Legal Tech in unserer Kanzlei

Seit ein paar Monaten kursiert der Begriff „Legal Tech“ in der Medienwelt. 34 Jahre nach der Vorstellung des „Brotkastens“ (vulgo: Commodore 64 oder kürzer: C64) sollen die Organe der Rechtspflege vorsichtig an die elektronische Datenverarbeitung herangeführt werden.

Unsere Kanzlei bemüht sich seit 1996 darum, Papier zu sparen. Wir haben uns seit der Kanzleigründung stets auf die Elektronik gestützt und verlassen. Auch ein paar Rückschläge haben uns nicht davon abgehalten, immer wieder mal was Neues auszuprobieren.

Der aktuelle Status: Vollständig digitale Akten in den Strafsachen, über 90% unserer Kommunikation geht über Glas- und Kupferkabel. Nur die Geburtstagskarten an unsere Mandanten verschicken wir mit der Sackpost.

Bei dem Saarländischen Unternehmen e-consult sind wir seit letztem Jahrtausend schon zufriedene Kunden. Die WebAkte ist ein integraler Bestandteil unserer Mandanten-Kommunikation. Nun hat sich das Entwickler-Team der Saarländer eine neue Sache ausgedacht: Den Bußgeld-Assistenten.

Auch wenn das erst einmal die Katze ist, die sich noch in einem Leinengewebe verborgen hält, haben wir schonmal den Bestellknopf gedrückt. Wir sind gespannt auf das neue Spielzeug. Und werden berichten …

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Bild: © Dieter Schütz / pixelio.de

Dieser Beitrag wurde unter In eigener Sache veröffentlicht.

7 Antworten auf Legal Tech in unserer Kanzlei

  1. 1
    Carlo says:

    Und Sie haben gar keine Sorgen wegen NSA & Co.? Und falls nein, warum nicht? Weil die sowas Böses wie einen Strafverteidiger auszuforschen schon nicht tun würden? Weil Ihre Mandanten dafür zu unbedeutend sind? Weil Sie mit Ihren Mandanten nur in NSA-fester 100fach-Verschlüsselung kommunizieren?

    • Ganz einfach: Die Leute des Führungspersonals der NSA & Co. sind unsere Mandanten.
       
      War das jetzt eine dumme Antwort? crh
  2. 2
    Marner says:

    @ Carlo
    Sollten sich NSA & Co. für Ihren Bußgeldbescheid im Speziellen oder einfach allgemein für alle Bußgeldbescheide allgemein intererssieren, was glauben Sie wäre die sichere Alternative? Fax, Brief, oder persönliche Übergabe aller Schreiben an Ihren Anwalt? Oder anders gefragt woher wollen Sie wissen ob NSA & Co. nicht lange vor Ihnen über diesen Bußgeldbescheid bescheid wissen?

  3. 3
    Engywuck says:

    Wenn dein einziges Problem ist, ob die NSA mitlesen kann, dann hast du alles richtig gemacht. Vorher kommt nämlich, ob dein Wohnungsnachbar mitlesen kann, dein Internetprovider, deine Ex die was für den Scheidungsprozess sucht und noch einige andere. Die NSA ist dann ganz am Ende der Probleme.
    Jedenfalls, wenn die anderen alle ausgeschlossen sind – dann kann die NSA nämlich auch nicht mehr einfach so mitfischen sondern müsste dich gezielt aufs Korn nehmen. Und wenn jemand mit deren Budget das macht hast du eh keine reellen Chancen. Notfalls per Erpressung der Anwaltssekretärin, also klassisch „offline“.

  4. 4
    RA Feske says:

    Lieber Carsten, danke für den Hinweis!
    Ich finde es gut, dass Du dich – wieder einmal – als Betatester zur Verfügung stellst.
    Durch deinen Beitrag bin ich auf diese Werbung der Saarbrücker erst aufmerksam geworden.
    Die nehmen den Mund ganz schön voll. Na ja, „klappern gehört zum Handwerk“.
    Was mich aber an dem Geklapper stört: Obrigkeitsgläubigkeit! – pfui, sowas –
    Dass die econsult den Herrn Minister (Maas), den wir an anderer Stelle deines Blogs ja schon als Nichtwisser identifiziert hatten, für die angebliche rechtliche Unbedenklichkeit des eigenen Produkts in Anspruch nimmt, ist für mich gerade kein „Qualitätsmerkmal“.
    Dass die econsult der potentiellen Kundschaft vorgaukelt, alle Probleme der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht seien dadurch gelöst, dass die Anwendung auf Servern in einem der „seriösesten Rechenzentren“ (trägt das Ding etwa einen Schlips? LOL) laufe, ist zudem nicht nur sprachlich gewagt.
    Nur weil die Satzungsversammlung – wieder mal – einen Bock geschossen hat und mit Neufassung von § 2 BORA deswegen nun „alles erlaubt“ sei, ist auch Unsinn. Der neue § 2 BORA enthält einen unbestimmbaren (sic!) Rechtsbegriff („Sozialadäquanz“).
    Dass eine offene, nicht Ende-zu-Ende verschlüsselte, digitale Kommunikation mit dem Mandanten dessen ausdrückliches – jederzeit frei widerrufliches – Einverständnis voraussetzt, dass auch erst nach Belehrung durch den Rechtsanwalt wirksam sein soll, kann auch das econsult-Angebot nicht ändern.
    Es bleibt also spannend, wie wir als Rechtsanwälte unseren Weg in die „Volldigitalisierung“ finden, ohne unsere Privilegien leichtfertig selbst preiszugeben.

