Mach’s Dir selbst?

Urheberrechtsverletzungen sind ein beliebtes Terrain, auf dem sich ein Teil der Zivilrechtsanwälte austoben. Der Chaos Computer Club hat nun eine Maschine zur Verfügung gestellt, mit deren Hilfe man sich zumindest auf der eigenen Seite einen Rechtsanwalt „ersparen“ kann.

Abmahnbeantworter

Ich bin mir nicht sicher, ob dieser fünfschrittige Schriftsatz-Automat tatsächlich eine sinnvolle Einrichtung ist. Als Strafverteidiger traue ich mir insoweit keine Beurteilung zu. Mein Bauch gibt mir aber deutliche Warnsignale. Das Risiko, daß auch die Gegenseite mit Hilfe Textbausteinen an der Kostenschraube dreht, erscheint mir zumindest vorhanden, wenn nicht gar beträchtlich zu sein.

Auch wir bieten ja Hilfe zur Selbsthilfe an: Unser kostenloser eMail-Kurs zur Selbstverteidigung in Bußgeldsachen hat zum Ziel, einem Betroffenen zu zeigen, wie er seine Verteidigung z.B. gegen eine Parkverbotsknolle auch ohne Anwalt organisieren kann. Allerdings geht es bei diesen (kleinen) Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten „nur“ um zwei- bis maximal kleinere dreistellige Beträge, die der Heimwerker riskiert. Eine Verteidigung gegen eine Fahrerlaubnismaßnahme (Entzug der Fahrerlaubnis oder Fahrverbot), also wenn es ans Eingemachte geht, kann man damit nicht sinnvoll führen.

Genauso wenig, meine ich, ist es sinnvoll, mit einem Textbaustein-Generator ein vierstelliges Risko eingehen zu wollen. Ich mahne zur Vorsicht.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemeines (Kanzlei), Ordnungswidrigkeitenrecht, Rechtsanwälte, Zivilrecht veröffentlicht.

9 Antworten auf Mach’s Dir selbst?

  1. 1

    Präambel:
    Ich finde den Chaos-Computer-Club ganz töffte.

    Methodik:
    Lesen und Verstehen (als Versuchsanordnung).

    Ergebnisse:
    Trotzdem verwundert mich, warum nur Frauen (vermutlich Pazifistinnen – sofern man dem Waffenausschluss / Ausschluss der Waffenannahme im letzten Halbsatz des folgenden Zitates Glauben schenken darf) an den Textkonstruktionen beteiligt gewesen sein sollen:

    „Wir haben den Text des Antwortschreibens gemeinsam mit
    einer Reihe von Juristinnen entworfen, bitten aber um
    Verständnis, dass wir keinerlei Gewähr für den Inhalt
    übernehmen können.“

    Konsequenterweise sollte aus gegebenem Anlass sowohl aus meiner Sicht als auch aus dem „Abmahnbeantworter“ eine „Abmahnbeantworterin“ transgenderiert werden.

    Zitat:
    „Der Dienst ‚Abmahnbeantworter‘ stellt außerdem keine
    Rechtsberatung dar.“

    Weiteres Zitat:
    „Die Verwendung des vorgeschlagenen
    Antwortschreibens erfolgt auf eigene Gefahr.“

    Nun wird einiges Klara [sic]; Frauen können zwar keine Schwänzinnen einziehen, es bleibt aber trotzdem ohne Gewähr nur der Griff zur Pistohle, gell!

    Als Quelle des Jungbrunnens verweise ich auf die „Abmahnbeantworterin“, welche ich neugierigerweise mit fiktiefen („Manni, fest!“) Daten für mich persönlich leise und unnachgiebig zur tieferen Erbauung ungeniert und ungeschminkt generiert habe. Und dazu stehe ich auch!

    PS: Da ich lesbisch bin, habe ich schon mal gar nichts dagegen, dass die Juristinnen alle weiblich sind. Und die Vereinin „CCC“ finde ich weiterhin total toll und töffte!

  2. 2
    BV says:

    Ich halte das auch für zweifelhaft, zumal ja niemand den Sachverhalt wirklich ermittelt. Man kreuzt an: „Ich teile meinen Internetanschluss mit meiner Familie.“ und die Maschine ergänzt einfach so:

    „…wobei jeder eigenverantwortlich das Internet nutzt. Meine Familienmitglieder sind alle darauf aufmerksam gemacht worden, dass sie keine
    Urheberrechtsverletzungen begehen dürfen. Es gab auch keine Hinweise darauf, dass ein Familienmitglied Rechtsverletzungen begeht.“

    Das entspricht freilich den Erfordernissen der Rechtsprechung. Ob es auch mit dem konkreten Sachverhalt zu tun hat, weiß man aber nicht.

    Im Übrigen teile ich die Befürchtung, dass auf solche Textbausteine wie in der Branche üblich wieder nur mit Textbausteinen reagiert wird. Die nötigen Punkte für einen guten Platz im Ranking „Nervt und hat sogar Argumente, sollte nicht zwingend gerichtlich verfolgt werden“ bekommt man so (und ohne Anwalt) eher nicht …

  3. 3
    Joerg says:

    Der Kollege Markus Kompa, der auf diesem Fachgebiet tätig ist, bestätigt Carstens Warnsignale und begründet das etwas: http://www.kanzleikompa.de/2016/08/23/abmahnbeantworter-des-ccc-leider-nicht-zu-empfehlen/

  4. 4
    blablö says:

    @Oscar: Was haben Sie eigentlich für Drogen genommen und kann man die im Darknet bestellen?

  5. 5
    Sven says:

    Das der Abmahnbeantworter ein Fake/Scherz des CCC ist , sollte wohl jedem klar sein hm ?

  6. 6
    Andi says:

    @ Sven:

    Da der CCC sogar eine Pressemitteilung veröffentlicht hat, in der er die Vorteile dieses Abmahnbeantworters (rechtlich falsch) anpreist, ist wohl leider nicht einmal dem CCC klar, dass es sich hierbei um einen „Fake/Scherz“ handelt.

    Insofern: Nope. Es sollte nicht jedem klar sein. Wenn es nicht einmal den Erstellern klar ist. =)

  7. 7
    Dieter says:

    @Andi: Es war ein Fake, und das ist gerade dem CCC klar :-)

  8. 8
    Paulo says:

    Und woran bitte sollte jeder erkennen müssen, daß es sich um einen Fake handelt?

  9. 9
    Sven says:

    @Paulo : Nun die Suchmaschine meines Vertrauens , hat mich schnell auf die richtige Spur gebracht . ;-)