenfach studiert.

  3. 3
    WPR_bei_WBS says:

    Jaaaaaa. Und jetzt bitte Kagerzwingungsverfahren von Erdogan – der dann erstaunt merkt, dass er sich bei der Zwangsschlichtung physisch mit Böhmermann an einen Tisch setzen muß. Das wäre so ein Spaß :-D.

  4. 4
    WPR_bei_WBS says:

    Und hier der Link zur PM bzgl. der Ablehnung der GStA (der obige Link geht zur PM der StA Mainz bezüglich der Beschwerde).

  5. 5

    Ich schlage vor, den Deutschlandfunk zu einer Richtigstellung zu bewegen – notfalls über den Weg des marginalen und medianen Druckmittels einer Sammel(an)klage.
    Irgendwelche Einwände?

    (Der obere Absatz ist Teil einer Satire, die als einbringungsgeborener Anteil des satirischen Quantitätsjournalismus [sic] imponierend vertretbar erscheint. Sie vergeht oder bricht Straftatskontingente.)

    Der Deutschlandfunk kam meiner fundierten Idee leider zuvor. *trauriger Lächler* -> :-(

    Eine entsprechende Porifilierung erscheint unerreichbar – wie schade. (muss weiter auf meine Schongs warten – Leben setzt mich weiter unter Druck damit)
    Der Erfolg wurde durch andere erfolgreich veranlasst.

    Zitat: „Der türkische Präsident Erdogan ist damit gescheitert, die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen den Satiriker Jan Böhmermann rückgängig zu machen.
    Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz wies die Beschwerde Erdogans als unbegründet zurück. Sie folgt damit der Entscheidung der Staatsanwaltschaft Mainz, die die Ermittlungen gegen den ZDF-Moderator kürzlich einstellte. Hintergrund ist das Gedicht ‚Schmähkritik‘.“

    Quelle: http://www.deutschlandfunk.de/fall-boehmermann-erdogan-scheitert-mit-beschwerde.447.de.html?drn:news_id=666765 (zugriff 14.10.2016, 16:32 Uhr)

  6. 6
    Erdogan says:

    Was ich mich frage: Warum Beschwerde und nicht Privatklage nach §§ 374 ff. StPO? Übersehe ich etwas?

  7. 7
    Nicht Erdogan says:

    @ Erdogan:

    Ja. § 103 StGB ist kein Privatklagedelikt.

  8. 8
    OGarcia says:

    Gute Frage, das habe ich mich auch gefragt (https://goo.gl/QL2y5v, https://goo.gl/WCjlbc)

  9. 9
    Dr.Klusenbreuker says:

    beim Stöbern stolperte ich: was hat dieser § eigentlich noch für einen Sinn?
    https://dejure.org/gesetze/StGB/109.html

  10. 10
    Erdogan says:

    @Nicht Erdogan

    Aber § 185 StGB.

  11. 11

    Ich könnte jetzt sagen „Über so etwas rege ich mich schon lange nicht mehr auf“ Stimmt aber nicht … ich bin da wohl zu juristisch-spießig für …

    Noch ärgerlicher wird es, wenn materiell-rechtlich alles durcheinander geworfen wird, was man mal irgendwo als noch nicht einmal Halbwissen im Netz aufgeschnappt hat und daraus auch noch eine Meinung entwickelt:

    http://arbeitnehmeranwalt.blogspot.de/2016/10/krankmelden-asozial.html

  12. 12
    Redakteurin says:

    Das zitierte Beispiel ist deprimierend, aber leider kein Einzelfall. Da es sich um ein bundesweit interessierendes Thema handelkt, nehme ich an, dass der DLF-Redakteur nicht selbst in Koblenz recherchiert hat, sondern sich auf die dpa-Meldung verließ. Das kann aber natürlich keine Ausrede sein.

  13. 13
    Silke says:

    eindeutig schlampige Arbeitsweise des DLF-redakteurs: Weil: In der PM der GSTA Koblenz (danke an WPR für den Link) steht schwarz auf weiß, dass die STAATSANWALTSCHAFT Mainz das Verfahren gegen Böhmermann eingestellt hatte. Daher ist es völlig unbegreiflich, wie da plötzlich vom Landgericht mainz im Radio-Beitrag die Rede ist. Selbst wenn der Redakteur nur einen dpa-Text verwendet hat, hätte er bei so einem brisatnten Thema die journalistische PFLICHT (!) gehabt, selbst die PM der GSTA zu lesen. Aber wahscheinlich hat die GSTA dann den DLF selbst auf den Fehler aufmerksam gemacht, da dieser ja dann korrigiert wurde.
    PS: sehr interessante ausführliche Erklärung als Anlage zur PM – da dürfte Erd. auch mit seiner Zivilklage gegen Böhmi nicht viel Erfolg haben.

  14. 14
    K75 S says:

    War es nicht Böhmermann, der sang „Polizei hat Richter und Staatsanwaltschaft …“?

    Aber da zählt das vermutlich zur künstlerischen Freiheit …