Motivationsphase

31842_web_R_by_mattnadoodle_pixelio.deLehrer kennen das aus ihrer Ausbildung:

Bevor es mit dem harten Brot des Lernens losgehen kann, müssen die Lernenden motiviert werden. Das ist im richtigen und anwaltlichen Leben nicht viel anders.

Ich habe dafür einen Textbaustein, den ich gern zur Eigenmotivation einsetze:

Sehr geehrter Herr Gottfried von Gluffle,

anbei übersende ich Ihnen meine heutige eMail an den Richter. Er hat mich dann auch sogleich zurück gerufen.

Ich habe ihm vorgeschlagen, das Verfahren nach § 153a StPO einzustellen. Diesem Vorschlag stand er grundsätzlich positiv gegenüber. Deswegen bat er mich, meine Argumente noch einmal schriftlich zu verfassen; meine Einstellungsanregung könne er dann der Staatsanwaltschaft zur Stellungnahme und wohlwollenden Prüfung übermitteln.

Damit ich auch mit der richtigen Motivation an die Verfassung dieser Verteidigungsschrift herangehen kann, würde ich mich sehr freuen, wenn ich kurzfristig Ihren guten Namen auf unseren Kontoauszügen entdecken kann.

Für Ihren Motivationsschub bedanke ich mich bereits vorab und verbleibe
mit den besten Wünschen für ein sonniges Wochenende

und Grüßen aus Kreuzberg
Carsten R. Hoenig

Diese besten Wünsche leite ich auch weiter an die geschätzte Leserschaft.

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Bild: © mattnadoodle / pixelio.de

Dieser Beitrag wurde unter In eigener Sache, Mandanten veröffentlicht.

6 Antworten auf Motivationsphase

  1. 1
    Robert says:

    Wie heißt es unter Betrieben des Malerhandwerks so schön:

    „Wie die Bezahlung, so die Bemalung!“

  2. 2
    Gottfried von Gluffle says:

    Sehr geehrter Herr Hönig,

    mit Verlaub: das könnte Ihnen so passen! Meine Erfahrung mit Dienstleistern aller Art geht dahin, dass die Motivation schlagartig abnimmt, wenn das Geld auf dem Konto ist. Was weiß denn auch ich, ob das überhaupt stimmt mit dem Wohlwollen des Richters. Also: Wie Sie wissen, ist meine Vermögenslage seit dem „Geschäft“, für das man mich jetzt rechtsstaatswidrig vor Gericht gezerrt hat, außerordentlich rosig. Hauen Sie mich da raus, und ich verspreche Ihnen, es wird hinterher Ihr Schaden nicht sein. Und meine Kumpels – allesamt immer wieder Opfer rechtsstaatswidriger staatlicher Verfolgungsmaßnahmen – vermittele ich Ihnen dann in Zukunft auch.

    Für Ihr Verständnis bedanke ich mich bereits vorab und verbleibe
    mit den besten Wünschen für ein sonniges Wochenende

    und Grüßen aus Kreuzberg
    Gottfried von Gluffle

    • Einverstanden. Sobald Ihre Kumpels sich hier gemeldet und den üblichen Vorschuß gezahlt haben, lege ich los. Versprochen! crh
  3. 3
    Ingo says:

    Eigentlich sind Sie schon jetzt unter Zugzwang. Sie stehen beim Richter im Wort, dass er von Ihnen demnächst einen schönen Schriftsatz bekommt, den er u. m. A. u. an die StA verfügen kann mdB um ST zum Einstellungsantrag des VT. Den Richter werden Sie wahrscheinlich auch dann beliefern, wenn der Mdt. nicht zahlt.

  4. 4
    Engywuck says:

    Könnte man als Laie auch als Drohung interpretieren: „wenn du nicht sofort zahlst mache ich meine Arbeit nicht richtig und du wanderst in den Bau statt eine Einstellung zu erreichen“.

    Jetzt nehmen wir einfach mal an, Gluffke zahlt nicht (komplett), die Einstellung wird vom Richter doch verweigert und auch im Strafverfahren gibt es für Gluffke einen ungünstigen Ausgang. Könnte er dann den Anwalt deswegen belangen?

    • Parallelfall: Der Dachdecker weigert sich, das Dach abzudichten, ohne den Werklohn dafür zu erhalten. Haftet der Dachdecker für den Wasserschaden? crh
  5. 5
    Engywuck says:

    „Parallelfall: Der Dachdecker weigert sich, das Dach abzudichten, ohne den Werklohn dafür zu erhalten. Haftet der Dachdecker für den Wasserschaden? crh“

    Der Dachdecker verlangt aber normalerweise keine Vorkasse, höchstens eine Anzahlung. Aber das hatten wir schon oft.

    Zudem: wenn der Handwerker mir sagt „ich habe die Materialen hier, um das Dach abzudichten, aber ich mache das erst, wenn ich das Geld sehe – und übrigens soll es ab heute Abend Dauerregen geben…“ wäre das jedenfalls moralisch problematisch.

  6. 6
    Zivilist says:

    „Der Dachdecker weigert sich, das Dach abzudichten, ohne den Werklohn dafür zu erhalten. Haftet der Dachdecker für den Wasserschaden?“

    Das ist wegen der Vorleistungspflicht des Werkunternehmers zwar ein gutes Beispiel, aber leider für das Gegenteil.