Ich bin mir nicht sicher, ob ich jetzt noch Appetit für die bevorstehende Mittagspause habe. Nach dieser Pressemeldung Nr. 038/2016 vom 15.02.2016 der Pressestelle des Bundesgerichtshofs:
Das Landgericht Dresden hat einen Beamten des Landeskriminalamts Sachsen wegen Mordes in Tateinheit mit Störung der Totenruhe zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verurteilt (Urteil vom 1. April 2015 – 1 Ks 140 Js 56327/13).
Nach den Feststellungen des Landgerichts tötete der voll schuldfähige Angeklagte einen 59-jährigen Mann, um die anschließende Zerstückelung des Körpers zu ermöglichen, von der er sich sexuellen Lustgewinn versprach. Das Tatopfer war mit dem Handeln des Angeklagten einverstanden. Es hatte den Wunsch, von ihm geschlachtet und verspeist zu werden.
Das Landgericht ist davon ausgegangen, dass die Tat zur Befriedigung des Geschlechtstriebs und zur Ermöglichung einer Straftat begangen worden ist. Von der Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe hat es abgesehen, da das Tatopfer mit der Tötung durch den Angeklagten nicht nur einverstanden war, sondern diese aufgrund eines seit mehreren Jahren stabil bestehenden Wunsches auch unbedingt wollte.
Gegen das Urteil haben der Angeklagte mit dem Ziel des Freispruchs und die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Die Staatsanwaltschaft vertritt die Auffassung, dass gegen den Angeklagten eine lebenslange Freiheitsstrafe hätte verhängt werden müssen.
In der Beweisaufnahme dieses Schwurgerichtsverfahren werden bestimmt ein paar leckere bunte Bildchen Gegenstand der Inaugenscheinnahme gewesen sein. Ich bedauere aufrichtig die insoweit hilflosen Schöffen, die in der Regel nicht das dicke Fell der schwarzberobten Beteiligten gehabt haben dürften.
ach du schei..
§ 216 StGB als Strafmilderungsgrund bei § 211 StGB – hat man auch nicht alle Tage. ;-)
Heißt ja auch nicht, dass die Leute in schwarzen Roben immer ein dickes Fell haben.
Alles nur eine Frage der Sozialisierung, denn es soll sogar sehr lecker sein, sagte z.B. William Buehler Seabrook: „It was like good, fully developed veal, not young, but not yet beef. It was very definitely like that, and it was not like any other meat I had ever tasted. It was so nearly like good, fully developed veal that I think no person with a palate of ordinary, normal sensitiveness could distinguish it from veal. It was mild, good meat with no other sharply defined or highly characteristic taste such as for instance, goat, high game, and pork have. The steak was slightly tougher than prime veal, a little stringy, but not too tough or stringy to be agreeably edible. The roast, from which I cut and ate a central slice, was tender, and in color, texture, smell as well as taste, strengthened my certainty that of all the meats we habitually know, veal is the one meat to which this meat is accurately comparable.“*
* https://en.wikipedia.org/wiki/William_Seabrook
Hab mich gerade über diesen Freispruch eines Polizisten aufgeregt…
http://www.pnp.de/region_und_lokal/landkreis_altoetting/burghausen/1964645_Toedlicher-Schuss-durch-Polizisten-Staatsanwalt-stellt-Verfahren-ein.html
Kann es wirklich wahr sein das ein tödlicher Schuss auf einen flüchtenden Verdachtigen vom Polizeigesetz gedeckt ist? Das kann doch nicht richtig sein. Eine Kommentierung seitens der Kanzlei, gerne auch in einem separaten Blogartikel würde mich freuen…
@Andy (#5): Auch nicht viel anders, als der Fall des Neuköllners Dennis J., der seinerzeit im brandenburgischen Schönfließ mit – lt. Pressebericht – 8 (in Worten: Acht!) Schüssen niedergestreckt wurde. Gründlichkeit ist manchmal halt nicht nur bei Klempnern Pflicht!
(Ob das Diebesgut – der gestohlene und nunmehr durchlöcherte Jaguar – dem Eigentümer zurückgegeben wurde, findet sich leider auch in keiner Pressemitteilung)
Das Thema passt hier aber nicht rein … und mir ist auch mehr oder weniger egal, ob crh dieses Thema aufgreift … ich freue mich über fast jeden neuen Artikel, ;-)
Wieso handelt es sich hier um Mord? Wo ist bei der verlangten Tötung die Heimtücke?
Naja, die Heimtücke ist ja nur eines von mehreren Qualifikationsmerkmalen, Grausamkeit wäre ja auch denkbar und dürfte hier sicherlich nicht zu fern liegen.
Mehr interessiert mich aber, weshalb man a) hier nicht § 216 StGB anwendet und, mehr noch, b) ebendiesen Paragraphen als strafmildernd heranzieht.