Notruf der Woche

Aus unserer Reihe „Wir beraten auch nachts“ heute ein Fall, der zeigt, wie wichtig es ist, die Notrufnummer eines Strafverteidigers stets (z.B. samstags um 23 Uhr) parat zu haben:

Notruf

Also: Erst der Anwalt, und dann die Polizei. In der nächsten Woche üben wir das dann mit den Brandstiftern und der Feuerwehr.

Dieser Beitrag wurde unter In eigener Sache, Kanzlei Hoenig Info, Mandanten veröffentlicht.

Eine Antwort auf Notruf der Woche

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    Schwier says:

    So ist es nunmal, wenn man mit der Wanne auf Werbetour geht. Da kann eine Verwechslung mit 110 in der Reihenfolge schonmal auftauchen. Ich finde es gut, dass die Frau wenigstens schonmal wußte, das es einen Notdienst gibt.