Massenhaft Knöllchen in Berlin

Blitzer an der BundesalleeWir kennen sie alle: Die Blitzer, die an 14 Stellen der Hauptstadt den Fahrzeugverkehr beobachten. Mehr als eine Viertelmillion Mal (250.000) hat es in 2015 unangenehme Photos gegeben, die der Herr Polizeipräsident den Auto- und manchmal auch den Motorradfahrern geschickt hat.

Es gibt auch ein Ranking zwischen den festinstallierten Meßgeräten, berichtet der Berliner Tagesspiegel.

  1. Im Blitzer Britzer Tunnel (A100) hat der Schwarzblitzer fast 300 mal täglich gezuckt.
  2. Am Siemensdamm, kurz vor dem Jakob-Kaiser-Platz, gab es immerhin noch 120 freundliche Frontphotos pro Tag.
  3. Die Bronzemedaille geht an die Säule in der Schildhornstraße, dort druckte der PolPräs 75 mal das wenig beliebte Ticket.

Auch wenn man genau weiß, wo diese Dinger stehen, passiert es selbst ortskundigen Fahrern immer mal wieder, an ihnen vorbei zu semmeln. Das nachfolgende Bußgeld-Verfahren läuft dann größtenteils automatisiert ab.

Man kann dann ebenso automatisch ins Portemonnaie greifen und zahlen – solange mit dem Bußgeld keine Punkte ins Flensburger Register oder gar ein Fahrverbot verbunden sind. Spätestens dann tut’s weh und es ist sinnvoll, sich die Sache genauer anzuschauen.

  • Steht wirklich fest, wer gefahren ist?
  • War die Technik der Geräte in Ordnung?
  • Sind die Verfahrensvorschriften eingehalten worden?
  • Kann man mit Einsicht und Reue die Standard-Folgen abmildern?

Alles Fragen, die nicht einfach zu beantworten sind. Und dann gibt es noch den Richter, bei dem man – ähnlich wie bei einem Betrunkenen – nie vorhersagen kann, in welche Richtung er torkelt. Was es sonst noch für Möglichkeiten gibt, steht hier.

Und schaden kann’s auch nicht, denn schlimmer als im Bußgeldbescheid vorgesehen, kann es eigentlich nicht werden. Solange der Verteidiger ein bisschen Routine hat und aufpaßt. Und wenn ein Routinier am Werk ist, gibt es immer mal wieder positive Überraschungen.

Versuch macht kluch, diese Lebensweisheit gilt auch und gerade im Bußgeldrecht.

Nebenbei:
Wer meint, er brauche in Bußgeldsachen keinen Verteidiger, oder wer sich keinen leisten möchte – der kann sich ja mal zu unserem kostenlosen eMail-Kurs anmelden: Selbstverteidigung in Bußgeldsachen. Mit ein bisschen Glück geht’s auch ohne Verteidiger.

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Bild: Sebastian RittauEigenes Werk, CC-BY 4.0

Dieser Beitrag wurde unter Ordnungswidrigkeitenrecht veröffentlicht.

3 Antworten auf Massenhaft Knöllchen in Berlin

  1. 1
    Mitleser says:

    Da lobe ich mir einen Tempomaten! Auch wenn die Hersteller duchgängig davon abrieten (immer noch abraten?), ihn auch innerorts zu verwenden: Tempomat ‚rein und man hat die Augen frei für die Strasse und die FussgängerInnen. Besonders im Sommer ;)

    OT: Ab wann, sagten Sie, Herr Hoenig, ist der kostenlose eMail-Kurs für Die verfügbar, die sich keinen BVG-Fahrschein leisten wollen? :p

  2. 2
    asca says:

    Manchmal wünscht‘ ich mir man könnte die Leute beim Betrachten von Texten wie:
    > ähnlich wie bei einem Betrunkenen
    sehen. Gibt bestimmt den ein oder anderen Leser hier, der deshalb in Schnappatmung verfällt ;-)

    Schöner Vergleich…

  3. 3
    Fry says:

    Mir würden da bei meinen Richtern in diversen Verfahren (Zivilrecht) noch ganz andere Vergleiche einfallen. Unjuristisch ausgedrückt: Nötigung zum Vergleich, schnelles und völlig falsches Urteil zum Ärgernis aller Beteiligten im Wissen, dass die nächsthöhere Instanz halt dann Arbeit kriegt (wer nicht befördert werden will, dem ist das egal), monatelange Bearbeitungszeiten mit dem Ergebnis dürrer dreizeiliger Beschlüsse, und so weiter. Manchmal wünscht man sich einfach Leute, die ihren Job machen.