Leivtec XV3 – das neue Spielzeug der Rennleitung

Die Sachsen rüsten auf. Medienberichten zufolge wird die sächsische Polizei mit dem Laser-Geschwindigkeitsmessgerät LEIVTEC XV3 ausgerüstet, die Weiterentwicklung des LEIVTEC XV2.

BlitzerAuch das neue Messgerät ist mit einer Kamera ausgestattet, um die digitale Messung zu dokumentieren. Und zwar nahezu unmerkbar durch den Fahrer. Irgendwann flattert ihm die Anhörung ins Haus und dann hat er sich eigentlich nichts vorzuwerfen. Muß er ja auch nicht. Das macht die Behörde ja schon.

Die neue Technik kann (und darf!) auch an problematischen Straßenlagen, wie Kurven, Baustellen und unübersichtlichen Stellen eingesetzt werden. Der blitzlose Blitzer steht wahlweise auf einem Stativ am Fahrbahnrand, im Innenraum des Polizeiautos oder der Polizist schießt mißt aus der Hüfte.

So hoch gelobt das Ding auch wird: Wo Technik ist, da sind auch Fehler. Deswegen sollte man die Möglichkeit nutzen, die der Gesetzgeber dem Verkehrsteilnehmer gegeben hat.

Ein Großteil der Bußgeldbescheide leidet unter Formfehlern. Eine erhebliche Zahl der Messungen ist gar nicht brauchbar, trotzdem werden Bußgeldverfahren eingeleitet. Mehr als die Hälfte der Messungen sollen Fehler aufweisen, wird berichtet.

Dies gilt auch für das neue Leivtec XV3. Und das prüft am besten ein spezialisierter Verteidiger.

  • Alle Männer sind per se verdächtig, Maschinen in Betrieb zu nehmen, ohne vorher die Bedienungsanleitung zu lesen. Das gilt auch hier. Halten sich die Meßbeamten nicht an die Anleitung, ist die Verwertbarkeit der Messung zumindest zweifelhaft. Also sollte der Verteidiger die Meßprotokolle mit der Gebrauchsanleitung abgleichen.
  • Und bevor überhaupt gemessen wird, muß getestet werden. Auch der Ablauf der Testreihen ist vor- und muß aufgeschrieben werden. Fehlt’s an den Test oder sind die Probemessungen nicht korrekt (nach der Bedienungsanleitung, s.o.) durchgeführt worden, ist meist die Messung unverwertbar.
  • Nicht jeder Polizist darf messen, sondern nur einer, der das auch gelernt hat. Hat der Meßbeamte einen Schulungsnachweis? Das ergibt sich aus der Akte oder der Verteidiger fragt nach.
  • Auch das Leivtec XV3 muß geeicht werden. Und nicht nur das: Die Eichung muß dokumentiert sein. Ob der Eichschein vorliegt, prüft der Rechtsanwalt. Fehlt der Eichnachweis oder ist er ungültig, gibt es zumindest Abschläge bis runter auf Null.
  • Hat der Beamte auch das richtige Auto oder Motorrad gemessen? Das ist immer dann zweifelhaft, wenn mehrere Fahrzeuge im Bild, d.h. in dem abgebildeten Meßrahmen, sind. Dann wird der Anwalt prüfen, ob die Zuordnung der Messung in Ordnung ist.
  • Nachts ist’s dunkel. Aber auch dann darf mit dem Leivtec XV3 gemessen werden. Wie das funktioniert, steht in der Bedienungsanleitung (s.o.).

463994_web_R_K_by_Thorben Wengert_pixelio.deSoweit die Ansätze für die Verteidigung gegen die Technik. Darüber hinaus stellt sich oft die Frage nach der Fahreridentität: Ist der Empfänger des Bußgeldbescheides auch der abgelichtete Fahrer? Ist das sicher?

Weitere Möglichkeiten, sich erfolgreich verteidigen zu lassen, gibt es in Bezug auf ein mögliches Fahrverbot. Nicht in jedem Fall, in dem der Bußgeldkatalog auf den öffentlichen Nahverkehr oder das Fahrrad verweist, muß diese Folge auch eintreten.

Wer alles akzeptiert, was ihm die Behörden vorsetzen und auf die Möglichkeiten verzichtet, die das Gesetz vermittelt, muß sich darum nicht kümmern. Alle anderen sollten überlegen, nicht ob, sondern nur welchen Strafverteidiger sie mit ihrer Verteidigung beauftragen.

Wer meint, er brauche in Bußgeldsachen keinen Verteidiger, oder wer sich keinen leisten möchte – der kann sich ja mal zu unserem kostenlosen eMail-Kurs anmelden: Selbstverteidigung in Bußgeldsachen. Mit ein bisschen Glück geht’s auch ohne Verteidiger.

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Bild: © Leiftec und Thorben Wengert / pixelio.de

Dieser Beitrag wurde unter Ordnungswidrigkeitenrecht veröffentlicht.

7 Antworten auf Leivtec XV3 – das neue Spielzeug der Rennleitung

  1. 1
    RA Frese says:

    Leivtec, Leivtec. Ist das nicht die mit der Kabellänge? Auch da schummeln bekanntlich die Männer…also mit der Länge…

    http://gks-rechtsanwaelte.de/aktuelles/leivtec-xv3-fehler-messung/

  2. 2
    Dagaz says:

    [Empörungsmodus]
    „Alle Männer sind per se verdächtig, Maschinen in Betrieb zu nehmen, ohne vorher die Bedienungsanleitung zu lesen“? Ich empfinde das als männerdiskriminierend! Man hätte doch zumindest auf die andere Seite der Medallie hinweisen und hinzufügen können, dass „alle Frauen per se anfällig für Fehlbedienungen sind, selbst wenn sie behaupten die Anleitung verstanden zu haben“!!eins!elf!!
    Ansonsten verpufft das Argument doch sofort, sobald die Kolleginnen die Messung durchführen.
    [/Empörungsmodus]
    SCNR

    Aber jetzt mal im ernst: Als Nichtjurist finde ich es immer wieder gut, dass Anwälte auf genau diese vielen Fehlerursachen hinweisen. Durch das häufige Wiederholen bleibt es irgendwann haften und man erinnert sich dann auch wirklich daran, wenn man es mal brauchen sollte.

  3. 3
    Steffen says:

    Neu? Hat das XV3 nicht schon seit 2009 eine Bauartzulassung?

  4. 4
    Jonas says:

    Ooooder man könnte ja auch einfach anständig und nicht zu schnell fahren und damit nicht andere Verkehrsteilnehmer sinnlos gefährden…

  5. 5
    Chak says:

    Jonas, das schützt einen inwiefern vor Fehlmessungen?

  6. 6
    Jonas says:

    *Kopf schüttel* Jaja, schon klar… die meisten Fälle werden arme Kollateralschäden sein, die langsam gefahren sind und trotzdem geblitzt wurden.

    • Es kommt nicht auf die „meisten“ Fälle an, sondern auf den konkret vorliegenden Einzelfall. Wir verlangen von den Behörden eigentlich nur genaues Arbeiten und keine ungefähren Schätzungen. Aber vielleicht reicht Ihnen ja der dicke Daumen eines Wachtmeisters, der über Ihr Punktekonto in Flensburg entscheidet. Ich bin da – auch in eigenen Sachen – eher pingelig, wenn es um Behördenarbeit (und um meine Fahrerlaubnis) geht. crh
  7. 7
    K75 S says:

    Irgendwie beruhigend zu wissen, dass die Hersteller solcher Geräte den Verwendern immer noch genügend Spielraum für Fehler lassen.