Hohe Arbeitsbelastung durch Pornographie

Eine gewissenhafte Mitarbeiterin der Medienanstalt Hamburg Schleswig-Holstein ist beim Pornogucken auf einen Verstoß gegen das Abgabeverbot gem. § 41 Abs. 1 OWiG i. V. m. §§ 184 Abs. 1 StGB, 184d StGB gestoßen. Sie reagiert sozialadäquat und schreibt einen Brief an die für Schweinskram zuständige Abteilung bei der Staatsanwaltschaft Hamburg.

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Der Hinweis auf die kurzen Verjährungsfristen war notwendig. Die MA HSH verfügt insoweit schon über einschlägige Erfahrungen. Ein notwendiger Hinweis, aber ein nutzloser.

Die Staatsanwaltschaft hat die Akte am 6. Mai angelegt und sie am 12.05.2015 …

mit der Bitte, die Ermittlungen aufzunehmen, insbesondere den/die Beschuldigte(n) zu ermitteln, einen Personalbogen zu erstellen sowie rechtliches Gehör zu gewähren,

… an die ebenfalls mit Schmuddelzeugs beschäftigte Stelle beim Landeskriminalamt (LKA) Hamburg weitergeleitet. Optimistisch, wie Staatsanwältinnen stets sind, hat sich die zuständige Staatsanwältin eine Wiedervorlagefrist von einem Monat gesetzt. Die Post ist am 18.05.2015 beim LKA eingegangen, so steht es auf Blatt 5 der Ermittlungsakte.

Blatt 6 der Akte sieht dann so aus:

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Nun gut, das Ganze hier war nicht wirklich eine Sache von oberster Dringlichkeit. Aber ein schlechtes Schlaglicht auf die Arbeit derjenigen, zu deren Aufgabe es gehört, Strafverteidigern das Leben (bzw. die Arbeit) schwer zu machen, wirft es trotzdem.

Die Leute, die publikumswirksam nach immer höheren Strafen und immer mehr Strafgesetzen verlangen, müßten sich ein paar Gedanken darüber machen, wie der dadurch entstehenden Mehraufwand für die Ermittler bewältigt werden soll. Quasi sehenden Auges in die Verjährung hineinzubummeln kann ja nicht die Lösung sein.

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3 Antworten auf Hohe Arbeitsbelastung durch Pornographie

  1. 1

    Die entsprechenden Abteilungen beim LKA und der Staatsanwaltschaft Hamburg saufen total ab. Wenn man häufiger mit denen zu tun hat, sieht man, dass da momentan mehr liegen bleibt als bearbeitet wird. Aber in diesen Schmuddelabteilungen will halt niemand gern arbeiten, da muss man sich schon „berufen“ fühlen im Kampf gegen Pornografie und Kinderpornografie; siehe z.B. hier: http://www.brigitte.de/aktuell/gesellschaft/der-schwierige-kampf-gegen-kinderpornografie-10117478.html

  2. 2
    Waldmeister says:

    Ich vermute, die Staatsanwaltschaft hat wichtigere Baustellen als die 184 +d (wahrscheinlich Absatz 1, sonst wären da andere Paragraphen aufgeführt worden), eine gewöhnliche Tittenseite ohne Zugangsbeschränkung für Jugendliche zu verfolgen ist ähnlich wie Kiffer jagen.

  3. 3
    Der wahre T1000 says:

    Klar gibt es Berufe, wo man Leichen einsammeln und untersuchen muss. An anderer Stelle trifft es dann also Leute, die beruflich Kinderpornos gucken müssen.

    Mal ehrlich, wer will sich das denn angucken? Ich würde das nicht machen wollen, da brennen einem doch alle Sicherungen durch.

    Ich kann es verstehen, wenn sich kaum einer dafür findet, zumal das auch nicht besser bezahlt werden dürfte als andere (normalere) Arbeit.