Intensiv-Ermittlungen

Die Untersuchungshaft darf gegen den Beschuldigten angeordnet werden, wenn er der Tat dringend verdächtig ist und ein Haftgrund besteht.

So lautet der erst Satz der Vorschrift, mit der die beiden Voraussetzungen für einen Haftbefehl festgeschrieben werden (§ 112 StPO).

1. Dringender Tatverdacht
Das Amtgericht begründet in einem aktuellen Fall den dringenden Tatverdacht wie folgt:

Ermittlungsmaßnahmen

Die Ermittler haben wohl das volle Programm abgerufen. Viel mehr geht eigentlich nicht.

2. Haftgrund
Und weil der Beschuldigte

  • über keinen festen Wohnsitz in Deutschland und
  • nicht über gefestigte sozialen Bindungen in und nach Deutschland verfügt,
  • keiner legalen Erwerbstätigkeit nachgeht und
  • seinen Lebensunterhalt durch Straftaten verdient, sowie
  • im Falle einer Verurteilung mit einer mehrjährigen Haftstrafe und
  • zwingend mit seiner Ausweisung zu rechnen hat,

sei zu erwarten, daß er sich dem Verfahren durch Flucht entziehen wird, § 112 Abs. 2 Ziff. 2 StPO.

3. Verteidigungsstrategie
Aus die Maus. Das sieht richtig schlecht aus für eine Haftverschonung. Da sollte die Verteidigung besser versuchen, das Verfahren voran zu bringen. Schnelle Hauptverhandlung, geständige Einlassung und zügiges Urteil ist da wohl das Gebot der Verteidigung.

Wenn dann auch die anderen Beschuldigten und deren Verteidiger mitspielen.

Das werden wir sehen, wenn erst einmal die Anklage zugestellt wurde. Dann ist die Tür über den § 202a StPO zu Gesprächen der Verteidigung mit der Strafkammer und der Staatsanwaltschaft offen.

Dieser Beitrag wurde unter Gericht, Polizei, Staatsanwaltschaft, Verteidigung veröffentlicht.

3 Antworten auf Intensiv-Ermittlungen

  1. 1
    Die andere Seite says:

    Na, beginnt denn jetzt nicht das Wettrennen um die Krone?
    Man hat doch sicher in einer „Band“ gespielt.

    Man könnte natürlich auch einfach um ein hartes aber gerechtes Urteil bitten.

    • Sogar der DRB hat sich bereits vor 10 Jahren gegen den Verräterrabatt gewährt und die Beschränkung des Anwendungsbereichs dieser unsäglichen Norm vor 5 Jahren begrüßt. Daß die „andere Seite“ sich jetzt doch wieder mit den größten Lumpen im Land gemein machen will, befremdet sehr. Oder sind Sie nur die eine Regel bestätigende Ausnahme? Diese Art der Amtsermittlung jedenfalls ist schlicht widerwärtig und hat mit meinem Verständnis von einem fairen Verfahren nichts, gar nichts, zu tun. crh
  2. 2
    Die andere Seite says:

    Da es sich bei diesem Ermittlungsaufwand (Respekt!) vermutlich nicht um den Tatbestand des gemeinschaftlich im Brausebrand begangenen Fahrraddiebstahls handelt, sondern die Klientel ja anscheinend gewerbs- und bandenmäßig die Vorstellung von Omi und Opis „My home is my castle“ zerstört, wäre es sicher gut für Ihren Mandanten, wenn die Mitangeklagten und deren Verteidiger eine ähnlich hohe moralische Meßlatte beim „Denunziantum“ haben.
    Nur zur Klärung „die andere Seite“ gehört zwar zur Exekutive, aber nicht zu den Robenträgern.
    Vielleicht wäre ein Gespräch mit weinenden älteren Mitbürgern, die nicht mehr in ihre Wohnung wollen, weil diese derartig penetriert worden ist, mal ne Idee für den Täter-Opfer-Ausgleich. Und bei den aufgezählten Haftgründen darf ruhig die Reihenfolge bei den beiden letzten Punkten eingehalten werden.

    • Wo wir gerade beim Klären sind: In diesem Fall hält auch die StA einen TOA für ausgeschlossen; Geschädigte sind keine Omas (auch wenn die bei der Geschädigten Beschäftigten manchmal den Eindruck erwecken, das Rentenalter intellektuell schon lange überschritten zu haben). #Buntmetall

      Und was die Sanktionen angeht, die Sie in Ihrem Job zu motivieren scheinen: Beschäftigen Sie sich mal mit dem Sinn und Zweck einer Haftstrafe im Zusammenhang mit Rückfallquoten. Thomas Galli und Bernd Maelicke haben da ein paar schicke Ansätze, die „Ihren“ Omas und Opas eher weiterhelfen als ein vergeltungsmotiviertes Ablegen auf den Haftsack. Ihr (und mein) Ziel sollte nicht die Rache sein, sondern die Minimierung der Wiederholungsgefahr. Re-Sozialisierung erreicht man nicht durch De-Sozialisierung. crh

  3. 3
    Die andere Seite says:

    Mein Ziel ist sicher keine Rache, ich möchte diese Menschen einfach nicht um mich haben. Auch wenn hier nun nicht betroffen: Omi und Opi aus meinem Beispiel sind wegen der Wiederholungsgefahr nicht so sehr besorgt. Ihren alten Goldschmuck haben die Täter ja schon in Wodka umgesetzt. Den alten Leuten reicht das erste mal völlig aus, um Angst in der eigenen Wohnung kennen zu lernen. Und bei jedem Geräusch aus dem Bett zu springen. Falls sich eben noch nicht rumgesprochen hat, dass die Bude bereits ausgeräumt worden ist.
    Bevor ich noch zum Troll werde, bitte nur eine Frage zum Schluß:
    Was wäre Ihre Vorstellung der sinnvollen Reaktion eines Richters?