  5. 5
    RA Thomas W. says:

    Es ist schön, wenn die Anwaltskanzlei auf dem Stand ist, über 90% aller Kommunikation elektronisch zu führen. Die meisten Gerichte und viele Mandanten können oder wollen das allerdings nicht.

    • Vielleicht noch eine Definition hinterher: Unter elektronischer Kommunikation verstehe ich auch den Versand von Faxen direkt aus dem Rechner heraus. crh

    Seit es Smartphones gibt hat sich die elektronische Kommunikation sogar wieder zurück entwickelt, weil viele glückliche Smartphonebesitzer entweder nicht mehr über einen E-Mail-Account verfügen oder diesen nicht mit dem Smartphone verbinden können. Außerdem versenden sich 20 MB-Scans von Akten ziemlich schlecht auf Smartphones. Auch die elektronische Mandantenakte bringt nicht nur Vorteile. Die elektronische Kommunikation mit U- und Strafgefangenen scheidet völlig aus. Insofern wundert mich die Angaben von angeblich „über 90%“.

    • Zum Thema: Elektronische Korrespondenz mit Strafgefangenen schauen Sie sich bitte das hier mal an: https://www.corrlinks.com Das betrifft zwar Gefangene in den USA, aber wenn man dort einen Mandanten sitzen hat, geht das auch elektrisch. crh

    Trotz aller Bemühungen schaffen wir es höchstens, die Hälfte allen Schriftverkehrs mit Mandanten, Behörden, Gegnern, Gerichten, etc. elektronisch zu vollziehen, weil die Möglichkeit oder Bereitschaft beim Empfänger nicht besteht.

    Die elektronische Aktenführung bringt ebenfalls nicht nur Vorteile, weil jeder Mist eingescannt werden muß und dies je nach dem Zustand der Originale (100-fach getackert, vernickt, verschmutzt, Kleinzettelwirtschaft) nicht nur Freude macht und in jeden Fall Arbeit erspart. Und bei übersichtlichen Akten findet man das entsprechende Schriftstück immer noch schneller mit dem Finger im Papier als mit dem Tablet/Laptop.

    Abgesehen davon frage ich gerne einmal Kollegen, die mir ihre Beweisstücke elektronisch unter die Nase halten wollen, wo denn das Original sei… Oftmals hat sich dann schon herausgestellt: das gibt es nicht (mehr) oder ist nicht (mehr) auffindbar oder war nur sowieso nur eine plumpe digitale Fälschung.

    • Sie argumentieren, als wenn ich Ihnen das Papier wegnehmen möchte. Neinein, das will ich gar nicht: Sie organisieren Ihre Kanzlei ganz so, wie Sie es für richtig halten; ich bin kein Missionar. Wir machen es anders, eben digital. Ich lade Sie ein, sich das mal bei einem leckeren Caffè anzuschauen. Trauen Sie sich herein, wir beißen nicht! crh
  6. 6
    Chris says:

    Und jetzt kommt wieder meine alter Wunsch: Signierte und verschlüsselte E-Mails (S/MIME und/oder PGP) für Mandanten, Partner und sonstige Beteiligte. Die WebAkte mag ja nett sein und durchaus für große Datenmengen einen Vorteil bieten, aber so eine Ende-zu-Ende verschlüsselte Nachricht (oder halt Gateway-zu-Ende / Gateway-zu-Gateway) ohne externe Datenhaltung ist nicht verkehrt. Und so teuer oder aufwendig ist es auch nicht ;)

    • Alles ausprobiert. Wird durchschnittlich nicht akzeptiert. Die WebAkte aber doch. Und darüber können auch kleine Textnachrichten hin- und hergeschickt werden, ohne daß sie ein Dritter liest. crh
  7. 7
    RA Michael Seidlitz says:

    Für Rechtsanwälte sichere Cloud- und Sync-Dienste:

    TeamDrive DAV

    https://www.teamdrive.com/de/dav/

    mit ULD Datenschützgütesiegel

    „Sealed Cloud“ von IDGARD

    https://www.idgard.de/cloud-loesungen/branche-rechtswesen-va3/?utm_expid=114989805-23.7_HjZHCWRWOwd_q2qbLgmQ.2&utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.idgard.de%2Fcloud-loesungen%2F

    mit TÜViT Trusted Cloud Datenschutzprofil Zertifikat für höchste Schutzklasse III

    • Das nutzen wir bereits seit langen Jahren, zB. zur Synchronisation verschiedener Rechner(Ordner) untereinander. Für RA./.Mdt aber eher ungeeignet, weil die Nutzung einer Software und deren Installation notwendig ist. Aber sonst super! crh